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vergebenEU-weitBau

RV Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung und Brandschutzbeauftragte/r

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 14;1001840351;EUveröffentlicht 13.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 328 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Bau in Nordrhein-Westfalen (795 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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gilt für alle 3 Lose · in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
47 Monate14.02.2026 – 31.12.2029
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (159 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität des Konzeptes50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist u. a. in den Verwaltungen der Länder ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes in den bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versicherten Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben ist die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2). Im Weiteren sind insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der EU- Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz Richtlinien (Arbeitsschutzgesetz) vom 07.08.1996 sowie die sonstigen Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten.

Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheits-technische Betreuung der drei Behörden an seinen Standorten in NRW übernehmen kann.

Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibungen verwiesen.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des MUNV

Gegenstand der Leistung ist die Übertragung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (im Folgenden "Auftraggeber") auf einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten, Sicherheitsingenieurinnen bzw. Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit (im Folgenden "Auftragnehmerin/Auftragnehmer") unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen. Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

47 Monate–
2
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische, sowie psychosoziale Betreuung des LAVE und des LANUK

Das LANUK und das LAVE werden seine Verpflichtung, Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, dadurch erfüllen, dass sie gemeinsam einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 und § 6 des ASiG verpflichten. Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der beiden Landesämter an seinen Standorten in NRW übernehmen kann.

47 Monate–
3
Brandschutz des LAVE und des LANUK

Vor dem Hintergrund seiner Verpflichtungen gem. § 54 Landesbauordnung NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz beabsichtigt das LANUK und das LAVE, die Funktion eines / einer Brandschutzbeauftragten durch eine externe Dienstleisterin / einen externen Dienstleister wahrnehmen zu lassen.

47 Monate–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität des Konzeptes50 %
Preis50 %
Qualität
Qualität des KonzeptesBei dem Zuschlagskriterium Qualität können max. 50 Punkte erzielt werden. Mit dem Angebot ist ein konkretes Betreuungskonzept vorzulegen. Darin ist darzustellen, wie die konkreten Vorgaben umgesetzt und realisiert werden sollen. Die Darstellung ist wie folgt zu gliedern: Los 1 (MUNV) Das Konzept soll die Vorgaben der Leistungsbeschreibung, insbesondere Nr. 2 bis 5 berücksichtigen Dabei ist darzustellen, wie und welche Personen die einzelnen Standorte betreuen werden und ob mehr als ein Betriebsmediziner bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden soll. Soweit mehr als ein Betriebsmediziner oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, sind diejenigen Kräfte zu benennen, die den Hauptanteil der Betreuung übernehmen werden. Das Betreuungskonzept ist erschöpfend zu beschreiben, damit der Auftraggeber die Zweckmäßigkeit und Qualität des vorgeschlagenen Vorgehens einschätzen und mit den übrigen Angeboten vergleichen kann. So sind auch die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der eingesetzten Personen zu erläutern. Der Bieter erläutert ebenfalls, welche Untersuchungen nicht am Dienstort der Beschäftigten durchgeführt werden können. Ergänzend ist das Standortkonzept darzustellen. Der Auftraggeber versteht unter dem Begriff der Zweckmäßigkeit, insbesondere - Leistungserbringung an den Standorten des Auftraggebers - einheitliche und kontinuierliche Betreuung der einzelnen Standorte - Konzept für administrative Abwicklung, insb. standort-übergreifender Ansprechpartner für arbeitsmedizinische / sicherheitstechnische Fragestellungen sowie Vertragsabwicklung (Praktikabilität) - Darstellung, wie die kurzen Wege der Bediensteten im Falle der externen Untersuchungen sichergestellt werden. Die eingereichten Konzepte zu Los 1 werden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Qualität, wie oben beschrieben, bewertet. Je besser die Ausführungen erkennen lassen, dass die vorgenannten Punkte erreicht werden, desto mehr Punkte erhält der Bieter. Die Bewertung erfolgt anhand der übrigen Angebote, so dass in der Regel das beste Angebot die höchste Punktzahl (50) erhält, während die übrigen Angebote abgestufte Punktzahlen erhalten. In der Bewertung werden auch besonders innovative und aus Sicht des Auftraggebers taugliche Umsetzungsvorschläge berücksichtigt. Die Punkte werden für alle Konzepte gleichermaßen vergeben: 5 Punkte = Die Darstellung der Betreuung geht über die formulierten Anforderungen hinaus und lässt durch detaillierte und vertiefende Ausführungen auf eine besonders hohe fachliche Qualität schließen. 4 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die schlüssige Beschreibung der Vorgaben und die Darstellung von inhaltlichen Aspekten lassen auf eine gute fachliche Kompetenz des Auftragnehmers schließen. 3 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die notwendige fachliche Qualifikation zur Betreuung des MUNV/LANUK/LAVE und eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Thematik ist erkennbar. 2 Punkte = Die Darstellung erfüllt in weiten Teilen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, weist aber in einigen Bereichen Unklarheiten, fachliche Mängel oder Defizite in dem Betreuungskompetenz auf. 1 Punkt = Die Darstellung der Vorgehensweise kann die Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen. Das Vorgehen wird nur unzureichend beschrieben und auf Besonderheiten nur unzureichend eingegangen
Preis
Der Bieter, dessen Angebot gem. Leistungsverzeichnis den niedrigsten Kostenwert erzielt hat, erhält die volle Punktzahl (50 Punkte). Die übrigen Angebote werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt (gerundet auf zwei Nachkommastellen).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.02.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesen1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTGLUUD6D# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität des Konzeptes50 %
Preis50 %
Qualität
Qualität des KonzeptesBei dem Zuschlagskriterium Qualität können max. 50 Punkte erzielt werden. Mit dem Angebot ist ein konkretes Betreuungskonzept vorzulegen. Darin ist darzustellen, wie die konkreten Vorgaben umgesetzt und realisiert werden sollen. Die Darstellung ist wie folgt zu gliedern: Los 2 (LANUK/LAVE) - Vorgaben der Leistungsbeschreibung, insb. Nr. 2.3 und 3 - Betreuung der Labortätigkeiten / des Laborbereichs Dabei ist darzustellen, wie und welche Personen die einzelnen Standorte betreuen werden und ob mehr als ein Betriebsmediziner bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden soll. Soweit mehr als ein Betriebsmediziner oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, sind diejenigen Kräfte zu benennen, die den Hauptanteil der Betreuung übernehmen werden. Das Betreuungskonzept ist erschöpfend zu beschreiben, damit der Auftraggeber die Zweckmäßigkeit und Qualität des vorgeschlagenen Vorgehens einschätzen und mit den übrigen Angeboten vergleichen kann. So sind auch die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der eingesetzten Personen zu erläutern. Der Bieter erläutert ebenfalls, welche Untersuchungen nicht am Dienstort der Beschäftigten durchgeführt werden können. Ergänzend ist das Standortkonzept darzustellen. Der Auftraggeber versteht unter dem Begriff der Zweckmäßigkeit, insbesondere - Leistungserbringung an den Standorten des Auftraggebers - einheitliche und kontinuierliche Betreuung der einzelnen Standorte - Konzept für administrative Abwicklung, insb. standort-übergreifender Ansprechpartner für arbeitsmedizinische / sicherheitstechnische Fragestellungen sowie Vertragsabwicklung (Praktikabilität) - Darstellung, wie die kurzen Wege der Bediensteten im Falle der externen Untersuchungen sichergestellt werden. Bezüglich Los 2 soll im Konzept zusätzlich auf die psychosoziale Betreuung eingegangen werden. Hier steht die telefonische und auch persönliche Beratung von Personalverantwortlichen, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie der Beschäftigten durch qualifizierte psychosoziale Fachkräfte zu psychosozialen Themen (z. B. Stress, Burn-Out und Erschöpfungszustände, Konflikte und Mobbing, Familie, Partnerschaft und Pflege, Trauer, Trennung, Scheidung etc.) im Vordergrund. Hier wird ergänzend das beabsichtigte Leistungsangebot (Vielfalt, Umfang, Flexibilität) bewertet. Die thematischen Schwerpunkte sollen explizit benannt, und deren Auswahl begründet werden. Darüber hinaus soll dargestellt werden, welche Qualifikationen und welche Personalressourcen für diesen Leistungsbaustein eingesetzt werden sollen. Die eingereichten Konzepte zu Los 2 werden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Qualität, wie oben beschrieben, bewertet. Je besser die Ausführungen erkennen lassen, dass die vorgenannten Punkte erreicht werden, desto mehr Punkte erhält der Bieter. Die Bewertung erfolgt anhand der übrigen Angebote, so dass in der Regel das beste Angebot die höchste Punktzahl (50) erhält, während die übrigen Angebote abgestufte Punktzahlen erhalten. In der Bewertung werden auch besonders innovative und aus Sicht des Auftraggebers taugliche Umsetzungsvorschläge berücksichtigt. Die Punkte werden für alle Konzepte gleichermaßen vergeben: 5 Punkte = Die Darstellung der Betreuung geht über die formulierten Anforderungen hinaus und lässt durch detaillierte und vertiefende Ausführungen auf eine besonders hohe fachliche Qualität schließen. 4 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die schlüssige Beschreibung der Vorgaben und die Darstellung von inhaltlichen Aspekten lassen auf eine gute fachliche Kompetenz des Auftragnehmers schließen. 3 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die notwendige fachliche Qualifikation zur Betreuung des MUNV/LANUK/LAVE und eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Thematik ist erkennbar. 2 Punkte = Die Darstellung erfüllt in weiten Teilen die Anforderungen der Leistu …
Preis
Der Bieter, dessen Angebot gem. Leistungsverzeichnis den niedrigsten Kostenwert erzielt hat, erhält die volle Punktzahl (50 Punkte). Die übrigen Angebote werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt (gerundet auf zwei Nachkommastellen)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.02.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesen1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTGLUUD6D# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Bieter, dessen Angebot gem. Leistungsverzeichnis den niedrigsten Kostenwert erzielt hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt (gerundet auf zwei Nachkommastellen)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.02.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesen1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTGLUUD6D# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Aviatics GmbH & Co. KG, Düsseldorf3
2B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, Düsseldorf3
3Safetyneering, Havixbeck5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
Kontakt
vergabestelle@lanuk.nrw.de

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102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (125 Lose mit Angabe)
507.633 €Zuschlagswert im Median
243.284 € – 1,32 Mio. €mittlere Hälfte, 22 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.12.2025

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