S-Bahn Dresden
Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen S-Bahn Dresdenveröffentlicht 18.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 12.12.2027 – 12.12.2037
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre12.12.2027 – 12.12.2037
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdaisikomm.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichnein
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 30 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 13 MonatenLaufzeit bis 12.12.2037
Beschreibung
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im Netz S-Bahn Dresden inkl. Vertriebsleistungen für gesamtes VVO-Gebiet (stationärer Vertrieb, digitaler Vertrieb, Abo-Vertrieb) sowie Bordvertrieb für S-Bahn Dresden
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
a) Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Ei … ganz lesenkürzer
a) Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Die Nachweise dürfen bei Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als drei Monate sein. ------------------------------- b) Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6f Abs. 1 AEG, sowie Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird.- Kriterium
Der Bieter gilt als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig, wenn nach der Einschätzung der Vergabestelle anzunehmen ist, dass er seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanzielle … ganz lesenkürzer
Der Bieter gilt als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig, wenn nach der Einschätzung der Vergabestelle anzunehmen ist, dass er seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Gesamtbetrachtung des Inhalts der einzureichenden Unterlagen, insbesondere durch die Angaben zum - Gesamtjahresumsatz des Bieters im anzugebenden Zeitraum, - Jahresumsatz des Bieters im Bereich SPNV im anzugebenden Zeitraum, - wesentlichen Inhalt von gegebenenfalls abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen. ------------------------------- Der Bieter hat zur Prüfung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorzulegen: a) Prüfungsbericht über die Jahresabschlussprüfung oder testierter Jahresabschluss der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters ODER hierzu nachrangig, soweit der Bieter keiner Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat: - Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und - gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehene oder freiwillig erstellte Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, ------------------------------- Wegen der Zeichenbegrenzung in diesem Textfeld wird auf weitere Alternativen zu a) in Anlage 100.1 der Vergabeunterlagen verwiesen (Direktlink: https://www.daisikomm.de/doc/?781C5AD42381A8A298141B668957CEB5). ------------------------------- b) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen und mit den unter unter 2.1.6 genannten Nachweisen und Erklärungen nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach §§ 123 und 124 GWB besteht. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch eine entsprechende unbedingte Verpflichtungserklärung des Dritten im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV. In der Verpflichtungserklärung übernimmt der Dritte gegenüber dem Auftraggeber die gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV. ------------------------------- c) Die Bieter haben eine Eigenerklärung vorzulegen, aus der die Beteiligungsverhältnisse an ihrem Unternehmen hervorgehen. Soweit Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge bestehen, ist deren wesentlicher Inhalt darzustellen. ------------------------------- Die vorstehend unter a) bis c) genannten Nachweise und Erklärungen müssen nach dem 01.01.2021 erstellt worden und in allen Punkten aktuell sein.- Kriterium
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn nach der Einschätzung der Vergabestelle anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der SPNV-Leistungen der S-Bahn Dresden erforderlich sind. Der Bieter hat zur Prüfung seiner technischen un … ganz lesenkürzer
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn nach der Einschätzung der Vergabestelle anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der SPNV-Leistungen der S-Bahn Dresden erforderlich sind. Der Bieter hat zur Prüfung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorzulegen: ------------------------------- a) Referenzen über die vom Bieter selbst zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2023 erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, zur Leistungszeit sowie zum Auftraggeber, wobei hiervon mindestens ein Verkehrsvertrag mit einer Laufzeit von zehn oder mehr Jahren benannt wird, unter dem der Bieter innerhalb des gesamten Zeitraumes vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 Leistungen erbracht hat und unter dem die bereits erbrachten Leistungen in jedem Jahr einen Umfang von mindestens 2,0 Mio. Zugkilometer aufwiesen. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung beigebracht werden. ------------------------------- b) Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter anhand der unter 2.1.6 genannten Nachweise und Erklärungen nachzuweisen, dass für den Dritten keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB bestehen und dass ihm die für den Auftrag erforderlichen speziellen Sachkenntnisse tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem Auftraggeber im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Betrug oder Subventionsbetrug
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 12.12.2027
- Vertragsende
- 12.12.2037
- Dauer
- 10 Jahre
- Verlängerung
- Erste Verlängerungsoption: 3 Jahre, Zweite Verlängerungsoption: 2 Jahre; Sofern der Bieter ausschließlich Neufahrzeuge anbietet, so hat der Verkehrsvertrag eine feste Laufzeit von 15 Jahren.
- Optionen
- Entsprechend der Vergabeunterlagen
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- daisikomm.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
verlangt: Zur Sicherung aller Ansprüche des ZVOE aus diesem Vertrag stellt das EVU dem ZVOE eine Sicherheit. Die Sicherheit kann durch Bürgschaft eines mit dem EVU im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmens erbracht werden, sofern der ZVOE das Unternehmen als tauglichen Bürgen anerkennt. Die Be … ganz lesenkürzer
verlangt: Zur Sicherung aller Ansprüche des ZVOE aus diesem Vertrag stellt das EVU dem ZVOE eine Sicherheit. Die Sicherheit kann durch Bürgschaft eines mit dem EVU im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmens erbracht werden, sofern der ZVOE das Unternehmen als tauglichen Bürgen anerkennt. Die Beurteilung der Tauglichkeit des Bürgen erfolgt durch den ZVOE anhand des Maßstabs von § 239 Abs. 1 BGB. Sicherungsgegenstand sind sämtliche Ansprüche, die dem ZVOE gegenüber dem EVU wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung dieses Vertrags zustehen können einschließlich etwaiger Zinsansprüche. ------------------------------- Die Sicherheit muss innerhalb von drei Monaten nach Zuschlagerteilung geleistet werden und den Anforderungen des § 18 VOL/B entsprechen. Soweit das EVU die Sicherheit nicht fristgerecht erbringt, ist der ZVOE berechtigt, die monatlichen Abschläge einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. ------------------------------- Näheres regelt § 20 Verkehrsvertrag (Modul 200)
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages an die Vergabekammer gemäß § 160 Abs.3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB hat folgenden Wortlaut: ------------------------------- „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: ------------------------------- 1) der Antragsteller den gelte … ganz lesenkürzer
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages an die Vergabekammer gemäß § 160 Abs.3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB hat folgenden Wortlaut: ------------------------------- „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: ------------------------------- 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, ------------------------------- 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ------------------------------- 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ------------------------------- 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE)
- Anschrift
- Leipziger Straße 120, 01127 Dresden
- Website
- vvo-online.de
- Kontakt
- vergabe@
vvo-online.de
Bei uns erfasst
- Linie U 2814.11.2024 · 1 Angebot
- Linie RE 2014.11.2024 · 1 Angebot
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3879d94-d3e9-4bae-964d-a6b002a54ec9.