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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Salzlandkreis, Fachdienst 14 - Abschluss eines Rahmenvertrages Präsentationstechnik

Salzlandkreis · Bernburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 0071/2024veröffentlicht 24.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 803 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bernburg06406, Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Bernburg (Saale)
    vor 26 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Präsentationstechnik

Beschreibung des Loses

Für die Modernisierung und Erweiterung unserer leistungsfähigen Infrastruktur ist die Ersatzbeschaffung von Präsentationstechnik sowie Peripherie notwendig. Ziel ist die nahtlose Integration der Hardware in die bereits bestehenden Betriebs- und Managementprozesse des Salzlandkreises. Ferner muss sich die neue Anlagentechnik in die bereits vorhandene IT-Umgebung integrieren. Für die zu betreibende IT-Infrastruktur muss der Auftraggeber diverse Präsentationstechnik (inklusive Zubehör) beschaffen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses befindet sich die IT-Infrastruktur der Kreisverwaltung, der Eigenbetriebe und Schulen des Auftraggebers in der Ausbauphase, in der die tatsächliche Eignung und Funktionalität der Präsentationskomponenten sowie deren konkretes Mengenvolumen der Einzelabrufe noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Das voraussichtliche Abnahmevolumen beträgt maximal 280.000 Euro (Kalkulationsgrundlage).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens in Deutschland in Euro jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Leistungsgegenstand an. Es sind mindestens drei und maximal fünf Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren zu nennen, bei denen der Gegenstand der Verg … ganz lesenGeben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens in Deutschland in Euro jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Leistungsgegenstand an. Es sind mindestens drei und maximal fünf Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren zu nennen, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang vergleichbar sind. Bei mehr als drei eingereichten Referenzen werden die drei höchstbewerteten Referenzen gewertet. Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei Jahre. Geben Sie Namen, Gründungsjahr und Gesellschaftsform Ihres Unternehmens an. Wo ist der Hauptsitz Ihres Unternehmens? In welchen Orten besitzen Sie Niederlassungen?
Kriterium
Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum dar. Gehen Sie dabei auch auf Asset Management Tool, Schulungen, Dienstleistungen ein. Es ist anzugeben, welcher Auftragsteil an die Subunternehmer vergeben wird. Beschreiben Sie Ihr Betreuungsmodell. Gehen Sie dabei insbesondere auf die regiona … ganz lesenStellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum dar. Gehen Sie dabei auch auf Asset Management Tool, Schulungen, Dienstleistungen ein. Es ist anzugeben, welcher Auftragsteil an die Subunternehmer vergeben wird. Beschreiben Sie Ihr Betreuungsmodell. Gehen Sie dabei insbesondere auf die regionale Betreuung ein und benennen Sie die entsprechenden Ansprechpartner und deren Qualifikation und Zertifizierungen. Beschreiben Sie ebenfalls wie Sie nachhaltig die Qualifikationen Ihrer Mitarbeiter sicherstellen. Beschreiben Sie Ihr Betreuungsmodell. Gehen Sie dabei insbesondere auf die regionale Betreuung ein und benennen Sie die entsprechenden Ansprechpartner und deren Qualifikation und Zertifizierungen. Beschreiben Sie ebenfalls wie Sie nachhaltig die Qualifikationen Ihrer Mitarbeiter sicherstellen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
26.08.2024, 10:00 Uhr. Bernburg (Saale)
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Zuschlag wird dem Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt. Dieses wird in Anlehnung an die so genannte einfache Richtwertmethode mit Gewichtung gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.4), Version 1.0 der Koordinierungs- und Beratungsstelle … ganz lesenDer Zuschlag wird dem Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt. Dieses wird in Anlehnung an die so genannte einfache Richtwertmethode mit Gewichtung gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.4), Version 1.0 der Koordinierungs- und Beratungsstelle für Informationstechnik der Bundesregierung (KBST, www.kbst.bund.de) gebildet. Es ergibt sich folgendes Bewertungsvorgehen: Die vergebenen Leistungspunkte je Kriterium werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot eine entsprechende Gesamt-Leistungspunktzahl [ L ]. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Addition der möglichen erreichbaren Punkte und der Gewichtung. Somit liegt die zu erreichende Höchstpunktzahl bei 950 (530 + 420). Die so ermittelte Leistungspunktzahl wird in einem Verhältnis zum gewichteten Durchschnittspreis [ P_G ] gesetzt. Nach Auswertung der Gesamtleistungspunktzahl [ L ] (vgl. Leistungsbewertung) und der Ermittlung des gewichteten Durchschnittspreises [ P_G ] ergeben sich die angebotsspezifischen Kennzahlen. Es errechnet sich die angebotsspezifische Kennzahl [ Z ] für das Leistungs-Durchschnittspreis-Verhältnis. Es gilt [ Z ]=((ω_L∙L))/(〖(ω_(P_G )∙P〗_G)) Der Gewichtungsfaktor für den Durchschnittspreis ω_(P_G )=0,4 Der Gewichtungsfaktor für die (Gesamt-) Leistungspunktzahl ω_L =0,6 Die Ermittlung des Quotienten [ Z ] erfolgt im Rahmen einer kaufmännischen Rundung auf sechs Dezimalstellen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 324 (Netzwerke) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a01e5b6e-bdad-4b81-bc56-d0089c7403b4.