RV über die Beschaffung von mobilen Endgeräten mit gleichzeitigem ersten Abruf (EU)
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025/25veröffentlicht 12.08.2025erstmals 12.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 22.12.2025 – 21.12.2028
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre22.12.2025 – 21.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40476, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 135 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (301 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 15 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 14 Monatenan Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 06:00 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 11 Monaten93 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 21.12.2028
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über 3 Jahre (optional kann der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert werden) über die Beschaffung von fabrikneuen, mobilen Endgeräten sowie passendem Zubehör, das unabhängig oder in Verbindung mit den Geräten bezogen werden kann, inklusive der Vor-Ort-Instandhaltung sowie der Anlieferung dieser Geräte an die Dienststellen der Finanzverwaltung des Landes NRW, abzuschließen.
Beschreibung des Loses
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung über 3 Jahre (optional kann der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert werden) über die Beschaffung von fabrikneuen, mobilen Endgeräten sowie passendem Zubehör, das unabhängig oder in Verbindung mit den Geräten bezogen werden kann, inklusive der Vor-Ort-Instandhaltung sowie der Anlieferung dieser Geräte an die Dienststellen der Finanzverwaltung des Landes NRW zu vergeben. In der Landesfinanzverwaltung sind aktuell ca. 35.000 mobile Endgeräte im Einsatz. Die Schätzmenge (die voraussichtliche Abnahmemenge über die gesamte Vertragslaufzweit) beträgt ca. 38.000 Geräte. Die neuen Geräte werden in verschiedenen Bereichen der Landesfinanzverwaltung eingesetzt
Der tatsächliche Beginn für die Leistungen des Auftragnehmers hinsichtlich der Instandhaltung wird einheitlich für alle Systeme auf den 20.04.2026 festgelegt. Die Leistungen zur Instandhaltung durch den Auftragnehmer sind ab dem Lieferzeitpunkt (Lieferung an das RZF NRW) durchzuführen.
Es wird vorab eine verifizierende Teststellung durchgeführt.
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei 50.000 Stück.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- HR-Eintrag (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Unterauftragsvergabe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenz Beschreibung von Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter muss als Eigenauskunft mittels der Anlage "Beschreibung von Referenzen RZF" nachweisen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist) mindestens zwei Proj … ganz lesenkürzer
Referenz Beschreibung von Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter muss als Eigenauskunft mittels der Anlage "Beschreibung von Referenzen RZF" nachweisen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist) mindestens zwei Projekte(Verkauf von Hardware inkl. Rollout, Installation und Instandhaltungsleistungen) in Art und Umfang dieser Ausschreibung bereits durchgeführt hat. Als Nachweis gilt eine Lieferleistung von mindestens 4.000 PCs, Notebooks oder Druckern (pro Gerätegattung oder als Summe aus mehreren Gerätegattungen) an einen Auftraggeber innerhalb eines Jahres. Eine entsprechende Referenz mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Rechnungswert, Leistungszeitraum sowie mit Kontaktdaten einer Auskunftsperson des Auftraggebers muss dem Angebot beigefügt werden. Die in der Referenz angegebene Auskunftsperson soll die Angaben in der Referenzliste bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen. Wenn im Falle des § 36 Abs. 1 S. 3 VgV ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden, sodass von dem Bieter auch für den Unterauftragnehmer (Eignungsleiher) mindestens eine Referenz im oben beschriebenen Umfang - bezogen auf vom Unterauftragnehmer (Eignungsleiher) erbrachte Leistungen - mit Angebotsabgabe vorgelegt werden muss- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 22.12.2025
- Vertragsende
- 21.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Optional kann der Vertrag um ein Jahr verlängert werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 93 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.09.2025, 06:00 Uhr
- Sicherheiten
verlangt: Bürgschaftserklärung: Der Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Auftragnehmer zum im Zeitplan (siehe Kapitel A, Punkt 15 der Leistungsbeschreibung) aufgeführten "Beginn der Lieferung" eine gültige selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Eu … ganz lesenkürzer
verlangt: Bürgschaftserklärung: Der Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Auftragnehmer zum im Zeitplan (siehe Kapitel A, Punkt 15 der Leistungsbeschreibung) aufgeführten "Beginn der Lieferung" eine gültige selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme (Preise gemäß Kapitel B, Punkt 8, Nr. 2 sowie zzgl. USt unter Einschluss ggf. gemäß § 2 VOL Teil B beauftragter Mehrleistungen) für den ersten Abruf vorlegt. Diese Bürgschaft dient zur Sicherung der mit dem Kaufpreis gezahlten Entgelte für den Instandhaltungszeitraum gemäß Kapitel B, Punkt 5.2. Die Rückgabe der Bürgschaft an den Auftragnehmer erfolgt nach Ablauf dieses Instandhaltungszeitraums. Der Zeitraum der Gültigkeit ist in der Bürgschaft auszuweisen. Abrufe, die nach der Erstbeauftragung mit Zuschlag über den Rahmenvertrag erfolgen, stehen ebenfalls unter der auflösenden Bedingung der Vorlage einer Bürgschaftserklärung, sofern der jeweilige Auftragswert 50.000 EUR (brutto) oder mehr beträgt. Für den Fall, dass der Auftragnehmer seiner vertraglich festgelegten Instandhaltungsverpflichtung (siehe Kapitel B, Punkt 5.2) nicht nachkommt, behält sich der Auftraggeber vor, ohne vorherige Ankündigung einen Dritten mit der Instandhaltung oder einer Ersatzbeschaffung zu beauftragen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, sich in der Höhe der durch die Reparatur oder Ersatzbeschaffung entstehenden Kosten durch Inanspruchnahme der Bürgschaft schadlos zu halten.
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland · c/o, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen dur … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup# Es wird als Sicherheitsleistung eine Bürgschaftserklärung gefordert. Der Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Auftragnehmer zum im Zeitplan (siehe Kapitel A, Punkt 15) aufgeführten "Beginn der Lieferung" eine gül … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:startup# Es wird als Sicherheitsleistung eine Bürgschaftserklärung gefordert. Der Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Auftragnehmer zum im Zeitplan (siehe Kapitel A, Punkt 15) aufgeführten "Beginn der Lieferung" eine gültige selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme (Preise gemäß Kapitel B, Punkt 8, Nr. 2 sowie zzgl. USt unter Einschluss ggf. gemäß § 2 VOL Teil B beauftragter Mehrleistungen) für den ersten Abruf vorlegt. Diese Bürgschaft dient zur Sicherung der mit dem Kaufpreis gezahlten Entgelte für den Instandhaltungszeitraum gemäß Kapitel B, Punkt 5.2. Die Rückgabe der Bürgschaft an den Auftragnehmer erfolgt nach Ablauf dieses Instandhaltungszeitraums. Der Zeitraum der Gültigkeit ist in der Bürgschaft auszuweisen. Abrufe, die nach der Erstbeauftragung mit Zuschlag über den Rahmenvertrag erfolgen, stehen ebenfalls unter der auflösenden Bedingung der Vorlage einer Bürgschaftserklärung, sofern der jeweilige Auftragswert 50.000 EUR (brutto) oder mehr beträgt.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY6YTLR58PRM 1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fris … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY6YTLR58PRM 1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. 2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich. 3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt. 4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. 5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU). Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Roßstraße 131, 40476 Düsseldorf
- Website
- finanzverwaltung.nrw.de
- Kontakt
- vergabe-5011@
fv.nrw.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (133 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ACS Group GmbH8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH7 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG7 Zuschläge
- H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH7 Zuschläge
- Bechtle GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 17.09.2025
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 17.09.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 17.09.2025
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 17.09.2025
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