S/4 HANA RISE
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen GBE-2025-0409veröffentlicht 16.06.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.09.2025 – 30.08.2030
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.
- Beschaffung einer Software für die VollstreckungKommunale Datenzentrale Mainz · MainzFrist 11.11.2026
- VMWare 2027Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) · MainzFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.09.2025 – 30.08.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55131, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 30.08.2030
- Heute
Beschreibung
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (im Folgenden "UM") beabsichtigt, im Rahmen der umfassenden Transformation ihrer ERP-Systemlandschaft das SAP RISE Private Cloud Angebot der SAP Deutschland SE & Co. KG (im Folgenden "SAP") zu beschaffen.
Beschreibung des Loses
Die UM beabsichtigt, eine umfassende Transformation ihrer ERP-Systemlandschaft durchzuführen. Zu diesem Zweck schreibt die UM derzeit die technische Migration von SAP ECC 6.0 auf S/4HANA sowie die Prozesstransformation auf Basis von SAP S/4HANA Best Practices EU-weit im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb aus (EU-Bekanntmachung Nr. 2025/S 66-215380). Das aktuell von der UM betriebene ERP-System basiert auf SAP-Lizenzen und wird in einem Rechenzentrum der UM On Premise durch eigene Mitarbeiter der UM, die den technischen Service durchführen, betrieben. Die UM hat sich nach intensiver interner Befassung aus verschiedenen sachlichen Gründen für einen Umstieg auf ein Private-Cloud-Betriebsmodell entschieden. Die UM ist nach umfassender Abwägung der Ansicht, dass abweichend vom Grundsatz der Produktneutralität in der gegebenen Konstellation eine Produktfestlegung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV und der aktuellen Rechtsprechung gerechtfertigt ist (vgl. z.B. aktuell VK Bund, Beschluss vom 28. Januar 2025, Az. VK2-109/24; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, Az. Verg 13/19 sowie VK Hessen, Beschluss vom 19.03.2021, Az. 69d-VK-41/2019). Danach ist eine Produktfestlegung gerechtfertigt, wenn objektiv nachvollziehbare, produktbezogene und strategische Überlegungen gegeben sind, die eine langfristige und möglichst problem- und risikofreie Nutzung in Bezug z.B. auf Behandlungssicherheit, Interoperabilität, Datenintegrität, Ausfallsicherheit sowie Wirtschaftlichkeit gewährleisten sollen. Die von der UM beabsichtigte Transformation sieht ein Side-by-Side-Szenario vor. Hierbei verbleibt das für die Patientenversorgung zentrale IS-H-Modul weiterhin On-Premise, während die kaufmännischen Module (Finanzwesen, Controlling, Logistik, Beschaffung) auf SAP S/4HANA in der SAP RISE Private Cloud migriert werden. Die technische und betriebliche Komplexität dieses Vorhabens erfordert eine integrierte Bereitstellung von Software, Cloud-Infrastruktur, Systembetrieb sowie technischen Support-Leistungen aus einer Hand. Nur durch diese ganzheitliche Leistungserbringung kann die notwendige Systemverantwortung sichergestellt und die Risiken für die hochsensible Patientenversorgung zuverlässig minimiert werden. Aus technischer Sicht ist für die UM daher ausschließlich eine Lösung geeignet, bei der Infrastruktur, Betrieb und Software aus einer Hand bereitgestellt werden. Diese Voraussetzungen werden nur durch das SAP RISE Private Cloud Angebot erfüllt. Dies ist das Ergebnis einer durchgeführten Marktanalyse. Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass objektiv schwerwiegende technische Gründe und wirtschaftliche Gründe für die getroffene Wahl vorliegen. Die Beschaffungsentscheidung ist daher willkürfrei aufgrund sachlich gerechtfertigter und auftragsbezogener Gründe getroffen worden.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 30.08.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der zuständigen Vergabekammer, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 135 Abs. 3 GWB nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YAEU
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 55131 Mainz
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42399b8a-b6d8-40d7-95bd-70a2a1f83078.