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vergebenEU-weitDienstleistungen

Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-0437-2024-0318veröffentlicht 13.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 723 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (152 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65203, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (135 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (386 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität Konzept60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Zu den Aufgaben des AN im Rahmen der unter Ziffer 1.1 der Leistungsbeschreibung erfolgten Projektbeschreibung und der unter Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung genannten Zielsetzung gehört eine kompetente und effiziente administrative sowie fachliche Unterstützung des AG vornehmlich im Bereich der unter Ziffer 2. genannten gesetzlichen Bestimmungen. Der AG erstellt hierzu im Vorfeld Vorgaben und Leitfäden, die als Grundlage für die erforderlichen Unterstützungsleistungen dienen und zwingend zu beachten sind. Zu den Unterstützungsleistungen zählen insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen: 1.Vorbereitende Leistungen Die Bearbeitung erfolgt über EDV-Lösungen der ekom21. Diese sind bereits beim AG implementiert und im Antragsverfahren genutzt worden. Insgesamt sind ca. 95.000 betroffene Personen zu kontaktieren. •Schaffung der auf Seiten des AN erforderlichen technischen Voraussetzungen •Bereitstellung der erforderlichen Personalressourcen •Schulung des vom AN eingesetzten Personals unter Anleitung und Unterstützung des AG •Einteilung der Kontaktaufnahmen 2.Administrative Bearbeitungsschritte im Anschreibeverfahren Die betroffenen Personen werden in einem ersten Anlauf über die aus dem Antragsverfahren bekannten und im System hinterlegten E-Mailadressen angeschrieben. Im Falle nicht zustellbarer oder nach einer festgelegten Frist nicht beantworteter E-Mails werden die Anfragen in einem zweiten Anlauf mittels einfachem Brief versandt. Erfolgt nach einer festgelegten Frist erneut keine Rückantwort wird in einem dritten Anlauf mittels Zustellungsurkunde versandt. Dieser Ablauf erfolgt voraussichtlich automatisiert, bis ein Adressat postalisch nicht erreichbar ist, eine Rückmeldung vorliegt oder endgültig nicht vorliegt. •Überprüfung der Rückmeldungen •Überprüfung des Zustellungsadressaten •Dokumentation der Ergebnisse aus dem Anschreibeverfahren 3.Aufklärung von Zahlungseingängen Nach Versand der Rücknahme-/Rückforderungsbescheide fallen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Forderungsmanagement an: •Recherche und Aufklärung bei nicht automatischer Zuordnung •Veranlassung bei Überzahlung •Ggf. Aufforderung und Nachprüfung bei Unterzahlung 4.Forderungsmanagement Die Zahlungseingänge sind zu beobachten. Bei Ausbleiben von Zahlungseingängen erfolgt vollautomatisiert die Abgabe an das zuständige Finanzamt. Im Falle der Beantragung von Stundungen (Ratenzahlungen) sind die Voraussetzungen manuell zu prüfen und entsprechende Ratenzahlungsvereinbarungen zu erstellen. In laufenden Insolvenzverfahren ist die Anmeldung der Forderungen zu prüfen bzw. veranlassen. •Vollstreckungsrückläufer: Entscheidungsempfehlung für weiteres Vorgehen •Bearbeitung von Stundungsanträgen (Ratenzahlungsanträge) •Forderungsmanagement in Insolvenzverfahren 5.Im Fall von Klagen •Im Falle von Klagen: Vorbereitung und Abgabe von Vorgängen an zu-ständige Stellen (Rechtsdienstleister, Gerichte etc.) 6.Kontakt und Beschwerdemanagement •Einrichtung und Bewirtschaftung einer Hotline für die Dauer des Rückmeldeverfahrens •Bearbeitung von E-Mail-Anfragen während des Rückmeldeverfahrens 7.Auswertungen und Berichte •Auswertung und Aufbereitung des Bearbeitungsstatus nach unterschiedlichen Kategorien •Fertigung von und Zuarbeit zu Berichten 8.Projektbegleitung Der AN muss die Projektgestaltung durch den AG begleiten, indem er aus operativer Sicht und mit seiner Projekterfahrung die Projektstruktur und den -ablauf auf Machbarkeit und Zweckmäßigkeit gegenprüft. Im Übrigen muss der AN stets in der Lage sein, dem AG Auskunft über den Verfahrensstand zu geben. Einige, gemeinsam abzustimmende Arbeitsschritte meldet er dem AG proaktiv. 9.Option: Sachbearbeitung und Entscheidung Im Fokus des Rückmeldeverfahrens steht ausschließlich die nachträgliche Überprüfung des im Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe (11. März 2020 bis 10. Juni 2020) tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpasses und der Abgleich mit der aufgrund des Soforthilfeantrags beim Regierungspräsidium Kassel in 2020 beantragten und ausgezahlten Fördersumme. Hierzu sind vom den betroffenen Personen im Rückmeldeverfahren die maßgeblichen betrieblichen Daten über Einnahmen und Ausgaben sowie die vorhandenen liquiden betrieblichen Mittel in einer Berechnungstabelle auf einem Internetportal einzugeben. Das Programm ist so konzipiert, dass es daraus den tatsächlichen Wert des Liquiditätsengpasses errechnet. Durch automatisierten Abgleich mit dem in 2020 ausgezahlten Betrag wird das Vorliegen und die Höhe einer Überzahlung ausgewiesen. Sofern dieser Betrag positiv ist, erfolgt daraufhin eine teilweise oder vollständige Rücknahme des Bewilligungsbescheides, verbunden mit der entsprechenden Rückforderung. Sofern sich aus der Berechnung keine Rückzahlungsverpflichtung ergibt, erfolgt (ggfs. automatisiert) eine formlose Mitteilung an die betroffenen Personen. Die hierfür zu verwendenden Dokumente einschließlich der Bescheidentwürfe und Mustertexte werden vom AG im Vorfeld als zwingend zu nutzende Vorlagen zur Verfügung gestellt und je nach Fallkonstellation durch das System erzeugt und versandt. Die Plausibilitätsprüfung vor der Erstellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides sowie die Veranlassung der Erstellung und des Versands werden von der Sachbearbeitung vorgenommen. Die hier anfallenden Leistungen sind nachfolgend aufgelistet. Ihre Inanspruchnahme durch den AG ist optional. •Überprüfung der Eingaben auf Vollständigkeit Überprüfung der Berechnungstabelle •Kommunikation mit betroffenen Personen •Entscheidung mit Unterstützung der Bescheiderstellung und Mitteilung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den zu vergebenden Auftrag -einschließlich der optionalen Leistung "Sachbearbeitung und Entscheidung"- ein maximaler Finanzrahmen von 9.120.000,00 Euro (netto) vorhanden ist, der nicht überschritten werden darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität Konzept60 %
Preis40 %
Qualität
Qualität Konzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
Option: Sachbearbeitung und Entscheidung Im Fokus des Rückmeldeverfahrens steht ausschließlich die nachträgliche Überprüfung des im Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe (11. März 2020 bis 10. Juni 2020) tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpasses und der Abgleich mit der aufgrund des Sofort … ganz lesenOption: Sachbearbeitung und Entscheidung Im Fokus des Rückmeldeverfahrens steht ausschließlich die nachträgliche Überprüfung des im Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe (11. März 2020 bis 10. Juni 2020) tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpasses und der Abgleich mit der aufgrund des Soforthilfeantrags beim Regierungspräsidium Kassel in 2020 beantragten und ausgezahlten Fördersumme. Hierzu sind vom den betroffenen Personen im Rückmeldeverfahren die maßgeblichen betrieblichen Daten über Einnahmen und Ausgaben sowie die vorhandenen liquiden betrieblichen Mittel in einer Berechnungstabelle auf einem Internetportal einzugeben. Das Programm ist so konzipiert, dass es daraus den tatsächlichen Wert des Liquiditätsengpasses errechnet. Durch automatisierten Abgleich mit dem in 2020 ausgezahlten Betrag wird das Vorliegen und die Höhe einer Überzahlung ausgewiesen. Sofern dieser Betrag positiv ist, erfolgt daraufhin eine teilweise oder vollständige Rücknahme des Bewilligungsbescheides, verbunden mit der entsprechenden Rückforderung. Sofern sich aus der Berechnung keine Rückzahlungsverpflichtung ergibt, erfolgt (ggfs. automatisiert) eine formlose Mitteilung an die betroffenen Personen. Die hierfür zu verwendenden Dokumente einschließlich der Bescheidentwürfe und Mustertexte werden vom AG im Vorfeld als zwingend zu nutzende Vorlagen zur Verfügung gestellt und je nach Fallkonstellation durch das System erzeugt und versandt. Die Plausibilitätsprüfung vor der Erstellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides sowie die Veranlassung der Erstellung und des Versands werden von der Sachbearbeitung vorgenommen. Die hier anfallenden Leistungen sind nachfolgend aufgelistet. Ihre Inanspruchnahme durch den AG ist optional. •Überprüfung der Eingaben auf Vollständigkeit Überprüfung der Berechnungstabelle •Kommunikation mit betroffenen Personen •Entscheidung mit Unterstützung der Bescheiderstellung und Mitteilung
Optionen
Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung um jeweils einen Monat bis zu max. einem Jahr. Option: Sachbearbeitung und Entscheidung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Protiviti GmbH, München4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

97vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
186.005 €Zuschlagswert im Median
51.760 € – 394.439 €mittlere Hälfte, 60 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (152 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.11.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 04.11.2024 auf 08.11.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 08.11.2024 auf 12.11.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ccda6ba5-6b05-4d00-b764-7e521297ba4e.