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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Sachverständigenleistung zu Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren der FAIR 2025 ff. (HMLU)

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-0437-2024-0330veröffentlicht 26.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 741 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.02.2025 – 31.01.2035
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65203, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität Konzept40 %
  • Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals20 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 24 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2035
    vor 21 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Sachverständigenleistung zu Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren der FAIR in den Jahren 2025 ff. für das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Beschreibung des Loses

Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Sachverständigenleistungen zu Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren der FAIR (Facility for Antiproton und Ion Research) in den Jahren 2025 ff. für das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Die Begutachtung des Sachverständigen kann sämtliche mit der Inbetriebnahme und dem Betrieb der Anlagen verbundenen atomrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Fragestellungen im Hinblick auf die technisch-physikalischen Belange sowohl im Genehmigungsverfahren als auch im Rahmen der strahlenschutzrechtlichen Aufsicht umfassen, insbesondere jedoch Fragestellungen zu nachfolgenden Bereichen: • zur technischen Ausstattung für den Strahlenschutz des Betriebspersonals im Rahmen der Inbetriebnahme und des Betriebs der FAIR Anlage, • zu organisatorischen Maßnahmen zum Strahlenschutz des Betriebspersonals im Rahmen der Inbetriebnahme und des Betriebs der FAIR Anlage, • zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen innerhalb der FAIR Anlage, • zur Sicherung sonstiger radioaktiver Stoffe (SEWD-Richtlinie), • zur Heißen Zelle und zum Transportkonzept für hochradioaktive Komponenten (Abschirmflasche) auf dem Gelände der FAIR Anlage, • zur Abschirmung und zum baulichen Strahlenschutz der FAIR Anlage, • zum Konzept der Abluftführung und -behandlung (Ableitung über den Expositionspfad Abluft aus der FAIR Anlage), • zur Abwasserführung und -behandlung (Ableitung über den Expositionspfad Abwasser aus der FAIR Anlage), • zur Entsorgung und zur Freigabe von radioaktiven Stoffen und Gegenständen, • zu Transporten radioaktiver Stoffe außerhalb der FAIR Anlage, • zum Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (Sabotage- und Diebstahlschutz), • zum Personenzugangs- und Kontrollsystem, • zur Vorbereitung auf mögliche Störfälle, • zur IT-Sicherheit und Sicherheit der E- und Leittechnik und • zum Beschleunigerkontrollsystem (unbeabsichtigter Strahlverlust).

Die Zielsetzung der zu erbringenden Sachverständigenleistung nach § 179 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG i.V.m. § 20 AtG ist die Begutachtung und Bewertung von Sachverhalten in den Genehmigungsverfahren und im Rahmen der strahlenschutzrechtlichen Aufsicht im Hinblick auf die Einhaltung der einschlägigen Genehmigungsvoraussetzungen. Dabei wird der Sachverständige bei Fragestellungen sowohl zur Inbetriebnahme als auch zum Betrieb und ggf. zum Probebetrieb nach § 13 Abs. 5 StrlSchG der Beschleuniger und Experimentierplätzen hinzugezogen. Die Aufgaben können dabei sowohl die Begutachtung und Bewertung von vorgelegten Antragsunterlagen, als auch die Bewertung der Einhaltung atom- und strahlenschutzrechtlicher Vorschriften und der aus den Genehmigungen folgenden atom- und strahlenschutzrechtlichen Regelungen beinhalten.

Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich zum 01.02.2025, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung, und endet nach 6 Jahren Vertragslaufzeit zum 31.01.2031. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2031 und zum 01.02.2033 um jeweils zwei weitere Jahre. Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre und endet am 31.01.2035. Der Auftraggeber geht von einem Auftragswert der Rahmenvereinbarung von 1.000.000,00 Euro brutto aus. Der Höchstwert beträgt 1.700.000 Euro brutto. Wird dieser Höchstwert erreicht, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität Konzept40 %
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals20 %
Preis40 %
Qualität
Qualität KonzeptQualitätswertung des Konzepts
Qualität
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten PersonalsErfahrungswertung des Personals

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (alle Lose betreffend; siehe Vordruck "Eigenerklaerung_Eignung.pdf"). Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Nachweis über die Eintragung in das Handels- oder Berufsregister des Mitgliedstaat … ganz lesen- Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (alle Lose betreffend; siehe Vordruck "Eigenerklaerung_Eignung.pdf"). Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Nachweis über die Eintragung in das Handels- oder Berufsregister des Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (einschließlich Überset-zung nicht deutschsprachiger Dokumente). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Kriterium
- Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit aktueller Gültigkeit bzw. Vorlage einer Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung bei Zuschlagserteilung vor Auftragsausführung abgeschlossen wird. Der Nachwei … ganz lesen- Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit aktueller Gültigkeit bzw. Vorlage einer Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung bei Zuschlagserteilung vor Auftragsausführung abgeschlossen wird. Der Nachweis kann durch Vorlage des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit geführt werden. Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen.
Kriterium
- Referenzen (siehe Vordruck): eine Liste mit 3 geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen im Bereich kerntechnischer Einrichtungen und Anlagen, Beschleunigeranlagen, nuklearmedizinischer und strahlentherapeutischer Einrichtungen in Kliniken, Zwisc … ganz lesen- Referenzen (siehe Vordruck): eine Liste mit 3 geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen im Bereich kerntechnischer Einrichtungen und Anlagen, Beschleunigeranlagen, nuklearmedizinischer und strahlentherapeutischer Einrichtungen in Kliniken, Zwischen- und Endlagerprojekte und/oder Brennelementfabriken, Wiederaufbereitungsanlagen oder Anreicherungsanlagen mit folgenden Angaben: - Art der Leistung, - Umfang, - Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung, - Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse, - Erbringungszeitpunkt. Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Auftrag nach Art und Umfang entspricht. Beispielhaft - jedoch nicht abschließend - für die Art der Referenzangabe sind hierfür folgende Tätigkeiten zur Begutachtung und Bewertung von atomrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Belangen in Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach StrlSchG: - zur technischen Ausstattung und zu organisatorischen Maßnahmen zum Strahlenschutz, - zum baulichen Strahlenschutz, - zu Konzepten zur Abluftführung und Abluftbehandlung sowie zur Abwasserführung und Abwasserbehandlung zur Ableitung von radioaktiven Stoffen über die Luft und das Wasser, - der Prüfung von Freigabeablaufplänen und Freigabedokumentationen, - von Maßnahmen zum Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter, - zu Personenzugangs- und Kontrollsystemen, - zu Beschleunigerkontrollsystemen, - zur IT-Sicherheit und Sicherheit der E- und Leittechnik, - der Aufklärung und Bewertung von besonderen Vorkommnissen im Strahlenschutz, insbesondere von meldepflichtigen Ereignissen, - der Begleitung von Funktions- und Abnahmeprüfungen zur strahlenschutztechnischen Eignung von Anlagenteilen, Systemen und Komponenten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.01.2035
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich zum 01.02.2025, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung, und endet nach 6 Jahren Vertragslaufzeit zum 31.01.2031. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Mo … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich zum 01.02.2025, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung, und endet nach 6 Jahren Vertragslaufzeit zum 31.01.2031. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2031 und zum 01.02.2033 um jeweils zwei weitere Jahre. Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre und endet am 31.01.2035. Der Auftraggeber geht von einem Auftragswert der Rahmenvereinbarung von 1.000.000,00 Euro brutto aus. Der Höchstwert beträgt 1.700.000 Euro brutto. Wird dieser Höchstwert erreicht, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
28.10.2024, 12:00 Uhr. Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich zum 01.02.2025, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung, und endet nach 6 Jahren Vertragslaufzeit zum 31.01.2031. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragne … ganz lesen28.10.2024, 12:00 Uhr. Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich zum 01.02.2025, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung, und endet nach 6 Jahren Vertragslaufzeit zum 31.01.2031. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2031 und zum 01.02.2033 um jeweils zwei weitere Jahre. Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre und endet am 31.01.2035. Der Auftraggeber geht von einem Auftragswert der Rahmenvereinbarung von 1.000.000,00 Euro brutto aus. Der Höchstwert beträgt 1.700.000 Euro brutto. Wird dieser Höchstwert erreicht, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Dem Angebot sind neben verlangten Nachweisen/Erklärungen bzgl. der Eignungskriterien (BT-747) folgende Unterlagen beizufügen: - Angebotsschreiben - Leistungsverzeichnis - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), - Erklärung zu Russland- … ganz lesenDem Angebot sind neben verlangten Nachweisen/Erklärungen bzgl. der Eignungskriterien (BT-747) folgende Unterlagen beizufügen: - Angebotsschreiben - Leistungsverzeichnis - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), - Erklärung zu Russland-Sanktionen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), - Konzept: Das Konzept ist nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes des Zuschlagskriteriums "Qualität Konzept" Bestandteil der Angebotswertung (Gewichtung: 40 Punkte). Da das Konzept die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betrifft, ist dieses mit dem Angebot zwingend einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. - Mitarbeiterprofile für die Mitglieder der Projektleitung mit anerkannter Hochschulabschluss oder Fachholschulabschluss in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach (Nachweis ist durch eine entsprechende Urkunde zu erbringen) sowie Erfahrung in der Projektleitung von mindesten 3 Jahren von Projekten im Strahlenschutz in vergleichbarer Größenordnung (z.B. Projektleitung für die Errichtung, den Betrieb oder Rückbau von Reaktoren zur Stromerzeugung oder bei Forschungsreaktoren, für die Errichtung oder den Betrieb von Beschleunigeranlagen, für Zwischen- oder Endlagerprojekte, für Brennelementfabriken, Wiederaufarbeitungsanlagen, Anreicherungsanlagen) und von mind. 4 Mitgliedern des Projektteams mit Ausbildungsabschluss im naturwissenschaftlichtechnischen Bereich (z.B. anerkannter Hochschulabschluss, Fachholschulabschluss, Techniker, Meister; Nachweis ist durch eine entsprechende Urkunde zu erbringen) und mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet des praktischen Strahlenschutzes im Bereich von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung i.S.d. StrlSchG, in denen höchste Anforderungen an die Umsetzung von Maßnahmen zum praktischen Strahlenschutz sicherzustellen sind. Die o. g. Anforderungen an das mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals sind nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes des Zuschlagskriteriums "Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" Bestandteil der Angebotswertung (Gewichtung: 20 Punkte). Da die Qualifikation des mit dem Auftrag betrauten Personals die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betrifft, ist eine Nachforderung der o. g. Angebotsbestandteile ausgeschlossen. Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist dem Angebot zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) beizufügen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (63 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 95f65360-bb09-4ff3-aaef-ac2ed54227a3.