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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

RV Hauptuntersuchung Licht- und Kraftanlagen

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF3-0850-2024veröffentlicht 28.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 558 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2025 – 30.06.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    über vergabekooperation.berlin
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Vergabestelle Holzmarktstraße15-17, 10179 Berlin
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 16 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0105 sowie DGUV Vorschrift 3

Beschreibung des Loses

Die Berliner Verkehrsbetriebe betreiben eine Vielzahl von elektrotechnischen Anlagen für die Straßenbahn im gesamten Stadtgebiet Berlin.

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt für den Auftraggeber (AG) die Durchführung der Inspektion an den elektrischen Anlagen im Niederspannungsbereich der Straßenbahn gemäß BoStrab §57.

Hierzu gehören die Haltestellenbeleuchtung, Haltestellenleuchtsäulen (HSS) und Verkehrsspiegel (VSP), Zugzielanzeiger (ZZA) und Gleisschmieranlagen (GSA).

Die Inspektion umfasst die Prüfung der elektrischen Anlagen im Niederspannungsbereich auf der Grundlage folgender Vorschriften: · DIN-VDE 0105 Teil 1, Wiederkehrende Prüfung; · Unfallverhütungsvorschriften Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3; · Unfallverhütungsvorschriften Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 4; · BO Strab § 57; · Sämtliche Messungen müssen mit Geräten nach DIN EN 615557 / DIN VDE 0413-1 oder gleichwertig durchgeführt werden.

Die detaillierten Angaben zu Art und Umfang der Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist … ganz lesenDie nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. Im Formblatt "Eigenerklärung AN_Art 5k" sind folgende Erklärungen abzugeben: 1. Erklärung darüber das der Bewerber/ Bieter/ alle Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft/ alle Nachunternehmer/ alle Eignungsleihgeber nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen a. Russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c. natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. Betrifft nur den Fall der Bewerbung/des Angebots einer natürlichen Person, nicht den Fall der russischen Staatsangehörigkeit eines Mitarbeitenden oder auch des Führungspersonals eines Unternehmens. 2. Erklärung darüber, dass am Auftrag keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber i.S.d. § 47 SektVO oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf sie entfällt). 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung in Anspruch genommen werden im Sinne der vorgenannten Ziffer 2 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Die Eigenerklärung ist abzugeben von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften / allen Nachunternehmern / allen Eignungsleihgebern). Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB, dass keiner der in § 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB, dass keiner der in § 123 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG: -dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen. -dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 und Abs 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. -Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. -dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen. 4. Erklärung zum Wettbewerbsregister, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt. 5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung, dass das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe •EUR 2.000.000,00 für Personen- und Sachschäden je Schadensfall •EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall verfügt.
Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist … ganz lesenDie nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1) zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten frei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Beachtung der Mindestanforderung. Es gilt folgende Mindestanforderung: Mindestumsatz 1.000.000,00 EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Jahre gefordert. 2) zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drtei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind, unter Beachtung der Mindestanforderung. Es gilt folgende Mindestanforderung: Mindestumsatz, der auf Leistungen (hier Inspektion/Wartung) entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind: 100.000,00 EUR, im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Jahre gefordert.
Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist … ganz lesenDie nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1) Zu Referenzen: Der Bewerber/Bieter verfügt über folgende, für ihn abgegebene Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf (5) Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Mindestanforderungen. Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen an Anzahl, Leistungsart und Leistungsort sind: a) Anzahl: Es sind mindestens 2 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Leistungsart, Leistungsort und Leistungszeitraum vergleichbar sind, nachzuweisen. b) Leistungsart: Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die Erfahrung mit Arbeiten (Leistungsart) über Wiederkehrende Prüfung nach DIN-VDE 0105 Teil 1 und Montage und Installation von Beleuchtungsanlagen oder Verteilungen hervorgehen. c) Leistungsort: Außerdem muss aus den eingereichten Referenzen die Erfahrung mit Arbeiten (Leistungsort) unter laufendem Betrieb/Verkehr im Straßenbereich (öffentliches Straßenland Stadtgebiet) und Gleisbereich (z. B. Straßenbahn, U-Bahn, Deutsche Bahn, o. vgl. Anlagen der Städtische Eisenbahnen/ Straßenbahnen/ U-Bahnen) hervorgehen. 2) Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter: 2.1) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Beschäftigte gesamt, Führungskräfte, gewerbliche Kräfte, kaufmännische Kräfte, sonstige Kräfte - Angaben in tabellarischer Form. 2.2) Durchschnittlichen Anzahl beschäftigter Mitarbeiter, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen und die im Auftragsfall entsprechend der Mindestanforderungen eingesetzt werden können unter Berücksichtigung folgender Mindesatanforderungen: Mindestanforderung an Anzahl und Qualifikation: 2.2.a) Für das mit der Leitung vorgesehene Personal: mind. 1 Mitarbeiter (MA), mind. Elektromeister*in oder höherwertige Qualifizierung. 2.2.b) ür das mit der Ausführung vorgesehene Personal: mind. 2 Mitarbeiter (MA), mind. Elektrofachkraft oder gleichwertige Qualifizierung. Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung für das einzusetzende Personal gemäß 2.2.a) und 2.2.b) sind vom Bieter/Bewerber vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung innerhalb der von ihm benannten Frist vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Optionen vorgesehen
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
795.850 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
28.04.2025, 14:00 Uhr. Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Vergabestelle Holzmarktstraße15-17, 10179 Berlin. Die Teilnahme von Bietern am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Der Auftragnehmer (AN) hat gemäß Frauenförderverordnung während der Ausführung Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bewerber/Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i.S.d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hi … ganz lesenLeistung: 1. Der Auftragnehmer (AN) hat gemäß Frauenförderverordnung während der Ausführung Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bewerber/Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i.S.d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. 2. Darüber hinaus hat der AN die Maßgaben der Eigenerklärung AN_Art 5k sicherzustellen und einzuhalten. 3. Zusätzlich sind die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen. 4. Der AN muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. 5. Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber (AG) ist Sektorenauftraggeber nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weit … ganz lesenDer Auftraggeber (AG) ist Sektorenauftraggeber nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 2) Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht. 3) Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens "INF3-0850-2025" zu erfolgen. 4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die rechtzeitig (mind. 7 Kalendertage) vor dem genannten Eröffnungstermin an die unter Beschaffer bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. 5) Sofern eine Angebotsabgabe als Bewerber-/Bietergemeinschaften (BewGe) erfolgt, ist eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein gemeinsames Angebot einreichen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweiligen beteiligten Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6) Beabsichtigt der Bewerber/Bieter oder ein Mitglied einer BewGe, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind diese Unterlagen für das Angebot für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber/Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/ Angaben/ Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.inf3@bvg.de

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 90cfef9a-59ae-4a97-8867-cdca04ab5a54.