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vergebenEU-weitDienstleistungen

RV Transportdienstleistungen 2026 - 2030

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 63;1001775037;EUveröffentlicht 19.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 450 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Recklinghausen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (361 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre20.03.2026 – 19.03.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (159 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Für die Qualität kann maximal ein Punktwert von 13 Punkten (50 %) erreicht werden50 %
  • Für den Preis kann maximal ein gewichteter Punktwert von 50 (50 %) erreicht werden50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 19.03.2030
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) entnimmt und bearbeitet Umweltproben an derzeit 10 Standorten in NRW (6 Labore mit Probenahme plus 4 reine Probenahmestandorte).

Über den Transport von Proben und Leergut zwischen diesen 10 Standorten soll eine 4-jährige Rahmenvereinbarung ab dem 20.03.2026 getroffen werden.

Beschreibung des Loses

Die Erbringung der Transportleistung soll über Nacht erfolgen. Die Abholung hat frühestens ab 18:00 Uhr zu erfolgen. Die Lieferung muss bis spätestens 7:00 Uhr des Folgetages erfolgt sein.

Die Proben sind abgefüllt in verschlossenen Gebinden i.d.R. in Flaschen aus Glas oder Kunststoff mit unterschiedlichen Volumina und Formen, zum Teil mit Zusatz von Konservierungsmitteln, z.B. verdünnte Säuren. Sie werden am Abholort in Transportgebinden, i.d.R. Kühlboxen und Transportkisten, für den Dienstleister in zugänglichen Kühllagern nach Zielort sortiert zur Abholung bereitgestellt.

Die Kühlboxen sind verschlossen und dürfen vom Dienstleister nicht geöffnet werden.

Am Zielort müssen die Kühlboxen ebenfalls in, für den Dienstleister zugängliche, Kühllager eingestellt werden. Die Probenbehälter müssen stehend transportiert werden und dürfen keiner groben Energieeinwirkung (Beispielhaft: Treten, Schupsen, Werfen, Fallen, Schlagen) ausgesetzt werden.

Der Inhalt ist, auch ohne gesonderte Kennzeichnung, immer als zerbrechlich anzusehen.

Während des Transports und einer eventuell notwendigen Zwischenlagerung müssen die zu kühlenden Proben in einer Kühleinrichtung aufbewahrt werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Für die Qualität kann maximal ein Punktwert von 13 Punkten (50 %) erreicht werdenGewichtung (Punkte, genau) 50Mit dem Angebot ist ein Umsetzungskonzept einzureichen. Darin ist darzustellen, wie a. die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung, die sich auf die konstanten Temperaturen während des Transports beziehen, erreicht und sichergestellt werden. b. die konkrete Abwicklung (Abholung, Transport etc.) erfolgen soll. Dabei ist insbesondere auf: (1) die personelle Situation einzugehen: Wie kann sichergestellt werden, dass die Transportdienstleistungen im Falle von Urlaub und / oder Krankheit durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass alle Fahrer zuvor eine Einweisung durch den Auftraggeber und alle notwendigen Nachweise (Fahrpraxisnachweis, Nachweis der Einweisung und eine Verschwiegenheitserklärung) vorgelegt haben müssen, (2) welche Transportzeiten im Einzelnen von Seiten des Bieters angestrebt werden, (3) das elektronische Buchungssystem ausgestattet ist. Das Konzept ist so zu beschreiben, dass der Auftraggeber die Zweckmäßigkeit, Plausibilität und Qualität der vorgeschlagenen Vorgehensweise einschätzen kann. So sind auch die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der eingesetzten Personen zu erläutern. Des Weiteren ist ein Fahrkonzept vorzulegen, welches darlegt, dass die dringend einzuhaltenden Transportzeiten eingehalten werden können, wenn alle 10 Standorte Proben empfangen und versenden würden.
Preis
Für den Preis kann maximal ein gewichteter Punktwert von 50 (50 %) erreicht werdenGewichtung (Punkte, genau) 50Für die Ermittlung des günstigsten Preises sind die Preise einzutragen. In der Anlage "Preisblatt" ist für jede mögliche einfache Fahrt ein Pauschalpreis anzugeben. Hier ist der jeweilige Preis für eine Fahrt vom Ausgangs- zum Zielort einzutragen. Die Anlage "Mustermonat" enthält die aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre entstandene Anzahl durchzuführenden Fahrten innerhalb eines Monats. In der Anlage "Vergleichspreisblatt" sind die Preise, die in der Anlage "Preisblatt" eingetragen wurden mit der Anzahl der Fahrten aus der Anlage "Mustermonat" entsprechend zu multiplizieren. Darüber hinaus sind im Einzelfall Fahrten durchzuführen, deren Ziel zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist oder die nur im Einzelfall anzufahren sind. Diese Ziele können in Nordrhein-Westfalen, im übrigen Bundesgebiet oder im benachbarten europäischen Ausland liegen. Die-se Fahrten werden auf der Basis eines Frachtkilometerpreises abgewickelt. Der Preis, der in der Angebotsauswertung zum Vergleich der Angebote herangezogen wird, ist der Gesamtpreis aus der Anlage "Vergleichspreisblatt" sowie einer Fahrt zu einem bislang undefinierten Ziel mit einer Strecke von 300 km. Die niedrigste Summe erhält die volle Punktzahl (= 50), während die Summen der übrigen Angebote in Relation gesetzt werden

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
20.03.2026
Vertragsende
19.03.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesen1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTNMREVUN Der Auftraggeber wird eigenständig vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
C&G Logistics UAB, Wilna5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
Kontakt
vergabestelle@lanuk.nrw.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 600 (Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

79vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (290 Lose mit Angabe)
499.498 €Zuschlagswert im Median
259.401 € – 1,07 Mio. €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.08.2025

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