Salzlandkreis, Fachdienst 14 - Abschluss eines Rahmenvertrages Security Palo Alto
Salzlandkreis · Bernburg (Saale), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 0070/2024veröffentlicht 28.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bernburg (Saale)06406, Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Leistungsbewertung70 %
- Gesamtangebotsrabatt30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Sicherheitstechnik Security Palo Alto
Beschreibung des Loses
Der Salzlandkreis unterhält als zentraler IT Dienstleister - sowie als Betreiber eines Rechenzentrums - Anwendungen des Schutzbedarfes "hoch" bzw. auch "sehr hoch", welche Ebenen-übergreifende Verfahren zwischen Bund, Ländern und Landkreisen darstellen. Des Weiteren betreut der Salzlandkreis im Rahmen der Schulbetreuung 35 Schulstandorte. Für die Modernisierung und Erweiterung unserer leistungsfähigen redundanten Sicherheitsinfrastruktur ist die Ersatzbeschaffung von zentraler Sicherheitstechnik notwendig. Ziel ist die nahtlose Integration der Hardware in die bereits bestehenden Betriebs- und Managementprozesse des Salzlandkreises. Ferner muss sich die neue Anlagentechnik in die bereits vorhandene IT-Umgebung integrieren. Das konkrete Mengenvolumen für Einzelabrufe noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Das voraussichtliche Abnahmevolumen beträgt 858.000 Euro (Kalkulationsgrundlage).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- Leistungsbewertungje Kriterium
- Kosten
- Gesamtangebotsrabattje Kriterium
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformati … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Zuschlag wird dem Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt. Dieses wird in Anlehnung an die so genannte einfache Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.4) der Koordinierungs- und Beratungsstelle für Informationstechnik der … ganz lesenkürzer
Der Zuschlag wird dem Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt. Dieses wird in Anlehnung an die so genannte einfache Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.4) der Koordinierungs- und Beratungsstelle für Informationstechnik der Bundesregierung (KBST, www.kbst.bund.de) gebildet. Es ergibt sich folgendes Bewertungsvorgehen: Die vergebenen Leistungspunkte je Kriterium werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot eine entsprechende Gesamt-Leistungspunktzahl [ L ]. Die Gesamt-Leistungspunktzahl ergibt sich aus der Addition der möglichen erreichbaren Punkte und der Gewichtung. Somit liegt die zu erreichende Höchstpunktzahl bei 780 (530 + 250). Die so ermittelte Leistungspunktzahl wird in einem Verhältnis zum Gesamtangebotsrabatt [ P ] gesetzt. Es errechnet sich damit die angebotsspezifische Kennzahl [ Z ] für das Leistungs-Rabatt-Verhältnis. Nach Auswertung der Gesamtleistungspunktzahl [ L ] (vgl. Leistungsbewertung) und der Ermittlung des Gesamtangebotsrabattes [ P ] ergeben sich die angebotsspezifischen Kennzahlen. Es gilt: [ Z ]=L∙P Die Ermittlung des Produktes [ Z ] erfolgt im Rahmen einer kaufmännischen Rundung auf sechs Dezimalstellen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Salzlandkreis
- Anschrift
- Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale)
- Website
- salzlandkreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig2 Zuschläge
- GSF Sonderfahrzeugbau GmbH2 Zuschläge
- Weinhold Feuerwehrbedarf GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d5efcf48-9b94-4f1e-8846-047fdda13134.