RV Transportdienstleistungen 2026 - 2030
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 63;1001775037;EUveröffentlicht 19.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 20.03.2026 – 19.03.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Recklinghausen.
- Abschleppleistungen und Sicherstellung von Kraftfahrzeugen und anderen Gegenständen für die Stadtgebiete Recklinghausen, Herten, Oer-Erkenschwick, Castrop-Rauxel, Waltrop und DattelnPolizeipräsidium Recklinghausen · RecklinghausenFrist 07.12.2026
- Postdienstleistungen für die Dienststellen der Stadtverwaltung Marl einschließlich JobcenterStadt Marl - Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit - Zentrale Vergabestelle · MarlFrist 01.12.2026
- HPK Fahrdienst St. Antonius Haus gGmbHSt. Antonius-Haus gGmbH · HertenFrist 27.11.2026
- Glas-und Fensterreinigung in Immobilien der Stadt GladbeckStadt Gladbeck ZVST · GladbeckFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (361 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre20.03.2026 – 19.03.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Recklinghausen45659, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (159 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Für die Qualität kann maximal ein Punktwert von 13 Punkten (50 %) erreicht werden50 %
- Für den Preis kann maximal ein gewichteter Punktwert von 50 (50 %) erreicht werden50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 19.03.2030
- Heute
Beschreibung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) entnimmt und bearbeitet Umweltproben an derzeit 10 Standorten in NRW (6 Labore mit Probenahme plus 4 reine Probenahmestandorte).
Über den Transport von Proben und Leergut zwischen diesen 10 Standorten soll eine 4-jährige Rahmenvereinbarung ab dem 20.03.2026 getroffen werden.
Beschreibung des Loses
Die Erbringung der Transportleistung soll über Nacht erfolgen. Die Abholung hat frühestens ab 18:00 Uhr zu erfolgen. Die Lieferung muss bis spätestens 7:00 Uhr des Folgetages erfolgt sein.
Die Proben sind abgefüllt in verschlossenen Gebinden i.d.R. in Flaschen aus Glas oder Kunststoff mit unterschiedlichen Volumina und Formen, zum Teil mit Zusatz von Konservierungsmitteln, z.B. verdünnte Säuren. Sie werden am Abholort in Transportgebinden, i.d.R. Kühlboxen und Transportkisten, für den Dienstleister in zugänglichen Kühllagern nach Zielort sortiert zur Abholung bereitgestellt.
Die Kühlboxen sind verschlossen und dürfen vom Dienstleister nicht geöffnet werden.
Am Zielort müssen die Kühlboxen ebenfalls in, für den Dienstleister zugängliche, Kühllager eingestellt werden. Die Probenbehälter müssen stehend transportiert werden und dürfen keiner groben Energieeinwirkung (Beispielhaft: Treten, Schupsen, Werfen, Fallen, Schlagen) ausgesetzt werden.
Der Inhalt ist, auch ohne gesonderte Kennzeichnung, immer als zerbrechlich anzusehen.
Während des Transports und einer eventuell notwendigen Zwischenlagerung müssen die zu kühlenden Proben in einer Kühleinrichtung aufbewahrt werden.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Für die Qualität kann maximal ein Punktwert von 13 Punkten (50 %) erreicht werdenGewichtung (Punkte, genau) 50Mit dem Angebot ist ein Umsetzungskonzept einzureichen. Darin ist darzustellen, wie a. die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung, die sich auf die konstanten Temperaturen während des Transports beziehen, erreicht und sichergestellt werden. b. die konkrete Abwicklung (Abholung, Transport etc.) erfolgen soll. Dabei ist insbesondere auf: (1) die personelle Situation einzugehen: Wie kann sichergestellt werden, dass die Transportdienstleistungen im Falle von Urlaub und / oder Krankheit durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass alle Fahrer zuvor eine Einweisung durch den Auftraggeber und alle notwendigen Nachweise (Fahrpraxisnachweis, Nachweis der Einweisung und eine Verschwiegenheitserklärung) vorgelegt haben müssen, (2) welche Transportzeiten im Einzelnen von Seiten des Bieters angestrebt werden, (3) das elektronische Buchungssystem ausgestattet ist. Das Konzept ist so zu beschreiben, dass der Auftraggeber die Zweckmäßigkeit, Plausibilität und Qualität der vorgeschlagenen Vorgehensweise einschätzen kann. So sind auch die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der eingesetzten Personen zu erläutern. Des Weiteren ist ein Fahrkonzept vorzulegen, welches darlegt, dass die dringend einzuhaltenden Transportzeiten eingehalten werden können, wenn alle 10 Standorte Proben empfangen und versenden würden.
- Preis
- Für den Preis kann maximal ein gewichteter Punktwert von 50 (50 %) erreicht werdenGewichtung (Punkte, genau) 50Für die Ermittlung des günstigsten Preises sind die Preise einzutragen. In der Anlage "Preisblatt" ist für jede mögliche einfache Fahrt ein Pauschalpreis anzugeben. Hier ist der jeweilige Preis für eine Fahrt vom Ausgangs- zum Zielort einzutragen. Die Anlage "Mustermonat" enthält die aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre entstandene Anzahl durchzuführenden Fahrten innerhalb eines Monats. In der Anlage "Vergleichspreisblatt" sind die Preise, die in der Anlage "Preisblatt" eingetragen wurden mit der Anzahl der Fahrten aus der Anlage "Mustermonat" entsprechend zu multiplizieren. Darüber hinaus sind im Einzelfall Fahrten durchzuführen, deren Ziel zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist oder die nur im Einzelfall anzufahren sind. Diese Ziele können in Nordrhein-Westfalen, im übrigen Bundesgebiet oder im benachbarten europäischen Ausland liegen. Die-se Fahrten werden auf der Basis eines Frachtkilometerpreises abgewickelt. Der Preis, der in der Angebotsauswertung zum Vergleich der Angebote herangezogen wird, ist der Gesamtpreis aus der Anlage "Vergleichspreisblatt" sowie einer Fahrt zu einem bislang undefinierten Ziel mit einer Strecke von 300 km. Die niedrigste Summe erhält die volle Punktzahl (= 50), während die Summen der übrigen Angebote in Relation gesetzt werden
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 20.03.2026
- Vertragsende
- 19.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesenkürzer
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTNMREVUN Der Auftraggeber wird eigenständig vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| C&G Logistics UAB, Wilna | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
- Website
- lanuk.nrw.de
- Kontakt
- vergabestelle@
lanuk.nrw.de
Bei uns erfasst
- DDA-Tools NaturaList, Digibird und Autoterri07.11.2026
- Messebau Grüne Woche 2722.10.2026 · 4 Angebote
- Schreibstreifendigitalisierung - Digitalisierung von analogen Daten21.10.2026 · 3 Angebote
- ÖFS Brutvogelkartierung 202718.10.2026 · 15 Angebote
Mehr von Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
- Rahmenvertrag zur Anmietung von ErdbaumaschinenLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · 53937 SchleidenFrist 27.11.2026
- RV Probenahme und Analyse von KraftstoffprobenLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · 45659 RecklinghausenFrist 10.11.2026
Alle 2 offenen Ausschreibungen von Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 600 (Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (361 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gottschalk Logistic Systems GmbH5 Zuschläge
- Engler Transfer GmbH4 Zuschläge
- BusCompany Lapok GmbH2 Zuschläge
- Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co.KG2 Zuschläge
- Gisela Kaschke - Busbetrieb2 Zuschläge
- Hertz Autovermietung GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Beförderung von Schulkindern zum Schwimmunterricht 2027-2028 im Stadtgebiet Langenfeld und HildenStadt Langenfeld Rhld. - ZVSFrist 01.12.2026
- Abschluss eines Rahmenvertrages für die Anmietung ziviler Luftfahrzeuge nach VgVBundeswehr-Dienstleistungszentrum MünsterFrist 16.11.2026
- 25670 Transportaufträge Landtagswahl 2027Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenFrist 16.11.2026
- Busverkehrsleistungen im Linienbündel 1 (Stadtverkehr Steinfurt)Kreis SteinfurtFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1471169b-2b22-4155-906b-df445ed8eb80.