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Frist abgelaufenEU-weitMöbelLieferleistungenRahmenvereinbarung

RV Herstellung und Lieferung Stadtmöbeln (funktionale Ausschreibung)

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF3-0446-2025veröffentlicht 02.08.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 59 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 23.08.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre01.02.2027 – 31.01.2035, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Verarbeitung15 %
  • Ergonomie, Optik, Praktikabilität15 %
  • Montagefreundlichkeit10 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 60 Tagen
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2035
    in 3 Monaten

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen sowie die Entwicklung der technischen Zeichnungen

Beschreibung des Loses

Rahmenvertrag über die Entwicklung technischer Zeichnungen sowie die physische Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren und zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 2 Jahren.

Schätz- und Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume:

• Sitzschalen: 4.000 Stück • Aufstehhilfen: 1.500 Stück

Mindestabrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: 2.000 Sitzschalen und 700 Aufstehhilfen. Für darüber hinausgehende Mengen besteht kein Anspruch auf einen Einzelabruf.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Verarbeitung15 %
Ergonomie, Optik, Praktikabilität15 %
Montagefreundlichkeit10 %
Preis60 %
Qualität
Verarbeitung• Verarbeitung und Qualität der Sitzschalen und Aufstehhilfen, insbesondere hinsichtlich der Kanten, Verbindungen, Oberflächen Der BVG ist dabei besonders wichtig: - aufgrund der sachgerechten Verarbeitung zu erwartende Langlebigkeit der Sitzschalen und Aufstehhilfen - Robustheit (z.B. bei Vandalismus) und damit verbundene geringe Wartungs- sowie Reparatur- und Austauschnotwendigkeit
Qualität
Ergonomie, Optik, Praktikabilität• Ergonomische Form der Sitzschalen und Aufstehhilfe (Komfort, Sitzform) • Optischer Gesamteindruck der Sitzschalen auf einer Mustertraverse (3er-Modell) Der BVG ist dabei besonders wichtig: - Die Sitzform fördert eine gesunde Körperhaltung und unterstützt die natürliche Bewegung - Sitzbreite und Sitztiefe ermöglicht die Nutzung der Sitzschalen für möglichst viele Kunden der BVG - gerade Sitzfläche - möglichst geringe Anfälligkeit für Verschmutzungen aufgrund des Materials und der Verarbeitung - möglichst optimales Verhältnis zwischen Gewicht und Stabilität
Qualität
MontagefreundlichkeitMontagefreundlichkeit Der BVG ist dabei besonders wichtig: - Verpackung lässt beschädigungsfreien Transport erwarten - möglichst wenig Verpackungsmaterial - möglichst wenig Montage-Arbeitsschritte und damit Zeitersparnis - gute Erreichbarkeit der Befestigungsverbindungen - verständliche Montageanleitung - Einbau der Sitzschalen mittels Klemmverbindungen mit der Mustertraverse
Preis
Zuschlagskriterium: 60 % Preis (auf die Netto-Gesamtauftragssumme) und 40 % Qualitätskriterien (siehe oben) Die in Ziffer 2 bis 4 im Tabellenblatt "Bewertungsmatrix" genannten Zuschlagskriterien müssen jeweils mit mindestens drei Bewertungspunkten bewertet werden. Wird eines der soeben genannten Kriterien des Bieters im Angebot mit weniger als drei Punkten bewertet, wird das Angebot ausgeschlossen.

Eignung8 von 8 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen: Erfahrungen mit der Herstellung und Lieferung von Stadtmöbeln sowie die Konstruktion der zugehörigen technischen Zeichnungen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaf … ganz lesenBewerber/Bewerbergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen: Erfahrungen mit der Herstellung und Lieferung von Stadtmöbeln sowie die Konstruktion der zugehörigen technischen Zeichnungen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurde. Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden: a. Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E- Mail-Adresse b. Zeitraum der Leistungserbringung c. Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung d. Anzahl der hergestellten und gelieferten Stadtmöbel sowie die dazugehörige(n) technische(n) Zeichnung(en) Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle zu duplizieren. Mindestanforderung: Die Referenzen müssen nach Art und Umfang vergleichbar sein. Für die Vergleichbarkeit wird insbesondere gefordert, dass: • die Referenzleistung die Herstellung und Lieferung von mindestens 300 Stadtmöbeln umfasst, • die Leistung die Erstellung technischer Zeichnungen der Stadtmöbel als Bestandteil des Projekts beinhaltet, • die Leistung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre erbracht wurde, • die Referenz durch eine Ansprechperson beim Referenzgeber verifizierbar ist. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl sowie die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl anzugeben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Der Bewerber muss in den letzten dre … ganz lesenZum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl sowie die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl anzugeben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Der Bewerber muss in den letzten drei Jahren über eine Belegschaft von mindestens sieben Fachkräften verfügt haben. Hierbei ist/sind folgende Mindestanforderung/en zu beachten und gesondert auszuweisen: a) Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt: Es muss mindestens eine Fachkraft als Konstrukteur*in eingesetzt werden, die über eine abgeschlossene technische Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich Konstruktion / Maschinenbau oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt. b) Für das mit der Ausführung vorgesehene Personal gilt: Von den insgesamt einzusetzenden Fachkräften muss mindestens eine Fachkraft als Schweißer*in eingesetzt werden, die über eine gültige Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606 oder gleichwertig verfügt. Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung des einzusetzenden Personals gemäß a) und b) sind vom Auftragnehmer vorzuhalten und dem Auftraggeber auf gesonderte Anforderung vorzulegen. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, gelten als nicht geeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Mit dem Teilnahmeantrag ist folgender Nachweis zu erbringen: Zertifizierung nach DIN EN 1090 Dieser Nachweis gilt als Mindestanforderung. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 2.000.000 € je Schadenfall und 4.000.000 € pro Kalenderjahr für Personenschäden sowie 1.000.000 € je Schadenfall und 3.000.000 € pro Kalenderjahr für Sach- und s … ganz lesenDer Bewerber erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 2.000.000 € je Schadenfall und 4.000.000 € pro Kalenderjahr für Personenschäden sowie 1.000.000 € je Schadenfall und 3.000.000 € pro Kalenderjahr für Sach- und sonstige Schäden verfügt. Der entsprechende Nachweis wird von den aussichtsreichen Bewerbern auf Verlangen des AG durch Vorlage von Versicherungszertifikaten erbracht.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der jeweilige Gesamtumsatz sowie der jeweilige Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben sind. Geschäftsjahr ist nicht … ganz lesenEigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der jeweilige Gesamtumsatz sowie der jeweilige Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben sind. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Mindestanforderung: Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Darüber hinaus wird ein Mindestumsatz gefordert i. H.v. von 350.000,00 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Leistungen der Herstellung und Lieferung von Stadtmöbeln. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis der Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung durch Abgabe der Erklärung in Ziffer 1.12 in der Unterlage "1. Eigenerklärung zur Eignung_EU-Vergaben"), die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsau … ganz lesenNachweis der Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung durch Abgabe der Erklärung in Ziffer 1.12 in der Unterlage "1. Eigenerklärung zur Eignung_EU-Vergaben"), die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen, zu erfüllen. Der AG behält sich vor, von den aussichtsreichen Bewerbern eine Kopie der Gewerbeanmeldung zu fordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.01.2035
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
2 Verlängerungsoptionen von jeweils 2 Jahren
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenLeistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/ oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klaranzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klaranzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen übergegenseitigen Marktzugang besteht (sog."Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55Abs. 2 SektVO die Herkunft der Warenentsprechend abzufragen. Schätz- und Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: • Sitzschalen: 4.000 Stück • Aufstehhilfen: 1.500 Stück Mindestabrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: 2.000 Sitzschalen und 700 Aufstehhilfen. Für darüber hinausgehende Mengen besteht kein Anspruch auf einen Einzelabruf.
Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesen1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Im Rahmen der Angebotsphase sind von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern mit dem Angebot Probemusterteile einzureichen. Die technischen Mindestanforderungen an diese Musterteile sowie die Prüfmodalitäten sind im LV definiert. Die Einreichung der Muster ist Voraussetzung für die Angebotswertung. Angebote, deren Muster die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Zusätzlich sind mit dem Angebot die in der "Checkliste Angebot" genannten zugehörigen technischen Zeichnungen der Musterteile sowie Herstellerbeschreibungen einzureichen. Diese Zeichnungen müssen die relevanten Maße, Materialien und Fertigungsdetails enthalten und dienen ebenso wie die Musterteile als Grundlage für die Bewertung der Angebote. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.inf3@bvg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (49 Lose mit Angabe)
259.035 €Zuschlagswert im Median
124.715 € – 593.401 €mittlere Hälfte, 23 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 09.09.2026 auf 24.09.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e9ae656-ce22-4d6b-8f56-c16b526fa005.