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RV Digitalisierung (2027)

Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP31-202600002veröffentlicht 12.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 113 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 12.06.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Dataport AöR
    vor 4 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen zu verschiedenen Aufgabengebieten bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Verwaltungen in den Ländern Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein sowie bei der Dataport AöR selbst. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem Entwurf der Leistungsbeschreibung, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Der Bedarf je Jobprofil/Karrierestufe ergibt sich aus dem Entwurf des Preisblattes, welcher den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens am 01.03.2027 und endet mit Ablauf des 28.02.2030. Sollte der Auftraggeber nicht bis zum 30.06.2029 das genannte Beendigungsdatum in Textform bestätigt haben, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis 28.02.2031).

Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit der aus dem Entwurf des Preisblattes zu entnehmenden Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.

Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Der Auftragnehmer erklärt,

a) dass für die von ihm sowie von seinen Subunternehmern eingesetzten Personen arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge in ausreichender Höhe nach den gesetzlichen Anforderungen abgeführt werden,

oder

b) die zur Leistungserbringung eingesetzte Person geschäftsführendes Organ einer Gesellschaft ist, die mindestens drei Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt,

oder

c) zwar Personen zur Leistungserbringung eingesetzt werden, die weder die Voraussetzungen der Ziff. a. noch diejenige der Ziff. b. erfüllen, für die jedoch trotz-dem Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe abgeführt werden, wie für einen Angestellten mit einem entsprechenden Arbeitsentgelt nach den gesetzlichen Anforderungen zu entrichten wären (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge). Hin-weis: freiwillig gezahlte Beiträge, die von einer solchen eingesetzten Person geleistet werden, reichen insoweit nicht aus

Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir den Auftraggeber umgehend in Textform darüber informieren. Auf Anforderung weisen wir die vollständige Zahlung nach.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers im konkreten Einzelfall ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen und das Ergebnis der Prüfung inklusive den Entscheidungsgründen zur Verfügung zu stellen. Setzt der Auftragnehmer Subunternehmer ein, hat er sicherzustellen, dass auch diese auf Verlangen des Auftraggebers zur Durchführung eines entsprechenden Statusfeststellungsverfahrens verpflichtet werden und die Ergebnisse einschließlich der Entscheidungsgründe dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Alle Auftraggeber haben zugesichert, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalten zu berücksichtigen.

Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag als Erstauftragnehmer. Das nächstplatzierte Angebot erhält ebenfalls einen Zuschlag als Zweitauftragnehmer (Ersatzauftragnehmer). Dieser findet Berücksichtigung, sofern das Rahmenvertragsverhältnis mit dem Erstauftragnehmer vorzeitig beendet werden sollte. Die konkreten Regelungen und Voraussetzungen für den Einsatz des Ersatzauftragnehmers ergeben sich aus den finalen Vergabe- und Vertrags-unterlagen der Angebotsphase.

Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Entwurf der Leistungsbeschreibung und den Entwurf des Preisblattes verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogFolgende Leistungskriterien wurden festgelegt: 1. Bieteraufgabe 1 – Strategieentwurf KI 25% 2. Bieteraufgabe 2 – Konzept im Bereich Data Governance / Open Data in der öffentlichen Verwaltung 20% 3. Bieteraufgabe 3 – Personalkonzept für die Zusammenarbeit im Umfeld der öffentlichen Verwaltung 25% 4. Bewertete Präsentation: Die konkrete Ausgestaltung der Präsentation wird erst in der Angebotsphase bekannt gegeben. 30% Die konkreten Aufgabenstellungen werden erst in der Angebotsphase bekanntgegeben.

Eignung14 von 14 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Mindestanforderung Mindestumsatz Die ANLAGE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Anlagen für die anderen Unternehmen. Die An-gaben … ganz lesenMindestanforderung Mindestumsatz Die ANLAGE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Anlagen für die anderen Unternehmen. Die An-gaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz der letzten drei aktuellsten Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens 85 Mio. Euro netto beträgt. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die sogenannten Binnenumsätze, also diejenigen Umsätze, die zwischen den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. zwischen dem Hauptauftragnehmer und/oder den privilegierten Unterauftragnehmern entstanden sind, nur zu 50% in die vom Bewerber zu ermittelnde Zahl einfließen dürfen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mindestanforderung Betriebshaftpflichtversicherung Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall … ganz lesenMindestanforderung Betriebshaftpflichtversicherung Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzu-legen. Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung) ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Bewertungskriterium Umsatzentwicklung Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln: 5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens ist jeweils in jedem der dre … ganz lesenBewertungskriterium Umsatzentwicklung Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln: 5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens ist jeweils in jedem der drei Geschäftsjahre ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahreswert. 3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahres höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr als 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen. 0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Umsatzentwicklung“. 5.4.2.1.3 Gesamtbenotung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die für das Kriterium vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Umsatzentwicklung: 5 maximal erreichbare Punkte x 10 Gewichtung = 50 Punkte). Auf diese Weise sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit insgesamt 50 Punkte zu erreichen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung Referenzen Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens ein im wesentlichen vergleichbares Refe-renzprojekt (siehe im Einzelnen unten). Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergl … ganz lesenMindestanforderung Referenzen Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens ein im wesentlichen vergleichbares Refe-renzprojekt (siehe im Einzelnen unten). Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens ein im Wesentlichen ver-gleichbares und erfolgreich erbrachtes Referenzprojekt, um zu belegen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist) den unten dar-gestellten Mindestumfang erfolgreich erbracht hat. Erfolgreich erbracht = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig ver-läuft/verlaufen und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich erbracht“ mit den Folgen wie folgend beschrieben. Ergibt die Überprüfung der Angaben zu den Referenzprojekten durch den Referenz-Ansprechpartner, dass die erbrachte Leistung erhebliche Mängel aufweist und wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden, so wird das Referenzprojekt als nicht „erfolgreich erbracht“ eingestuft. Im Wesentlichen vergleichbar =  mit dem Auftragsgegenstand ist ein Referenzprojekt, wenn es den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) und den sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht.  ist ein Referenzprojekt, wenn die Leistungserbringung in deutscher Sprache stattgefunden hat.  setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen.  bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Dabei muss der Umfang über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen mindestens 50.000 PT inner-halb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein. Sollte dieser geforderte Mindestwert nicht erreicht, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weisen der Auftraggeber und die Vergabestelle auf Folgendes hin: Der Auftraggeber und die Vergabestelle geben für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings gehen der Auftraggeber und die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Mindestanforderungen eine Betrachtung von einer vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als eine Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber und die Vergabestelle davon ausgehen, dass es nicht erforderlich ist, für die Erfüllung der Mindestanforderungen eine höhere Anzahl von Referenzen einz …
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mindestanforderung Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ) Der Bewerber hat eine insgesamt solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ) in den aktuellsten drei Geschäftsjahren nachzuweisen. Dies kann nicht bejaht werden, sofern eine stark abfallende Entwicklung vorliegt. Stark abfallend wäre, … ganz lesenMindestanforderung Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ) Der Bewerber hat eine insgesamt solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ) in den aktuellsten drei Geschäftsjahren nachzuweisen. Dies kann nicht bejaht werden, sofern eine stark abfallende Entwicklung vorliegt. Stark abfallend wäre, wenn die Beschäftigtenzahlen des dritten Geschäftsjahres jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahres lägen. Lässt die Bewertung der ANLAGE Beschäftigtenzahlen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzu-reichen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privile-gierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mindestanforderung Darstellung qualifiziertes Personal (VZÄ) Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartungen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals: - Ausreichend vorhandenes Personal (VZÄ) in den für den Auftraggeber relevanten Bereichen, deren K … ganz lesenMindestanforderung Darstellung qualifiziertes Personal (VZÄ) Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartungen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals: - Ausreichend vorhandenes Personal (VZÄ) in den für den Auftraggeber relevanten Bereichen, deren Kompetenzstufe (Ausbildung, Projekterfahrung und Fortbildung, insbesondere im IT-Sektor auf dem aktuellen Stand) den Anforderungen wie unter Ziffer 3.1 (Teil A - Teilnahmeunterlage) dargestellt in marktüblicher Weise entspricht und auf Verlangen kurzfristig durch Nachweise für jede einzelne bezifferte Person belegt werden kann. Dabei darf nur das Personal berücksichtigt werden, für das arbeitnehmer- und arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Der Bewerber reicht die ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal vollständig ausgefüllt ein. Je Skillprofil werden in den vorgesehenen Zeilen die jeweiligen Kompetenzstufen gefüllt mit dem tatsächlich an den Bewerber gebundenen Personal (VZÄ). Die Summe der auszufüllenden Zeile je Kompetenzstufe muss mindestens die Zahl ergeben, die in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl (VZÄ)“ vorausgefüllt ist. Das sind: Kategorie Beratung (Strategie & IT) / Projektmanagement Junior Consultant: 6 Professional Consultant: 22 Senior Consultant: 41 Expert: 28 Director/Partner: 5 Kategorie Software-/Anwendungsentwicklung Professional: 16 Senior: 12 Kategorie IT- SW- Betriebsarchitektur Senior: 8 Expert: 7 Kategorie Data-Analysis/Science Professional: 1 Senior: 1 Ist dies nicht der Fall, kann die Prognose, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird. Der Nachweis ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unter-nehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Mindestanforderung Maßnahmen zur Qualitätssicherung Der Hauptbewerber muss folgenden Nachweis erbringen: - Eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertige Qualitätsmanagementnachweise Auch bei Bewerbergemeinschaften ist die Anlage / der Nachweis von dem federführenden Mitglied na … ganz lesenMindestanforderung Maßnahmen zur Qualitätssicherung Der Hauptbewerber muss folgenden Nachweis erbringen: - Eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertige Qualitätsmanagementnachweise Auch bei Bewerbergemeinschaften ist die Anlage / der Nachweis von dem federführenden Mitglied nachzuweisen. Eine Eignungsleihe ist nur möglich, soweit das privilegierte Subunter-nehmen den Großteil der Leistung erbringen wird. In dem Falle ist die ANLAGE Qualitätsmanagement vom Subunternehmen auszufüllen. Sollte der Hauptbewerber/das federführende Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/das privilegierte Subunternehmen den Nachweis nicht erbringen können kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Fähigkeiten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Bewerbergemeinschaften und privilegierte Unterauftragnehmer haben zusätzlich den Vor-druck ANLAGE Qualitätsmanagement Zusatzerklärung einzureichen und dort nachvollziehbar darzustellen, wie das Qualitätsmanagement über die Bietergemein-schaft/Unterauftragnehmerkonstellation entsprechend der Anforderungen der Zertifizierungen oder vergleichbar organisiert wird. Wenn eine solche Darstellung nicht nachvollziehbar erfolgt, kann die Mindestanforderung nicht als erfüllt angesehen werden.
Informationssicherheit
Mindestanforderung Maßnahmen zur IT-Sicherheit Der Hauptbewerber muss folgenden Nachweis erbringen: - Eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder gleichwerti-ge IT-Sicherheitsnachweise Auch bei Bewerbergemeinschaften ist die Anlage / der Nachweis von dem federführenden Mitglied nachzuweis … ganz lesenMindestanforderung Maßnahmen zur IT-Sicherheit Der Hauptbewerber muss folgenden Nachweis erbringen: - Eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder gleichwerti-ge IT-Sicherheitsnachweise Auch bei Bewerbergemeinschaften ist die Anlage / der Nachweis von dem federführenden Mitglied nachzuweisen. Eine Eignungsleihe ist nur möglich, soweit das privilegierte Subunter-nehmen den Großteil der Leistung erbringen wird. In dem Falle ist die ANLAGE IT-Sicherheitsmanagement vom Subunternehmen auszufüllen. Sollte der Hauptbewerber/das federführende Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/das privi-legierte Subunternehmen den Nachweis nicht erbringen können kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Fähigkeiten für die Aus-führung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bewertungskriterium Referenzen Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Refer … ganz lesenBewertungskriterium Referenzen Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit bzw. erfolgreichen Erbringung erfüllen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck AN-LAGE Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine Ansprechperson beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung einer Ansprechperson auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern eine Ansprechperson nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln: 5 Punkte: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 195.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein. Davon müssen mind. 100.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt: - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbe-hörden bzw. vergleichbar Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 5 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführten Technologiefelder Bezug genommen. 4 Punkte: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 170.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein. Davon müssen mind. 85.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt: - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbe-hörden bzw. vergleichbar Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 4 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführten Technologiefelder Bezug genommen. 3 Punkte: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 140.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein. Davon müssen mind. 70.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt: - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbe-hörden bzw. vergleichbar Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 3 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführten Technologiefelder Bezug genommen. 2 Punkte: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 110.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein. Davon müssen mind. 55.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt: - Körperschaften, Anstalten und S …
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Bewertungskriterium Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ) Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln: 5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, … ganz lesenBewertungskriterium Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ) Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln: 5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr. 3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Ge-schäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen. 0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben. Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzu-reichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauf-tragnehmern werden addiert. Lässt die Bewertung der ANLAGE Beschäftigtenzahl die Prognose nicht zu, dass der Be-werber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Beschäftigtenzahl“. ie für die Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert. (Entwicklung der Beschäftigtenzahlen: 5 maximal erreichbare Punkte x 5 = max. 25 Punkte)
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Bewertungskriterium Darstellung qualifiziertes Personal (VZÄ) Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für jede Skillkategorie wird getrennt eine Note gebildet. Anschließend werden alle so erteilten Einzelnoten addiert und anschließend durch die Anzahl der Skillkate … ganz lesenBewertungskriterium Darstellung qualifiziertes Personal (VZÄ) Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für jede Skillkategorie wird getrennt eine Note gebildet. Anschließend werden alle so erteilten Einzelnoten addiert und anschließend durch die Anzahl der Skillkategorie-Zeilen geteilt (es wird ein Mittelwert gebildet, dieser wird kaufmännisch gerundet in der zweiten Stelle nach dem Komma, z. B von 4,512 auf 4,51). Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Qualifiziertes Personal“. Die Einzelnoten für jede Skillkategorie werden wie folgt vergeben: 5 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zehnfa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium) 4 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Achtfa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium) 3 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Sechsfa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium) 2 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Vierfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium) 1 Punkt: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zweifa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium) 0 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt weniger als das Zweifache der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausge-füllten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium) Der Nachweis ANLAGE Qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert. Die für die Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert. (Darstellung qualifiziertes Personal (VZÄ): 5 maximal erreichbare Punkte x 35 = max. 175 Punkte)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens am 01.03.2027 und endet mit Ablauf des 28.02.2030 (Mindestvertragslaufzeit). Sollte der Auftraggeber nicht bis zum 30.06.2029 das genannte Beendigungsdatum in Textform bestätigt haben, ver-längert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr … ganz lesenDie Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens am 01.03.2027 und endet mit Ablauf des 28.02.2030 (Mindestvertragslaufzeit). Sollte der Auftraggeber nicht bis zum 30.06.2029 das genannte Beendigungsdatum in Textform bestätigt haben, ver-längert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis 28.02.2031). Für die im Vertragszeit-raum erfolgten Abrufe gelten sämtliche sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen beziehende Regelungen (z.B. Gewährleistung, Pflege, Datenschutz) auch über das Ende des Rahmenvertrages hinaus. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um bis zu 6 Monate verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein „vertragsloser“ Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Der daraus resultierende Mehrbedarf ist nicht in den Schätzmengen/ im Höchstwert enthalten; diese erhöhen sich entsprechend anteilig. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragspflichten kann der Auftraggeber diesen Rahmenvertrag ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Im Falle von geplanten Unternehmensumstrukturierungen und einem damit verbundenen Rechtsträgerwechsel während der Vertragslaufzeit ist es aus Transparenzgründen gebo-ten, dass der Auftragnehmer die Rechtsnachfolge rechtzeitig beim Auftraggeber über das Funktionspostfach dataporteinkaufvertragsmanagement@dataport.de anzeigt. Das gilt insbesondere für diejenigen Arten der Rechtsnachfolge, bei denen eine Veröffentli-chung grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Der Sachverhalt wird durch den Auftraggeber geprüft, um etwaige Auswirkungen auf die Vertragsausführung bewerten zu können. Zeigt der Auftragnehmer eine entsprechende Rechtsnachfolge nicht oder nicht rechtzei-tig an, gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: • deutsche Sprache bei Auftragsdurchführung • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Per-sonen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung an-wenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten • dem Auftragnehmer ist un … ganz lesenLeistung: • deutsche Sprache bei Auftragsdurchführung • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Per-sonen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung an-wenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer • Erklärungen zur Einhaltung gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), • Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen (TtVG), • Erklärungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von DP, • Erklärungen zum LkSG Einhaltung Verordnung (EU) 2022/576 • Erklärungen zu DSGVO + AVV
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 301741, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieteras-sistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 30 17 41 20306 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690 Fax: +49 40 427923080 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderun-gen an die Eignung gem. Abschnitt 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden die 5 Bewer-ber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Sind weitere Bewerber mit dem f … ganz lesenAus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderun-gen an die Eignung gem. Abschnitt 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden die 5 Bewer-ber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Sind weitere Bewerber mit dem fünften Bewerber punktgleich und bringt das Entscheidungs-kriterium „Referenzen“ aufgrund Punktgleichheit ebenfalls keine Entscheidung werden auch die entsprechend punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der oben dargestellten Bewertungskriterien (s. Abschnitt 5.4.2) Die Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufge-fordert werden sollen, werden darüber voraussichtlich in der KW 34 benachrichtigt. Die übri-gen Bewerber erhalten eine Information über ihren Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden den ausgewählten Bewerbern (fortan als Bieter bezeichnet), die für dieses Verfahrensstadium erforderlichen weiteren Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt, anhand derer die eingehenden Angebote geprüft und bewertet werden. Anschließend werden die Bieter, die ein wertbares Angebot eingereicht ha-ben zur Verhandlung eingeladen (vgl. § 17 Abs. 12 VgV). Nach Durchführung der (ersten) Verhandlungsrunde wird der Auftraggeber die Vergabeunter-lagen ggf. konkretisieren und fordert die Bieter zur Abgabe überarbeiteter, ggf. endgültiger Angebote auf. Im Anschluss an die Angebots- und Wertungsphase erfolgt die Zuschlagserteilung auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung festgelegten Zuschlagskriterien und der dort beschriebenen Bewertungsmethodik. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag als Erstauftragnehmer. Das nächstplatzierte Angebot erhält ebenfalls einen Zuschlag als Zweitauftragnehmer (Ersatzauftragnehmer). Dieser findet Berücksichtigung, sofern das Rahmenvertragsverhältnis mit dem Erstauftragnehmer vorzeitig beendet werden sollte. Die konkreten Regelungen und Voraussetzungen für den Einsatz des Ersatzauftragnehmers ergeben sich aus den finalen Vergabe- und Vertrags-unterlagen der Angebotsphase.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9496c4e7-2bda-49fb-8e1b-2b780a0a4a9b.