RV Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung und Brandschutzbeauftragte/r
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 14;1001840351;EUveröffentlicht 13.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 47 Monate
- 14.02.2026 – 31.12.2029
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Recklinghausen.
- Neubau Verwaltungsgebäude 09.26a - VE 31.3 SektionaltoreKreis Recklinghausen, Der Landrat · RecklinghausenFrist 01.12.2026
- Garten- und Landschaftsbauarbeiten - Neubau Goetheschule, AußenanlagenStadt Marl - Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit - Zentrale Vergabestelle · MarlFrist 26.11.2026
- Restarbeiten Freianlagen südliche LandschaftStadtentwicklungsgesellschaft Recklinghausen mbH · RecklinghausenFrist 09.11.2026
- Kreishaus-Sanierung VE2.501 Tief- / GaLaBau BA 2Kreis Recklinghausen, Der Landrat · RecklinghausenFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Bau in Nordrhein-Westfalen (795 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 47 Monate14.02.2026 – 31.12.2029
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Recklinghausen45659, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (159 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität des Konzeptes50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Heute
Beschreibung
Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist u. a. in den Verwaltungen der Länder ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes in den bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versicherten Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben ist die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2). Im Weiteren sind insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der EU- Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz Richtlinien (Arbeitsschutzgesetz) vom 07.08.1996 sowie die sonstigen Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten.
Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheits-technische Betreuung der drei Behörden an seinen Standorten in NRW übernehmen kann.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibungen verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 85141000Dienstleistungen von medizinischem PersonalHauptgegenstand
- 44482000Brandschutzvorrichtungen
- 45343100Brandschutzarbeiten
- 85120000Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
- 85121270Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
- 85140000Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
- 85142000Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
- 98300000Diverse Dienstleistungen
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des MUNV Gegenstand der Leistung ist die Übertragung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (im Folgenden "Auftraggeber") auf einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten, Sicherheitsingenieurinnen bzw. Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit (im Folgenden "Auftragnehmerin/Auftragnehmer") unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen. Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. | 47 Monate | – |
| 2 | Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische, sowie psychosoziale Betreuung des LAVE und des LANUK Das LANUK und das LAVE werden seine Verpflichtung, Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, dadurch erfüllen, dass sie gemeinsam einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 und § 6 des ASiG verpflichten. Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der beiden Landesämter an seinen Standorten in NRW übernehmen kann. | 47 Monate | – |
| 3 | Brandschutz des LAVE und des LANUK Vor dem Hintergrund seiner Verpflichtungen gem. § 54 Landesbauordnung NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz beabsichtigt das LANUK und das LAVE, die Funktion eines / einer Brandschutzbeauftragten durch eine externe Dienstleisterin / einen externen Dienstleister wahrnehmen zu lassen. | 47 Monate | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität des KonzeptesBei dem Zuschlagskriterium Qualität können max. 50 Punkte erzielt werden. Mit dem Angebot ist ein konkretes Betreuungskonzept vorzulegen. Darin ist darzustellen, wie die konkreten Vorgaben umgesetzt und realisiert werden sollen. Die Darstellung ist wie folgt zu gliedern: Los 1 (MUNV) Das Konzept soll die Vorgaben der Leistungsbeschreibung, insbesondere Nr. 2 bis 5 berücksichtigen Dabei ist darzustellen, wie und welche Personen die einzelnen Standorte betreuen werden und ob mehr als ein Betriebsmediziner bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden soll. Soweit mehr als ein Betriebsmediziner oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, sind diejenigen Kräfte zu benennen, die den Hauptanteil der Betreuung übernehmen werden. Das Betreuungskonzept ist erschöpfend zu beschreiben, damit der Auftraggeber die Zweckmäßigkeit und Qualität des vorgeschlagenen Vorgehens einschätzen und mit den übrigen Angeboten vergleichen kann. So sind auch die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der eingesetzten Personen zu erläutern. Der Bieter erläutert ebenfalls, welche Untersuchungen nicht am Dienstort der Beschäftigten durchgeführt werden können. Ergänzend ist das Standortkonzept darzustellen. Der Auftraggeber versteht unter dem Begriff der Zweckmäßigkeit, insbesondere - Leistungserbringung an den Standorten des Auftraggebers - einheitliche und kontinuierliche Betreuung der einzelnen Standorte - Konzept für administrative Abwicklung, insb. standort-übergreifender Ansprechpartner für arbeitsmedizinische / sicherheitstechnische Fragestellungen sowie Vertragsabwicklung (Praktikabilität) - Darstellung, wie die kurzen Wege der Bediensteten im Falle der externen Untersuchungen sichergestellt werden. Die eingereichten Konzepte zu Los 1 werden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Qualität, wie oben beschrieben, bewertet. Je besser die Ausführungen erkennen lassen, dass die vorgenannten Punkte erreicht werden, desto mehr Punkte erhält der Bieter. Die Bewertung erfolgt anhand der übrigen Angebote, so dass in der Regel das beste Angebot die höchste Punktzahl (50) erhält, während die übrigen Angebote abgestufte Punktzahlen erhalten. In der Bewertung werden auch besonders innovative und aus Sicht des Auftraggebers taugliche Umsetzungsvorschläge berücksichtigt. Die Punkte werden für alle Konzepte gleichermaßen vergeben: 5 Punkte = Die Darstellung der Betreuung geht über die formulierten Anforderungen hinaus und lässt durch detaillierte und vertiefende Ausführungen auf eine besonders hohe fachliche Qualität schließen. 4 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die schlüssige Beschreibung der Vorgaben und die Darstellung von inhaltlichen Aspekten lassen auf eine gute fachliche Kompetenz des Auftragnehmers schließen. 3 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die notwendige fachliche Qualifikation zur Betreuung des MUNV/LANUK/LAVE und eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Thematik ist erkennbar. 2 Punkte = Die Darstellung erfüllt in weiten Teilen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, weist aber in einigen Bereichen Unklarheiten, fachliche Mängel oder Defizite in dem Betreuungskompetenz auf. 1 Punkt = Die Darstellung der Vorgehensweise kann die Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen. Das Vorgehen wird nur unzureichend beschrieben und auf Besonderheiten nur unzureichend eingegangen
- Preis
- Der Bieter, dessen Angebot gem. Leistungsverzeichnis den niedrigsten Kostenwert erzielt hat, erhält die volle Punktzahl (50 Punkte). Die übrigen Angebote werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt (gerundet auf zwei Nachkommastellen).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.02.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesenkürzer
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTGLUUD6D# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität des KonzeptesBei dem Zuschlagskriterium Qualität können max. 50 Punkte erzielt werden. Mit dem Angebot ist ein konkretes Betreuungskonzept vorzulegen. Darin ist darzustellen, wie die konkreten Vorgaben umgesetzt und realisiert werden sollen. Die Darstellung ist wie folgt zu gliedern: Los 2 (LANUK/LAVE) - Vorgaben der Leistungsbeschreibung, insb. Nr. 2.3 und 3 - Betreuung der Labortätigkeiten / des Laborbereichs Dabei ist darzustellen, wie und welche Personen die einzelnen Standorte betreuen werden und ob mehr als ein Betriebsmediziner bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden soll. Soweit mehr als ein Betriebsmediziner oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, sind diejenigen Kräfte zu benennen, die den Hauptanteil der Betreuung übernehmen werden. Das Betreuungskonzept ist erschöpfend zu beschreiben, damit der Auftraggeber die Zweckmäßigkeit und Qualität des vorgeschlagenen Vorgehens einschätzen und mit den übrigen Angeboten vergleichen kann. So sind auch die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der eingesetzten Personen zu erläutern. Der Bieter erläutert ebenfalls, welche Untersuchungen nicht am Dienstort der Beschäftigten durchgeführt werden können. Ergänzend ist das Standortkonzept darzustellen. Der Auftraggeber versteht unter dem Begriff der Zweckmäßigkeit, insbesondere - Leistungserbringung an den Standorten des Auftraggebers - einheitliche und kontinuierliche Betreuung der einzelnen Standorte - Konzept für administrative Abwicklung, insb. standort-übergreifender Ansprechpartner für arbeitsmedizinische / sicherheitstechnische Fragestellungen sowie Vertragsabwicklung (Praktikabilität) - Darstellung, wie die kurzen Wege der Bediensteten im Falle der externen Untersuchungen sichergestellt werden. Bezüglich Los 2 soll im Konzept zusätzlich auf die psychosoziale Betreuung eingegangen werden. Hier steht die telefonische und auch persönliche Beratung von Personalverantwortlichen, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie der Beschäftigten durch qualifizierte psychosoziale Fachkräfte zu psychosozialen Themen (z. B. Stress, Burn-Out und Erschöpfungszustände, Konflikte und Mobbing, Familie, Partnerschaft und Pflege, Trauer, Trennung, Scheidung etc.) im Vordergrund. Hier wird ergänzend das beabsichtigte Leistungsangebot (Vielfalt, Umfang, Flexibilität) bewertet. Die thematischen Schwerpunkte sollen explizit benannt, und deren Auswahl begründet werden. Darüber hinaus soll dargestellt werden, welche Qualifikationen und welche Personalressourcen für diesen Leistungsbaustein eingesetzt werden sollen. Die eingereichten Konzepte zu Los 2 werden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Qualität, wie oben beschrieben, bewertet. Je besser die Ausführungen erkennen lassen, dass die vorgenannten Punkte erreicht werden, desto mehr Punkte erhält der Bieter. Die Bewertung erfolgt anhand der übrigen Angebote, so dass in der Regel das beste Angebot die höchste Punktzahl (50) erhält, während die übrigen Angebote abgestufte Punktzahlen erhalten. In der Bewertung werden auch besonders innovative und aus Sicht des Auftraggebers taugliche Umsetzungsvorschläge berücksichtigt. Die Punkte werden für alle Konzepte gleichermaßen vergeben: 5 Punkte = Die Darstellung der Betreuung geht über die formulierten Anforderungen hinaus und lässt durch detaillierte und vertiefende Ausführungen auf eine besonders hohe fachliche Qualität schließen. 4 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die schlüssige Beschreibung der Vorgaben und die Darstellung von inhaltlichen Aspekten lassen auf eine gute fachliche Kompetenz des Auftragnehmers schließen. 3 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die notwendige fachliche Qualifikation zur Betreuung des MUNV/LANUK/LAVE und eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Thematik ist erkennbar. 2 Punkte = Die Darstellung erfüllt in weiten Teilen die Anforderungen der Leistu …
- Preis
- Der Bieter, dessen Angebot gem. Leistungsverzeichnis den niedrigsten Kostenwert erzielt hat, erhält die volle Punktzahl (50 Punkte). Die übrigen Angebote werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt (gerundet auf zwei Nachkommastellen)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.02.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesenkürzer
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTGLUUD6D# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Bieter, dessen Angebot gem. Leistungsverzeichnis den niedrigsten Kostenwert erzielt hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt (gerundet auf zwei Nachkommastellen)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.02.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesenkürzer
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTGLUUD6D# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Aviatics GmbH & Co. KG, Düsseldorf | 3 |
| 2 | B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, Düsseldorf | 3 |
| 3 | Safetyneering, Havixbeck | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
- Website
- lanuk.nrw.de
- Kontakt
- vergabestelle@
lanuk.nrw.de
Bei uns erfasst
- DDA-Tools NaturaList, Digibird und Autoterri07.11.2026
- Messebau Grüne Woche 2722.10.2026 · 4 Angebote
- Schreibstreifendigitalisierung - Digitalisierung von analogen Daten21.10.2026 · 3 Angebote
- ÖFS Brutvogelkartierung 202718.10.2026 · 15 Angebote
Mehr von Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
- Rahmenvertrag zur Anmietung von ErdbaumaschinenLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · 53937 SchleidenFrist 27.11.2026
- RV Probenahme und Analyse von KraftstoffprobenLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · 45659 RecklinghausenFrist 10.11.2026
Alle 2 offenen Ausschreibungen von Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Nordrhein-Westfalen (795 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- European Homecare GmbH8 Zuschläge
- 21Dx GmbH4 Zuschläge
- BG prevent GmbH2 Zuschläge
- DRK Nordrhein Soziale Dienste gGmbH2 Zuschläge
- Gesundheitsteam GmbH2 Zuschläge
- Stiftung Mathias-Spital Rheine2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1)Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-WestfalenFrist 09.11.2026
- Arbeitsmedizinische Betreuung der Hochschulangehörigen der Universität PaderbornUniversität PaderbornFrist 09.11.2026
- Eignungstest AstroDayDeutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Linder Höhe, 51147 KölnFrist 26.11.2026
- Arbeitssicherheitstechnische und Arbeitsmedizinische Betreuung ab 2027Bezirksregierung MünsterFrist 25.11.2026
- Röntgendienstleistung EAE EssenBezirksregierung DüsseldorfFrist 26.11.2026
- Arbeitsmedizinische BetreuungStadt HaanFrist 25.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01fbe18b-a326-4e92-a355-0e6505f7a3e1.