Saisonale touristische Schienenverkehre auf der Kasbachtalbahn
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Kasbachtalbahn 2026 + 2027veröffentlicht 08.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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- Dienstleistungen
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- ?keine Angabe
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- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
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- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
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- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Tagen
- Heute
Beschreibung
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord) ist gem. § 9 NVG im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständige Behörde zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord). In dem Bemühen, die Angebote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu sichern, auszubauen und zu verbessern, verfolgt der SPNV-Nord das Ziel, die Attraktivität des ÖPNV durch die Einrichtung von saisonalen touristischen Verkehren zu erhöhen. Der SPNV-Nord beabsichtigt, den saisonalen touristischen Schienenverkehr auf der Kasbachtalbahn zwischen Linz/ Rhein und Kalenborn für die anstehende Periode zu finanzieren. Die Mittel stammen aus originären Landesmitteln und dienen der Förderung touristischer Verkehre sowie dem Erhalt der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur und der Offenhaltung möglicher künftiger Nutzungsperspektiven im regulären SPNV.
Für die Kasbachltalbahn betrifft die Förderung den saisonalen touristischen Betrieb zwischen Linz/ Rhein und Kalenborn mit einem Leistungsvolumen von jährlich 21.700 Zugkilometern. Dort ist Eifelbahnverkehrsgesellschaft mbH sowohl Eisenbahnverkehrsunternehmen als auch Infrastrukturbetreiberin. Diese streckenbezogenen Verhältnisse beschreiben den Gegenstand der Förderung und deren praktische Umsetzung.
Die vorgesehenen Verkehrs- beziehungsweise Finanzierungsvereinbarungen werden als Verwaltungsakte erlassen. Sie sind nach ihrem Regelungsgehalt als förderrechtliche Zuwendungs- und Mittelweiterleitungsverhältnisse ausgestaltet. Sie bezwecken keine Beschaffung einer eigenen Verkehrsleistung durch den SPNV-Nord und begründen keinen entgeltlichen öffentlichen Auftrag. Der angegebene Auftragswert hat einen symbolischen Charakter, er entspricht nicht der konkreten Fördersumme.
Beschreibung des Loses
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord) ist gem. § 9 NVG im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständige Behörde zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord). In dem Bemühen, die Angebote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu sichern, auszubauen und zu verbessern, verfolgt der SPNV-Nord das Ziel, die Attraktivität des ÖPNV durch die Einrichtung von saisonalen touristischen Verkehren zu erhöhen.
Der SPNV-Nord beabsichtigt, die saisonalen touristischen Schienenverkehre auf der Kasbachtalbahn zwischen Linz/ Rhein und Kalenborn für die anstehende Periode zu finanzieren. Die Mittel stammen aus originären Landesmitteln und dienen der Förderung touristischer Verkehre sowie dem Erhalt der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur und der Offenhaltung möglicher künftiger Nutzungsperspektiven im regulären SPNV.
Für die Kasbachtalbahn betrifft die Förderung den saisonalen touristischen Betrieb zwischen Linz/ Rhein und Kalenborn mit einem Leistungsvolumen von 21.700 Zugkilometern. Dort ist die Eifelbahnverkehrsgesellschaft mbH sowohl Eisenbahnverkehrsunternehmen, als auch Infrastrukturbetreiberin. Diese streckenbezogenen Verhältnisse beschreiben den Gegenstand der Förderung und deren praktische Umsetzung.
Die vorgesehenen Verkehrs- beziehungsweise Finanzierungsvereinbarungen werden als Verwaltungsakte erlassen. Sie sind nach ihrem Regelungsgehalt als förderrechtliche Zuwendungs- und Mittelweiterleitungsverhältnisse ausgestaltet. Sie bezwecken keine Beschaffung einer eigenen Verkehrsleistung durch den SPNV-Nord und begründen keinen entgeltlichen öffentlichen Auftrag.
Der angegebene Auftragswert hat einen symbolischen Charakter, er entspricht nicht der konkreten Fördersumme.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
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- Nebenangebote
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- Mehrere Hauptangebote
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- Bindefrist
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- Angebotsöffnung
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- Sicherheiten
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Ausführung0 von 4 angegeben
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- E-Rechnung
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- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz, 55116 Mainz
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der SPNV-Nord veröffentlicht diese freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung vorsorglich und zur transparenten Darlegung seiner Rechtsauffassung. Die Bekanntmachung schafft keinen eigenständigen vergaberechtlichen Rechtsgrund für eine Direktvergabe und ersetzt weder die materiell-rechtliche Prüf … ganz lesenkürzer
Der SPNV-Nord veröffentlicht diese freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung vorsorglich und zur transparenten Darlegung seiner Rechtsauffassung. Die Bekanntmachung schafft keinen eigenständigen vergaberechtlichen Rechtsgrund für eine Direktvergabe und ersetzt weder die materiell-rechtliche Prüfung noch die erforderliche streckenbezogene Dokumentation. Die beabsichtigten Vereinbarungen werden nicht vor Ablauf von zehn Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen. Die Stillhaltefrist richtet sich nach § 135 Abs. 3 GWB. Bleibt ein Angriff innerhalb dieser Frist aus, kann dies das Risiko einer späteren Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB mindern; die vorrangige Einordnung der Vereinbarungen als öffentlich-rechtliche Förder- und Finanzierungsverhältnisse bleibt hiervon unberührt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 56068 Koblenz
- Website
- spnv-nord.de
- Kontakt
- vergabe.spnv@
spnv-nord.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7198435b-d15e-43b0-b571-7a4921b358d2.