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vergebenEU-weitDienstleistungen

RV Rettungsdienstschutzkleidung

Stadt Bergisch Gladbach - Feuerwehr und Rettungsdienst · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 8-30_25_10-13_03veröffentlicht 13.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 287 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rheinisch-Bergischer Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (355 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 41 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,92 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.04.2026 – 30.03.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Digitaler Service14 %
  • Leistungsbeginn des Bieters18 %
  • Reaktionszeit während der Vertragslaufzeit18 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.03.2030
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf Basis eines Mietvertrages für die Bereiche Rettungs- und Notarztdienstbekleidung der Feuerwehr Bergisch Gladbach mit integrierter Logistik, Reinigung, Reparatur und Austausch der bereitgestellten Dienstkleidung.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 500Preiswertung - Der niedrigste Angebotspreis erhält 500 Punkte. - Alle weiteren Angebote erhalten eine proportional reduzierte Punktzahl entsprechend ihrer preislichen Abweichung vom niedrigsten Angebot. - Die Bewertung wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. - Jeder Bieter erhält mindestens 0 Punkte; eine Negativbewertung ist ausgeschlossen.
Qualität
Digitaler ServiceGewichtung (Punkte, genau) 140Auszufüllendes Formular zum Wertungsgegenstand Die im Rahmen dieser Ausschreibung geforderten Angaben sind für den gesamten Leistungszeitraum verbindlich. Das Formular zum Wertungsgegenstand bildet die Grundlage zur Gewichtung der qualitativen Kriterien im Verfahren zur Bereitstellung und Pflege von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für den Rettungsdienst der Stadt. Sämtliche folgende Datenblätter und Angaben sind vom Bieter vollständig mit dem Angebot einzureichen; nicht belegte und ausgefüllte Angaben können im Bewertungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Zusammenfassung des Wertungsverfahrens Insgesamt können maximal 1.000 Bewertungspunkte erreicht werden. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die höhere Punktzahl im Zuschlagskriterium "Preis"; besteht weiterhin Gleichstand, erfolgt eine Losentscheidung unter Wahrung der Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter. Die Losziehung wird vollständig dokumentiert. - Für das Kriterium Preis können maximal 500 Punkte erreicht werden. - Für das Kriterium Service können maximal 500 Punkte erreicht werden.
Qualität
Leistungsbeginn des BietersGewichtung (Punkte, genau) 180Der Bieter gibt hier die verbindliche Frist an, innerhalb derer die vollständige Bekleidung (PSA), die Sitzbezüge, die Trainingsanzüge sowie die Bettwäsche gemäß den Anlagen I, II und III ab dem Zeitpunkt der Beauftragung einsatzbereit bereitgestellt werden. Übergangslösungen wie alternative Einsatzkleidung oder vergleichbare Abwurfsysteme sind ausgeschlossen. Der Leistungserbringer hat sicherzustellen, dass zum Beginn der Stadt alle erforderlichen Infrastrukturen (z. B. Abwurfbehälter, Personal für Lieferung und Aufbereitung) bereitstehen, sodass ein reibungsloser Betrieb von Anfang an gewährleistet ist.
Qualität
Reaktionszeit während der VertragslaufzeitGewichtung (Punkte, genau) 180Flexible Reaktionszeiten (max. 60 Punkte) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass bei einer Großschadenslage die PSA für mindestens einen (1) Mitarbeiter innerhalb einer festgelegten Zeitspanne nach telefonischer Anforderung oder über das Webportal durch die Stadt vollständig und einsatzbereit ausgeliefert wird. Bewertet wird die Zeitspanne zwischen dem Anruf der Stadt und der vollständigen Auslieferung der sauberen PSA. Reaktions- und Umsetzungszeit bei einer Neuanmeldung von Mitarbeitern (max. 60 Punkte) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass bei der Anmeldung eines neuen Mitarbeiters die PSA innerhalb einer festgelegten Zeitspanne vollständig und einsatzbereit an die zuständige Wache ausgeliefert wird. Bewertet wird die Zeitspanne in Kalendertagen zwischen der Anmeldung und der Auslieferung der PSA. Reaktionszeiten bei Veränderung der PSA (max. 60 Punkte) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass bei Änderungen oder Reparaturen der PSA die Umsetzung innerhalb einer festgelegten Zeitspanne erfolgt. Bewertet wird die Zeitspanne in Kalendertagen zwischen der Mitteilung und der vollständigen Umsetzung.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
30.03.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es besteht die Option zur Verlängerung um weitere 24 Monate, sofern beide Vertragsparteien dies schriftlich erklären.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalen … ganz lesenNach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jew … ganz lesenHinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen. Erläuterung Zuschlagkriterien Neben dem Preis, der mit 50 % in die Wertung eingeht, und dem Service, der ebenfalls mit 50 % berücksichtigt wird, erfolgt die Bewertung nachfolgender Berechnungsformel: Liegt Bieter X beispielsweise 5 % über dem Preis des Bestbieters Y, so erhält Bieter Y die maximale Punktzahl von 500 Punkten für das Kriterium Preis, während bei Bieter X ein Abzug von 25 Punkten vorgenommen wird, sodass er 475 Punkte erhält; für das Kriterium Service können maximal 500 Punkte erreicht werden, wobei ein unzureichender Service mit 0 Punkten und der beste Service mit 500 Punkten bewertet wird
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD3J5# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD3J5# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen. Hinweis: Die Stadtverwaltung der Stadt Bergisch Gladbach ist vom 20.12.2025 bis zum 04.01.2026 aufgrund von Betriebsferien nicht besetzt. Fragen können in dieser Zeit nicht bearbeitet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Miettex Service Meeß GmbH, Sankt Augustin1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Bergisch Gladbach - Feuerwehr und Rettungsdienst
Anschrift
Paffrather Straße 175, 51465 Bergisch Gladbach
Kontakt
vergabestelle@stadt-gl.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

80vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (108 Lose mit Angabe)
335.762 €Zuschlagswert im Median
143.517 € – 819.153 €mittlere Hälfte, 24 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (355 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1737c1e7-9f7d-4ae8-8ce8-4c21d7247e31.