RV Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum
Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle · Bochum, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen StBo_ZVS1_2026_00331_ÖTVhV_37veröffentlicht 13.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Gerätewagen Logistik für den Transportdienst der FeuerwehrMärkischer Kreis · LüdenscheidFrist 16.11.2026
- Beschaffung von 2 LöschgruppenfahrzeugenStadt Tönisvorst · TönisvorstFrist 21.12.2026
- Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Löschgruppe KuchenheimStadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und Ordnung, Feuerwehr · EuskirchenFrist 07.12.2026
- Steinhagen - ELW 1Gemeinde Steinhagen · SteinhagenFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bochum44777, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (90 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 56 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 44 Tagenan Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 26 Tagen
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag über Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Tagesdienstschuhe Tagesdienstschuh für Bürotätigkeiten, theoretische Ausbildung etc., gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - Norm EN ISO 20347, alternativ auch EN ISO 20345 oder vergleichbar - mit hohem Tragekomfort - Schlichter Schuh, Form A, geschlossener Fersenbereich - Obermaterial; Textil oder Leder - Komfortabel dämpfender Aufbau - Sohle: Gummi, abriebfest und rutschsicher, nicht kreidend, leichter Sohlenaufbau, mit erhöhtem Abrollkomfort - personalisierbar mittels Thermopatch - Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium). Gedeckte Farben, z.B. dunkel Blau oder Schwarz, möglichst einfarbig, max. zweifarbig Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung (Dienstkleidung Modell "NRW", Farbe Dunkel Blau; Navy) Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Schuhe muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf | 24 Monate | – |
| 2 | Sicherheitshalbschuhen Sicherheitshalbschuh für den Dienstbetrieb der Wachen + Werkstätten, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Da den Sicherheitsschuhen im Wachalltag eine besondere Bedeutung zukommt, diese hauptsächlich und mit einer hohen Stundenanzahl getragen werden, sollen für das Los2, zwei Schuhmodelle mit unterschiedlichen Eigenschaften (z.b: Verschlussart, Fußbett, Fußweite, besondere Anpassbarkeit) identifiziert werden. Die Mitarbeiter sollen somit zukünftig die Möglichkeit erhalten, bei anatomischen Unterschieden bzw. persönlichen Befindlichkeiten sich für Modell1 oder Modell2 entscheiden zu können. Merkmale: - Norm EN ISO 20345, S3 - Schlichter Schuh, Form A, geschlossener Fersenbereich - personalisierbar mittels Thermopatch o. RFID Chip (Thermotex) - Obermaterial; Textil oder Leder - Schnellverschlusssystem (Klett, Reißverschluss, Boa-Verschluss, Boa "Coiler"- Verschluss) - komfortabel dämpfender Aufbau - Sohle: Gummi, abriebfest und rutschsicher, nicht kreidend, leichter Sohlenaufbau, mit erhöhtem Abrollkomfort - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium). gedeckte Farben, z.B. dunkel Blau oder Schwarz, möglichst einfarbig, max. zweifarbig Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Schuhe muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf | 24 Monate | – |
| 3 | Rettungsdienstschuhen Sicherheitsschuhe oder Stiefel für den Rettungsdienst, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - mindestens nach DGUV-Informationen / 205-014 (Auswahl von PSA auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung) - PSA Gruppe Nr.: 41 - Klassen I oder II - Form B oder Form C - Kategorie S 3 - Schnellverschlusssystem (Klett, Reißverschluss, Boa-Verschluss, Boa "Coiler" Verschluss) mit folgenden Zusatzanforderungen: P (Durchtritt), CI (Kälteisolation des Sohlenkomplexes), CR (Schnittfestigkeit), WRU (Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme), FO (Kraftstoffbeständigkeit) Rutschsicherheitsklasse SRC und dunkler Oberflächenfärbung wegen der besseren Behandlung von Verunreinigungen. - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen (Ausschlusskriterium) - zertifiziert für orthopädische Einlagen - personalisierbar mittels Thermopatch oder RFID-Chip - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium) Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Sicherheitsschuhe oder Stiefel muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Nach Möglichkeit ist ein Reparaturservice durch den Hersteller für größere Reparaturen ist vorzuhalten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf. | 24 Monate | – |
| 4 | Stiefel Brandbekämpfung Schutzschuhwerk zur Brandbekämpfung, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - DIN EN 15090 "Schuhe für die Feuerwehr" - Zulassung zur Innenbrandbekämpfung (Ausschlusskriterium) - Nach DGUV-Informationen/205014 "Auswahl von PSA aus der Basis einer Gefährdungsbeurteilung" - mit Schnellverschlusssystem, Reißverschlusssystem, Rapid Fit, Fast Lacing Fit System, BOA, BOA Coiler Verschluss, oder ähnlich - Keine Schlupfstiefel - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen (Ausschlusskriterium) - zertifiziert für orthopädische Einlagen - personalisierbar mittels Thermopatch oder RFID-Chip - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium) Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung. Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Stiefel muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Nach Möglichkeit ist ein Reparaturservice durch den Hersteller für größere Reparaturen ist vorzuhalten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf | 24 Monate | – |
| 5 | Schuhen für die Kinderfeuerwehr Schuhe für die Kinderfeuerwehr, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - besondere Eignung für die Anatomie der Kinderfüße muss gegeben sein. - Ab Schuhgröße 30 - Leichtes Kindgerechtes An- und Ausziehen muss gegeben sein, die Einlegesohlen müssen auswechselbar sein. - Keine Schlupfstiefel - zertifiziert für orthopädische Einlagen - personalisierbar mittels Thermopatch oder RFID-Chip - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen (Ausschlusskriterium) - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium) Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung. Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die im Einsatz befindlichen Sicherheitsschuhe und Stiefel muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Nach Möglichkeit ist ein Reparaturservice durch den Hersteller für größere Reparaturen ist vorzuhalten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen, sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk. Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf | 24 Monate | – |
| 6 | Schuhen für die Jugendfeuerwehr Schuhe für die Jugendfeuerwehr, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - EN ISO 20345:2022 -oder S3 FO/SR/SC/LG - Form B (Midcut) - Größenlauf | 35 - 48 - Hydrophobiertes Textilmaterial / Rindleder - Ganzflächige Einlegesohle wechselbar, orthopädisch anpassbar - Durchtrittsichere Zwischensohle - Polyurethan Laufsohle & Überkappe - Zehenschutzkappe - Keine Schlupfstiefel - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen (Ausschlusskriterium) - zertifiziert für orthopädische Einlagen - personalisierbar mittels Thermopatch oder RFID-Chip - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium) Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung. Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Sicherheitsschuhe oder Stiefel muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Nach Möglichkeit ist ein Reparaturservice durch den Hersteller für größere Reparaturen ist vorzuhalten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf. | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung10 von 10 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahre …- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Ko … ganz lesenkürzer
Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten kön … ganz lesenkürzer
Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme# Tagesdienstschuh für Bürotätigkeiten, theoretische Ausbildung etc., gem. detaillierte Leistungsbeschreibung.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYT1ZGTQGL# Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Herr Christoph Graser unter Telefon 0234 910-4956 zur Verfügung. -- Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropol … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYT1ZGTQGL# Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Herr Christoph Graser unter Telefon 0234 910-4956 zur Verfügung. -- Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen entnehmen Sie bitte der Fristentabelle unter Verfahrensangaben im jeweiligen Verfahren. Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. -- Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. -- Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. -- Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt. -- Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Werden Veränderungen (ausgenommen sind geforderte Eintragungen) festgestellt, gelten dennoch die von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen als Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag. -- Dienstleistungen/freiberufliche Leistungen Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen. -- Nachforderungen (bei EU-weiten Verfahren: gemäß § 56 Abs. 2 VgV) werden vorbehalten. -- Verhandlungsvergaben (national)/Verhandlungsverfahren (EU-weit) Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, über die Angebote zu verhandeln; der Zuschlag kann auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot erteilt werden. -- Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: - Angebotspreis (40 %) - Qualität (60 % ) -- Die Eignungsprüfung erfolgt nach bestimmten Eignungskriterien. Eine Begrenzung der Teilnehmeranzahl ist in diesem mehrphasigen Verfahren vorgesehen: dazu können in der ersten Phase Bewerber (auch geeignete) ausscheiden (Auswahl erfolgt anhand von Eignungskriterien). Die Eignungsprüfung in Stufe 1 erfolgt für jedes Los abgestuft in Teilbereichen, gem. Dokument "Verfahrensangaben". Sollten mehr als 4 Teilnahmeanträge je Los eingehen, erfolgt eine differenzierte Prüfung anhand des Nachhaltigkeitskonzeptes. Es werden in der Rangfolge nur die ersten vier Bieter je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert, soweit diese geeignet sind und alle Mindestanforderungen erfüllen. ---
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hans-Böckler-Str. 19, 44777 Bochum
- Website
- bochum.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e988eb7-2b91-4309-872a-a1a47a9e797e.