Sachkundigenprüfung und Wartung Brand- und Rauchschutztüren im Gebäudebestand des SWR
Südwestrundfunk · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026-41-BAU-EU-Xveröffentlicht 15.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2031
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
- CPV 50710000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- SbaD Digitaler Knoten Stuttgart - Baustein 3 - VP EP 2027DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · StuttgartFrist 23.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 3 Monatenan Südwestrundfunk
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 3 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 22 Tagen2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2031
Beschreibung
Der Südwestrundfunk verteilt sich auf drei Hauptstandorte mit einem vielfältigen Gebäudebestand für den die jährliche Sachverständigenprüfung und Wartung für Brand- und Rauchschutztüren durchgeführt werden soll. Standort Baden-Baden mit 17 Gebäuden / Studios (Los 1) Standort Mainz mit 3 Gebäuden / Studios (Los 2) Standort Stuttgart mit 12 Gebäuden / Studios / Sender (Los 3)
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gebäudebestand Baden-Baden Ausgeschrieben wird die Sachverständigenprüfung und Wartung für Brand- und Rauchschutztüren, Notausgänge, Revisionstüren und -klappen, Schiebetüren mit Brandschutzanforderungen, Innenfenster mit Brandschutzanforderungen, Brandschutzsystemabschlüssen von Installationsschächten, Feststellanlagen, Drehtürantrieben, Fluchtwegterminals, Rauchabzugsanlagen und Obentürschließern. Massenauszug Standort Baden-Baden (Los 1) - Brand- und Rauschutztüren ca. 1500 Stück - Notausgangstüren ca. 200 Stück - Feststellanlagen ca. 250 Stück - Fluchtwegterminals ca. 70 Stück - Innenfenster ca. 30 Stück | 5 Jahre | – |
| 2 | Gebäudebestand Mainz Ausgeschrieben wird die Sachverständigenprüfung und Wartung für Brand- und Rauchschutztüren, Notausgänge, Revisionstüren und -klappen, Schiebetüren mit Brandschutzanforderungen, Innenfenster mit Brandschutzanforderungen, Brandschutzsystemabschlüssen von Installationsschächten, Feststellanlagen, Drehtürantrieben, Fluchtwegterminals, Rauchabzugsanlagen und Obentürschließern. Massenauszug Standort Mainz (Los 2) - Brand- und Rauschutztüren ca. 570 Stück - Notausgangstüren ca. 60 Stück - Feststellanlagen ca. 145 Stück - Automatische Drehtürantriebe ca. 35 Stück - Obentürschließer ca. 180 Stück | 5 Jahre | – |
| 3 | Gebäudebestand Stuttgart Ausgeschrieben wird die Sachverständigenprüfung und Wartung für Brand- und Rauchschutztüren, Notausgänge, Revisionstüren und -klappen, Schiebetüren mit Brandschutzanforderungen, Innenfenster mit Brandschutzanforderungen, Brandschutzsystemabschlüssen von Installationsschächten, Feststellanlagen, Drehtürantrieben, Fluchtwegterminals, Rauchabzugsanlagen und Obentürschließern. Massenauszug Standort Stuttgart (Los 3) - Brand- und Rauschutztüren ca. 1090 Stück - Notausgangstüren ca. 150 Stück - Revisionstüren, -klappen ca. 110 Stück - Systemabschlüsse Schächte ca. 290 Stück - Feststellanlagen ca. 350 Stück - Automatische Drehtürantriebe ca. 55 Stück - Fluchtwegterminals ca. 70 Stück - Innenfenster ca. 35 Stück - Obentürschließer ca. 290 Stück | 5 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotssummeDer Zuschlag wird an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird über die Angebotssumme definiert. Es werden lediglich vollständige Einreichungen bewertet. Nachforderungen zur Herstellung der Vollständigkeit werden gestellt, wenn diese mit den Bestimmungen nach § 56 VgV konform sind und die erreichte Bewertung für eine Zuschlagserteilung ausreichend ist. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsgewichtung: Bieter, deren Preis bei weniger als 75% des durchschnittlichen Preises liegt, werden gem. § 60 Abs. Abs. 1 VgV zur Vorlage einer Aufklärung aufgefordert. Anschließend wird gem. § 60 Abs. 3-4 VgV entschieden, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird.
Eignung7 von 7 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es ist nachzuweisen, dass innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 3 Aufträge zu Wartungsarbeiten von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (CPV-Code 50710000-5) durchgeführt wurden. Dabei sind folgende Bestimmungen zu erfüllen: - mind. 1 von 3 Aufträge: Büro-/Verwaltungsgebäude - … ganz lesenkürzer
Es ist nachzuweisen, dass innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 3 Aufträge zu Wartungsarbeiten von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (CPV-Code 50710000-5) durchgeführt wurden. Dabei sind folgende Bestimmungen zu erfüllen: - mind. 1 von 3 Aufträge: Büro-/Verwaltungsgebäude - mind. 2 von 3 Aufträge: Wartung von Brand- und Rauchschutztüren - mind. 2 von 3 Aufträge: Wartung von mind. 1.000 Objekten die unter die Kategorie der elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden Fallen. Referenzen werden anerkannt, deren Leistungserbringung nach dem 01.07.2023 erfolgte. Sollte die Leistungserbringung im Gesamten nicht abgeschlossen sein, werden nur Leistungen gewertet, welche bereits erbracht wurden.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Es ist ein Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen einzureichen: - Personenschäden (pauschal) 3 Mio. EUR je Schadensfall - Sach- und Vermögensschäden (pauschal) 1 Mio. EUR je Schadensfall
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Es ist nachzuweisen, dass das Wartungspersonal über die notwendigen Qualifikationen und Zertifikationen verfügt, um die Wartung von Brand- und Rauchschutztüren entsprechend den geltenden Bestimmungen durchzuführen. Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über mind. 3 für die Wartungsarbeiten geeignete … ganz lesenkürzer
Es ist nachzuweisen, dass das Wartungspersonal über die notwendigen Qualifikationen und Zertifikationen verfügt, um die Wartung von Brand- und Rauchschutztüren entsprechend den geltenden Bestimmungen durchzuführen. Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über mind. 3 für die Wartungsarbeiten geeignete Arbeitskräfte verfügt (2 Personen zur Durchführung der Wartungsarbeiten, sowie 1 Person als Vertretung). Alle Personen sind namentlich zu nennen und müssen nachweislich in Summe folgende Befähigungen vorweisen können: - Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore (von in Deutschland anerkannten Prüfanstalten, z.B. TÜV, DEKRA, etc.) - Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677/Instandhalter BMA - Werksgeschulter und vom Hersteller autorisierter Sachkundiger für Dreh- und Schiebetürantriebe Eine der genannten Personen ist als Hauptansprechpartner (Projektleiter) gegenüber dem AG zu nennen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Es ist nachzuweisen, dass der Bieter im Durchschnitt der letzten 3 Jahre über mind. 3 für die Durchführung der Wartungsarbeiten geeignete Arbeitskräfte verfügte (2 Personen zur Durchführung der Wartungsarbeiten, sowie 1 Person als Vertretung).
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Es ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Jahre von mindestens 250.000,00 EUR nachzuweisen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- DTVP. elektronische Angebotsöffnung
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interess … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§ 134, 135 GWB. Nach § 134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZMFXG# Es werden lediglich Bieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 ff. GWB vorliegen und deren Eignung den Vorgaben des Auftraggebers entspricht. Die eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit, auf fachliche un … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZMFXG# Es werden lediglich Bieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 ff. GWB vorliegen und deren Eignung den Vorgaben des Auftraggebers entspricht. Die eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit, auf fachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot anhand der festgelegten Zuschlagskriterien erteilt. Hierzu werden die Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Unvollständige Angebote, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Südwestrundfunk
- Anschrift
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
- Website
- swr.de
- Kontakt
- ausschreibung-swr@
cpm.gmbh
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 507 (Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gassert GmbH2 Zuschläge
- Siemens AG SI2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 91eec872-ee4d-4434-b6d5-0fc3e55b4410.