RV Schadstoffe / Analytik und Baufeldfreimachung
Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf · Bochum, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen StBo_ZEK1_2024_00429_OV_ZDveröffentlicht 15.08.2024erstmals 15.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bochum44777, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (143 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 27 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 27 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 26 Monatenan Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 25 Monaten
- Bindefrist endetvor 24 Monaten37 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Bochum, der Fachbereich der Zentralen Dienste, beabsichtigt Leistungen für die Bereiche Schadstoffe / Analytik und Baufeldfreimachung für verschiedene öffentliche Bauobjekte u.a. in Kulturinstituten, in allen Schulformen, Sport- und Bildungszentren, Kitas, Verwaltungsgebäuden, Containeranlagen, und weiteren städtischen Liegenschaften zu vergeben.
Es handelt sich vorwiegend um Bestandsgebäude für vorgenannte Liegenschaften. Es wird sich insofern weitgehend um Umbauten, Erweiterungen im Bestand und/oder Modernisierungen bzw. Abbruchmaßnahmen handeln.
Beschreibung des Loses
Die Zentralen Dienste der Stadt Bochum beabsichtigen, Leistungen eines fachlich qualifizierten Fachplaners für das o.g. Leistungsbild im Wege einer Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Das Leistungsbild beinhaltet die Leistungen aus den Bereichen der Schadstoffsanierung und Baufeldfreimachung/Rückbau, u.a. die Planung und Ausführung zu Baumaßnahmen geringeren Umfanges.
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
- 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
- 90740000Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre getrennt für die Bereiche Schad-stoffe/Analytik und Baufeldfreimachung sowie getrennt nach Jahren. Jeder Bieter muss einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 100.000 Euro netto für den Bereich Schad-stoffe/Analytik und von mindest … ganz lesenkürzer
Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre getrennt für die Bereiche Schad-stoffe/Analytik und Baufeldfreimachung sowie getrennt nach Jahren. Jeder Bieter muss einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 100.000 Euro netto für den Bereich Schad-stoffe/Analytik und von mindestens 100.000 Euro netto für den Bereich Baufeldfreimachung ausweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dieser für alle Mitglieder getrennt vorzulegen, deren Umsatz berücksichtigt werden soll.- Kriterium
- Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die "Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Bochum für Verträge mit freiberuflich Tätigen (AVB)" werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
- Kriterium
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig fest … ganz lesenkürzer
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegist …- Kriterium
1. Der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit / fachlichen Eignung mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen: - Erklärung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister - Akkreditierung gem. DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für Probe … ganz lesenkürzer
1. Der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit / fachlichen Eignung mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen: - Erklärung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister - Akkreditierung gem. DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für Probenahme und Labor und Angaben zu Probenehmer und Labor - Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 (vorher BGR 128) - Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 - Fachkunde für Mineralfaser nach TRGS 500 und TRGS 521 2. Referenzen: -Es müssen 2 Büroreferenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen im Bereich Sanierung / Rückbau Schadstoffe inkl. Analysen (Büroreferenz Nr. 1) und Baufeldfreimachung (Büroreferenz Nr. 2) eingereicht werden. Büroreferenz 1 muss mit Leistungsschritt 1 begonnen worden sein und mit Leistungsschritt 3-4 abgeschlossen worden sein. Außerdem muss die Referenz Analysen von mindestens drei unterschiedlichen Schadstoffen, die im Preisblatt (z. B. Asbest, PAK, VOC) aufgeführt sind, enthalten. Büroreferenz 2 muss mit Leistungsstufe 1 begonnen worden sein und mit Leistungsstufe 4 abgeschlossen worden sein. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Wertung der Büro-Referenzen nicht erfolgen kann, wenn Teilleistungen der einzelnen Leistungsphasen der Planung an einen Generalunternehmer / Generalübernehmer/Totalübernehmer/Totalunter-nehmer beauftragt wurden. Für die Darstellung der Referenzlage ist vollständig ausgefüllt das Büro-Referenzdatenblatt zu verwenden, das Ihnen auf dem Vergabemarktplatz zum Herunterladen zur Verfügung steht und dem Angebot zwingend beizufügen ist. Es handelt sich bei dieser Darstellung der Büro-Referenzen um keine Musterreferenzdatenformblatt. Die Büroreferenzen müssen vollständig und abschließend ausgefüllt werden. Der schriftliche Hinweis auf dem Büro-Referenzdatenblatt "gerne auf Nachfrage" wird als nicht vollständig angesehen. Eine Nachforderung benötigter Detailangaben (bspw. Ansprechperson, Telefonnummern etc.) im Sinne des § 56 Abs. 2 VgV findet nicht statt. Feh-lende Angaben, die der Überprüfung der Referenzen entgegenstehen, werden nicht nachgefordert. Die Büroreferenzen gliedern sich wie folgt: 1. Projektbezeichnung 2. Auftraggeber (Referenzgeber) 3. Ansprechpartner aktuell 4. Leistungszeitraum 5. Erbrachte Leistungen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 12 Monate. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung wird mit max. 4 Auftragnehmern geschlossen. Die Vereinbarung beginnt am Tag des Zuschlages. Die Vereinba … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 12 Monate. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung wird mit max. 4 Auftragnehmern geschlossen. Die Vereinbarung beginnt am Tag des Zuschlages. Die Vereinbarung endet, sobald die Summe der abgerufenen Leistungen aller Auftragnehmer 2.000.000 Euro netto erreicht, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Verlängerung bezieht sich nur auf den zeitlichen Rahmen.- Optionen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 12 Monate. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung wird mit max. 4 Auftragnehmern geschlossen. Die Vereinbarung beginnt am Tag des Zuschlages. Die Vereinbarung endet, so … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 12 Monate. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung wird mit max. 4 Auftragnehmern geschlossen. Die Vereinbarung beginnt am Tag des Zuschlages. Die Vereinbarung endet, sobald die Summe der abgerufenen Leistungen aller Auftragnehmer 2.000.000 Euro netto erreicht, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 37 Tage
- Angebotsöffnung
- 23.09.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- verlangt: Durch die Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB sind durch den AN mindestens folgende Deckungssummen nachzuweisen: 5.000.000 Euro für Personenschäden 5.000.000 Euro für sonstige Schäden
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es werden keine weiteren besonderen Bedingungen gefordert.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY18CE2EVY Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 0234 910-4448 zur Verfügung. Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr b … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY18CE2EVY Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 0234 910-4448 zur Verfügung. Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 10.09.2024 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. -- Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. -- Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. -- Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt. -- Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. -- Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen. -- Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 Abs.2 VgV werden vorbehalten. -- Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: - Angebotspreis (70 %) - Persönliche fachliche Qualifikation der Projektleitung (30%) Es werden ausschließlich Projektleitungen mit mindestens einer der folgenden Berufsqualifikationen anerkannt und gewertet: - Sachkunde nach Anlage 3 TRGS 519 - Sachkunde nach DGUV 101-004 (vorher BGR 128) - Fachkunde für Mineralfaser nach TRGS 500 und TRGS 521 -- Die Rahmenvereinbarung wird mit bis zu max. 4 Auftragnehmern geschlossen. Die Leistung wird zunächst bei dem erstplatzierten AN angefragt. Wenn mit dem erstplatzierten AN kein Auftrag zustande kommt, wird anschließend der in der Bieterreihenfolge nachstehende AN angefragt. Letztlich erfolgt die Anfrage für einen Einzelauftrag entsprechend der Reihenfolge der Angebotswertung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hans-Böckler-Str. 19, 44777 Bochum
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
Bei uns erfasst
- Planungsleistungen Geh- und Radwegbrücke Opeltrasse07.10.2026 · 8 Angebote
- RV Sicherheitsschuhe22.05.2026
- Reinigung div. Unterkünfte23.03.2026 · 9 Angebote
- Kanalplanung Riemker Str.12.03.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (66 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 23.09.2024
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 23.09.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 23.09.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 23.09.2024
- BekanntmachungFrist 23.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 415035ec-735f-4af4-bd1d-2abc25fc51ce.