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Frist unbekanntEU-weitSoftwareIT und Software

Salzlandkreis, Erneuerung des Einsatzleit- und Kommunikationssystems einschließlich Hardware der ILS Salzlandkreis

Salzlandkreis · Bernburg (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 0098/2025veröffentlicht 09.12.2025Lieferleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
409 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung des Einsatzleitsystems Celios 7 der Firma Johnson Controls zur gemeinsamen Nutzung durch die Integrierten Leitstellen des Salzlandkreises und der Landeshauptstadt Magdeburg als zukünftiger Leiststellenverbund

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Gegenstand des Auftrags Beschaffung eines Einsatzleitsystems einschließlich der für den Betrieb erforderlichen Softwarekomponenten, Schnittstellen, Serverinfrastruktur sowie der Einführung und Datenmigration. 2. Hintergrund Die Integrierte Leitstelle des Salzlandkreises benötigt ein Einsatzle … ganz lesen1. Gegenstand des Auftrags Beschaffung eines Einsatzleitsystems einschließlich der für den Betrieb erforderlichen Softwarekomponenten, Schnittstellen, Serverinfrastruktur sowie der Einführung und Datenmigration. 2. Hintergrund Die Integrierte Leitstelle des Salzlandkreises benötigt ein Einsatzleitsystem, das den gesetzlichen Anforderungen, den KRITIS-Vorgaben und den künftigen Schnittstellenanforderungen dauerhaft gerecht wird. Das vorhandene System hat seinen technischen Lebenszyklus überschritten und weist funktionale und architektonische Grenzen auf. Eine KRITIS-Analyse bestätigt diese Einschätzung. Parallel läuft ein strategischer Prozess zur engeren Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Magdeburg und weiteren angrenzenden Landkreisen. Der Kreistag hat beschlossen, die Bildung einer gemeinsamen integrierten Regionalleitstelle vorzubereiten und den Weg dafür freizumachen. Auf dieser Grundlage wurde mit der Landeshauptstadt Magdeburg eine Zweckvereinbarung verhandelt, welche die Leitstellenredundanz regelt. Der Landrat wurde per Beschluss des Kreistages ermächtigt, die Zweckvereinbarung in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Das System ersetzt das bestehende, technisch überholte Einsatzleitsystem. 3. Geschätzter Auftragswert Der Auftragswert beträgt rund 410.000 Euro netto. 4. Gründe für die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb Der Auftraggeber beabsichtigt die Anwendung des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV. Die Entscheidung beruht auf einer eindeutigen fachlichen und technischen Ausgangslage, die in mehreren Beschlussvorlagen, Stellungnahmen und technischen Bewertungen dokumentiert ist. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erfüllt werden, weil a) das bestehende Einsatzleitsystem technisch am Ende seines Lebenszyklus ist Die Analyse des laufenden Betriebs hat erhebliche Einschränkungen aufgezeigt. Fehlende Schnittstellen, nicht mehr verfügbare Komponenten und ein veralteter Entwicklungsstand führen dazu, dass gesetzliche Anforderungen (z. B. Notrufabfrage, Übertragungswege, Datenformate) nicht mehr in ausreichender Qualität erfüllt werden können. b) die geplante technische Redundanz zwingend die Nutzung eines einheitlichen Systems verlangt Es liegt ein strategischer Beschluss zur Vorbereitung eines gemeinsamen technischen Leitstellenverbundes vor. In den vorliegenden Unterlagen ist dokumentiert, dass eine wechselseitige unterbrechungsfreie Übernahme des Leitstellenbetriebs nur möglich ist, wenn beide Leitstellen auf derselben Systemarchitektur arbeiten. Ein Parallelbetrieb zweier unterschiedlicher Systeme würde die Redundanz technisch erheblich erschweren und organisatorisch unmöglich machen und hätte zur Folge, dass Betriebsabläufe, Datenmodelle und Lagebilder nicht in Echtzeit übertragbar wären. c) der Anbieter des bestehenden Verbundsystems der benachbarten Leitstelle über exklusive technische Funktionen verfügt Der Systemhersteller kann nachweislich die für einen Verbundbetrieb erforderlichen Funktionen anbieten. Dazu gehören Hot-Standby-Betrieb, synchrone Datenpflege, konsistente Lagebilder und standardisierte Schnittstellen. Diese Funktionen sind für eine gemeinsame Betriebsführung notwendig und bei keinem anderen Anbieter im benötigten Zusammenhang verfügbar. d) eine erneute Ausschreibung keinen wirtschaftlich tragfähigen oder technisch geeigneten Wettbewerb erwarten lässt Eine EU-weite Ausschreibung im Jahr 2024 wurde ohne Zuschlag beendet, da kein Angebot vorgelegt wurde, das die technischen Anforderungen erfüllen konnte oder wirtschaftlich vertretbar war. e) Verzögerungen die Einsatzfähigkeit der Leitstelle gefährden würden Der Leitstellenbetrieb ist KRITIS-relevant. Jede Verzögerung verschärft das Risiko technischer Ausfälle. Der vorhandene Ausweichstandort erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Ein erneutes offenes Verfahren würde diese Risiken erhöhen und den Zeitraum bis zur Ertüchti …
Hinweis
1. Gegenstand des Auftrags Beschaffung eines Einsatzleitsystems einschließlich der für den Betrieb erforderlichen Softwarekomponenten, Schnittstellen, Serverinfrastruktur sowie der Einführung und Datenmigration. 2. Hintergrund Die Integrierte Leitstelle des Salzlandkreises benötigt ein Einsatzlei … ganz lesen1. Gegenstand des Auftrags Beschaffung eines Einsatzleitsystems einschließlich der für den Betrieb erforderlichen Softwarekomponenten, Schnittstellen, Serverinfrastruktur sowie der Einführung und Datenmigration. 2. Hintergrund Die Integrierte Leitstelle des Salzlandkreises benötigt ein Einsatzleitsystem, das den gesetzlichen Anforderungen, den KRITIS-Vorgaben und den künftigen Schnittstellenanforderungen dauerhaft gerecht wird. Das vorhandene System hat seinen technischen Lebenszyklus überschritten und weist funktionale und architektonische Grenzen auf. Eine KRITIS-Analyse bestätigt diese Einschätzung. Parallel läuft ein strategischer Prozess zur engeren Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Magdeburg und weiteren angrenzenden Landkreisen. Der Kreistag hat beschlossen, die Bildung einer gemeinsamen integrierten Regionalleitstelle vorzubereiten und den Weg dafür freizumachen. Auf dieser Grundlage wurde mit der Landeshauptstadt Magdeburg eine Zweckvereinbarung verhandelt, welche die Leitstellenredundanz regelt. Der Landrat wurde per Beschluss des Kreistages ermächtigt, die Zweckvereinbarung in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Das System ersetzt das bestehende, technisch überholte Einsatzleitsystem. 3. Geschätzter Auftragswert Der Auftragswert beträgt rund 410.000 Euro netto. 4. Gründe für die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb Der Auftraggeber beabsichtigt die Anwendung des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV. Die Entscheidung beruht auf einer eindeutigen fachlichen und technischen Ausgangslage, die in mehreren Beschlussvorlagen, Stellungnahmen und technischen Bewertungen dokumentiert ist. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erfüllt werden, weil a) das bestehende Einsatzleitsystem technisch am Ende seines Lebenszyklus ist Die Analyse des laufenden Betriebs hat erhebliche Einschränkungen aufgezeigt. Fehlende Schnittstellen, nicht mehr verfügbare Komponenten und ein veralteter Entwicklungsstand führen dazu, dass gesetzliche Anforderungen (z. B. Notrufabfrage, Übertragungswege, Datenformate) nicht mehr in ausreichender Qualität erfüllt werden können. b) die geplante technische Redundanz zwingend die Nutzung eines einheitlichen Systems verlangt Es liegt ein strategischer Beschluss zur Vorbereitung eines gemeinsamen technischen Leitstellenverbundes vor. In den vorliegenden Unterlagen ist dokumentiert, dass eine wechselseitige unterbrechungsfreie Übernahme des Leitstellenbetriebs nur möglich ist, wenn beide Leitstellen auf derselben Systemarchitektur arbeiten. Ein Parallelbetrieb zweier unterschiedlicher Systeme würde die Redundanz technisch erheblich erschweren und organisatorisch unmöglich machen und hätte zur Folge, dass Betriebsabläufe, Datenmodelle und Lagebilder nicht in Echtzeit übertragbar wären. c) der Anbieter des bestehenden Verbundsystems der benachbarten Leitstelle über exklusive technische Funktionen verfügt Der Systemhersteller kann nachweislich die für einen Verbundbetrieb erforderlichen Funktionen anbieten. Dazu gehören Hot-Standby-Betrieb, synchrone Datenpflege, konsistente Lagebilder und standardisierte Schnittstellen. Diese Funktionen sind für eine gemeinsame Betriebsführung notwendig und bei keinem anderen Anbieter im benötigten Zusammenhang verfügbar. d) eine erneute Ausschreibung keinen wirtschaftlich tragfähigen oder technisch geeigneten Wettbewerb erwarten lässt Eine EU-weite Ausschreibung im Jahr 2024 wurde ohne Zuschlag beendet, da kein Angebot vorgelegt wurde, das die technischen Anforderungen erfüllen konnte oder wirtschaftlich vertretbar war. e) Verzögerungen die Einsatzfähigkeit der Leitstelle gefährden würden Der Leitstellenbetrieb ist KRITIS-relevant. Jede Verzögerung verschärft das Risiko technischer Ausfälle. Der vorhandene Ausweichstandort erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Ein erneutes offenes Verfahren würde diese Risiken erhöhen und den Zeitraum bis zur Ertüchtig …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 99ee5330-09cc-47c2-902a-9d6e348390d4.