Sammelkläranlage des Abwasserzweckverbands Kläranlage Kirnautal in Rosenberg - Tragwerksplanung
AbwasserzweckverbandKläranlage Kirnautal · Rosenberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LOT-0001 2613.2_TWPveröffentlicht 10.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 75 Monate
- 01.10.2026 – 31.12.2032
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- KBV Ems- und Wörsbachtal - Planungsleistungen Schlammentwässerung KA NiederseltersKläranlagenbetriebsverband Ems- und Wörsbachtal · Brechen-NiederbrechenFrist 27.11.2026
- A6 Ost 6-streifiger Ausbau, PA-3 Schadstoffuntersuchung bei NeuensteinDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · StuttgartFrist 10.12.2026
- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, TragwerksplanungGemeinde Schemmerhofen · SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- A98 Bürgerwaldtunnel und Heidenäckertunnel - BOL und BÜDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · StuttgartFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 75 Monate01.10.2026 – 31.12.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Rosenberg74749, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Personelle Projektorganisation15 %
- Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals35 %
- Projekteinschätzung und Projektabwicklung15 %
- Honorar35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 5 Monaten
- Vertragsbeginnvor 37 TagenLaufzeit bis 31.12.2032
- Heute
Beschreibung
Die vier derzeit betriebenen kleineren Kläranlagen in Rosenberg, Altheim (Walldürn), Hohenstadt-Eubigheim sowie Schillingstadt (Ahorn) befinden sich in einem sehr unterschiedlichen, teilweise sanierungsbedürftigen Zustand. Vor dem Hintergrund der künftig anstehenden Erneuerung der Wasserrechte für einzelne Anlagen regten die zuständigen Landratsämter eine Prüfung der Möglichkeiten zur Zentralisierung der Abwasserbeseitigung an. Im Rahmen eines Strukturgutachtens wurden hierzu mehrere Varianten für eine Neuordnung der Abwasserentsorgung an den vier Standorten untersucht. Dabei erwies sich die Variante 3 mit Bachverlegung – der Anschluss der Kläranlagen Altheim, Hohenstadt- Eubigheim und Schillingstadt an die Kläranlage Rosenberg – sowohl aus wirtschaftlicher Sicht als auch unter Berücksichtigung nicht monetärer Kriterien als Vorzugsvariante. Erforderliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (Auszug Teil 1 Strukturgutachten zur künftigen Abwasserbehandlung der Gemeinde Rosenberg (Baden) Seite 143): [1] Regenüberlaufbecken: Die Schmutzfrachtberechnung wird aktuell erstellt und zeigt einen Erweiterungsbedarf am RÜB [2] Zulaufbereich (inkl. Geröllfang): Der Zulaufbereich (Gerinne) inkl. Geröll-fang ist für die erhöhte Wassermenge bei Mischwasserzufluss (QM = 90,5 l/s) zu erweitern. [3] Rechen(gebäude): Der Rechen inkl. Gerinne und Notumgehung ist für die erhöhte Wassermenge bei Mischwasserzufluss (QM = 90,5 l/s) zu erweitern. [4] Sand- und Fettfang: Der bestehende Rundsandfang ist durch einen belüfteten Sand- und Fettfang zu ersetzen, der ebenfalls für den Mischwasserzufluss QM = 90,5 l/s zu bemessen ist. Der neue Sand- und Fettfang ist vor dem Rechengebäude zu platzieren. [5] Belebungsbecken: Für die Belastung von rd. 5.800 EWCSB ist ein Belebungsbeckenvolumen von rd. VBB = 2.650 m³ bei einem TS-Gehalt von TSBB = 3,4 g/l für eine simultan aerobe Schlammstabilisation erforderlich. Im Vergleich zum bestehenden Belebungsbeckenvolumen (VBB,IST = 380 m³) ist eine Erweiterung um rd. 2.300 m³ erforderlich. Das relativ hohe Fehl-volumen resultiert daher, dass die Kläranlag derzeit nur für eine simultan aerobe Teilstabilisation, mit aerober Nachstabilisation im belüfteten Schlammstapelbehälter, ausgelegt ist. Es wäre vorzuschlagen, das Belebungsbecken in 2 Bauabschnitten herzustellen und dabei das bestehende Kombibecken rückzubauen. Denkbar wären drei Belebungsbecken mit den Abmessungen (BxLxT) 11 m x 18 m x 4,5 m (Vges = 2.673 m³). Damit wäre eine dreistraßigkeit für Wartungsarbeiten und Revisionen gegeben. Im Zu- und und Ablauf der Belebungsbecken sind Verteilerbauwerke zu errichten. [6] Gebläsestation: Bei einer intermittierenden Denitrifikation, einer Einblas-tiefe von hD = 4,50 m berechnet sich die erforderliche Luftmenge zu rd. QL,N = 150 – 1.350 mN³/h. Die Gebläse sind entsprechend anzupassen. [7] Nachklärbecken: Drei rechteckige Nachklärbecken mit den Abmessungen (BxLxT) 4,5 m x 23 m x 4,0 m (Vges = 1.242 m³) sind zu errichten (in weiteren Planungen auch als Rundbecken denkbar). Damit wäre eine dreistraßigkeit für Wartungsarbeiten und Revisionen gegeben. Ein Rücklaufschlamm- und Überschussschlammpumpwerk ist dem Nachklärbecken anzugliedern. Die Rücklaufschlammpumpen sind mit einem Rückführverhältnis von RV = 1,0 (gemäß DWA-A 131, 2016) für ein maximalen Mischwasserzufluss von QM = 90,5 l/s auszulegen. Investitionskosten: Kläranlagen: Gesamtkosten ca. 10 Mio € brutto.
Beschreibung des Loses
'- Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI 2021, LPH 1 - 4, optional LPH 5 + 6 - optional Besondere Leistung gemäß Anlage 14.1 HOAI - Stufe 1: LPH 1 - 4 - Stufe 2: optional LPH 5 + 6
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Personelle Projektorganisation- Darzustellen ist neben einem Organigramm auch die die interne Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. - Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm) wie auch die interne Organisationsstruktur. - Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissenstranfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zusammenarbeit des Projektteams).
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals- Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen. - Für die vorgesehenen Projektleitenden sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens durchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Besondere Leistungen / Bauen für öff. AG) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. Hinweis zum Kriterium 2: - Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiter und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind. - Die im Organigramm benannten Teammitglieder werden geschuldete Leistungspflicht. Ein Austausch von Mitgliedern ist darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der AN nicht zu vertreten hat. Alle Teammitglieder dürfen nur durch Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ersetzt werden, was der AN vor dem Austausch unaufgefordert nachzuweisen hat.
- Qualität
- Projekteinschätzung und ProjektabwicklungErwartet werden Einschätzungen und Aussagen zu besonders anspruchsvollen Aspekten des Projekts sowie konkret projektspezifische Erläuterungen der Herangehensweise und evtl. Lösungsansätze.
- Preis
- HonorarDie volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot
Eignung6 von 6 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte - Tragwerksplanung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschr … ganz lesenkürzer
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte - Tragwerksplanung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 3 Beschäftigte = 130 Punkte / < 3 = 65 Punkte.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Jahresumsatz - Tragwerksplanung: Eigenerklärung zum durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich ausgeschriebenen Leistung. Die Angaben zum Umsatz dienen der Plausibilisierung und gehen nicht in die Wertung ein.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Tragwerksplanung: Eigenerklärung zu maximal zwei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI 2021 unter Beachtu … ganz lesenkürzer
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Tragwerksplanung: Eigenerklärung zu maximal zwei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben im Teilnahmeantrag sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen Referenzprojekt: - Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerk(e) auf einer Kläranlage. - Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 14.2 HOAI eingeordnet sein. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale: - Art des Auftraggebers (AG): a) öffentlicher AG gemäß § 99 GWB = 100 Punkte / b) privater AG = 25 Punkte. - Umbau unter laufendem Betrieb: ja = 100 Punkte / nein = 25 Punkte. - Anrechenbare Kosten konstruktive Ingenieurbauwerke KG300+anteilig 400 [in € netto] >= 1 000 000 € = 100 Punkte / < 1 000 000 € und >= 750 000 € = 50 Punkte / < 750 000 € = 25 Punkte. - Bearbeitete Einzelmaßnahmen a) Zulaufbereich / b) Rechen / c) Sand-Fettfang / d) Nachklärung / e) Belebung = jeweils 20 Punkte. - vollständig abgeschlossene Leistungsphasen 1 - 6 gemäß § 52 sowie die abgeschlossene besondere Leistung "Ingenieurtechnische Kontrollen" gemäß Anlage 14.1 HOAI 2021 = 150 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die Punkte wie folgt reduziert: LPH1: 3 Punkte / LPH 2: 10 Punkte / LPH 3: 14 Punkte / LPH 4: 28 Punkte / LPH 5: 38 Punkte / LPH 6: 2 Punkte / ing.techn. Kontrolle: 50 Punkte). - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 100 Punkte / bis 31.12.2020 bzw. noch nicht in Betrieb = 25 Punkte.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 31.12.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Weiterbeauftragung der optionalen Leistungen erfolgt in Abhängigkeit der Fördermittelzusage und damit verbunden der Finanzierbarkeit der Maßnahmen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Genehmigungsplanung ist bis 01.08.2027 zu erstellen, damit am 01.10.2027 der Fördermittelantrag eingereicht werden kann. Sollte die Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) eine UVP-Pflicht feststellen, verschieben sich die Termine um ein Jahr in das Jahr 2028.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefug … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Teilnahmewettbewerb: Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. - Damit die Bewerbung in die Wertung eingeht, muss diese eine Mindestpunktzahl von 650 Punkten aller erreichbaren Punkte erreichen. - Angebotsphase: - Die … ganz lesenkürzer
- Teilnahmewettbewerb: Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. - Damit die Bewerbung in die Wertung eingeht, muss diese eine Mindestpunktzahl von 650 Punkten aller erreichbaren Punkte erreichen. - Angebotsphase: - Die Bietergespräche finden am 26.08.2026 statt. - Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die Kriterien 1 - 3. Daraus wird zu jedem Zuschlagskriterium der Mittelwert gebildet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht. Damit der Zuschlage erteilt werden kann, müssen für die qualitativen Zuschlagskriterien mindestens 1,95 Punkte (gewichtet) erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. - Bindefrist der Angebote: 6 Monate ab Angebotseingang.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- AbwasserzweckverbandKläranlage Kirnautal
- Anschrift
- Hauptstr. 26, 74749 Rosenberg
- Website
- rosenberg-baden.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- PLAN - VgV Gebäudeplanung - Schule LFG - SporthalleBBS Bau- und Betriebsservice GmbHFrist 08.12.2026
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- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen HLSLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 08acd98a-4fc3-497b-a3f4-3e92a8c5f6f3.