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Rückbau der Wohnbaugebäudeanlage und Baufeldfreimachung, Wohnungsneubau 2.BA, Hans-Thoma-Höfe in 78166 Donaueschingen, VOEK 535-24

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 535-24veröffentlicht 31.03.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 552 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Bau in Nordrhein-Westfalen (795 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate01.07.2025 – 10.04.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 18 Monaten
  4. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 10.04.2026
    vor 16 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Bauleistungen für den Rückbau der Wohnbaugebäudeanlage und Baufeldfreimachung, Wohnungsneubau 2. Bauabschnitt, Hans-Thomas-Höfe in 78166 Donaueschingen

Die Bundesrepublik Deutschland, welche durch die BImA vertreten wird, ist Eigentümerin des Flurstücks 2419, Gemeinde Donaueschingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Regierungebezirk Freiburg. Das zwischen der Friedhofstraße, Hansjakobstraße, Hindenburgring und Emil-Rehmann-Straße gelegene Flurstück 2419 ist mit 5 Wohngebäuden sowie einem Garagengebäude bebaut und Gegenstand dieser Ausschreibung.

Gegenstand dieser Ausschreibung sind alle Rückbau- und Entsorgungsleistungen, die zum vollständigen Rückbau einschließlich Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke erforderlich sind.

Die vorliegende Ausschreibung ist als Funktionale Leistungsbeschreibung formuliert. Vom Bieter ist der komplette Rückbau der Bestandsbebauung, inkl. aller Entsorgungsleistungen und Herrichtung der Geländeoberfläche und aller dazugehörigen Nebenleistungen zu kalkulieren und anzubieten. Der Auftragnehmer hat ebendieses nach Auftragserteilung zu planen und durchzuführen. Dem Auftragnehmer ist die Eigenart des Leistungszieles bewusst, er hat diese im Rahmen seiner Ausführung zu berücksichtigen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung sind alle Rückbau- und Entsorgungsleistungen, die zum vollständigen Rückbau einschließlich Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke erforderlich sind.

Die vorliegende Ausschreibung ist als Funktionale Leistungsbeschreibung formuliert. Vom Bieter ist der komplette Rückbau der Bestandsbebauung, inkl. aller Entsorgungsleistungen und Herrichtung der Geländeoberfläche und aller dazugehörigen Nebenleistungen zu kalkulieren und anzubieten. Der Auftragnehmer hat ebendieses nach Auftragserteilung zu planen und durchzuführen. Dem Auftragnehmer ist die Eigenart des Leistungszieles bewusst, er hat diese im Rahmen seiner Ausführung zu berücksichtigen.

Der Bieter hat anhand der nachfolgenden Funktionalbeschreibungen, der Planungs- und Ausführungsvorgaben sowie der beigefügten Anlagen (Anlagenliste) ein Angebot zu fertigen, dass alle Leistungen, die zum vollständigen Rückbau notwendig sind, beinhaltet.

Alle hierfür notwendigen Leistungen, auch wenn sie nicht explizit als Leistungen der Auftraggeberin gekennzeichnet sind, sind Leistungen des Auftragnehmers und im Angebot zu berücksichtigen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass auch bei Einschränkungen, Abweichungen oder Ungenauigkeiten in den Leistungsbeschreibungen die Leistung vollständig sein und ein der Bestimmung entsprechendes Ergebnis erzeugen muss. Falls nicht abweichend beschrieben, schuldet der Auftragnehmer ein Ergebnis, das zum Abnahmezeitpunkt den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Der Auftragnehmer ist für die werkvertragliche Koordination aller relevanten Inhalte und deren Einbeziehung in die Ablaufplanung verantwortlich. Sollten aus Sicht des Auftragnehmers zur Erfüllung seiner Pflichten Grundlagen oder Leistungen Dritter erforderlich sein, so hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin rechtzeitig darauf hinzuweisen und die Beistellung der Leistungen einzufordern.

Die zur Angebotskalkulation erforderlichen Massen sind vom Bieter anhand der Anlagen zur FLB (Anlage A.1 – A.8) zu ermitteln. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dazu gehören unter anderem eine Begehung der vorhandenen Gebäude und Liegenschaften sowie die Inaugenscheinnahme der Erreichbarkeit, Zuwegung, Zugangsmöglichkeiten, Gelände- und Bodenbeschaffenheit der Baustelle.

Ebenso sind Angebotsabgabe die geplanten Entsorgungswege für sämtliche Zuordnung bzw. Deponieklassen durch den Bieter anzugeben. Für die im Entsorgungskonzept genannte Entsorgungsstellen sind zur Überprüfung der Zulässigkeit des Entsorgungswegs anzugeben.

Die zur Verfügung gestellten Bestandsfotos (Anlage A.1.1.1) dienen lediglich der Orientierung. Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis der Gegebenheiten sind ausgeschlossen. Für die Kalkulation des Angebots notwendige Abstimmungen mit den zuständigen Behörden sind vom Bieter eigenverantwortlich zu führen und abzustimmen.

Es ist ein der FLB entsprechendes vollständiges Hauptangebot zu kalkulieren. Zusatzangeboteoder Nebenangebote fließen nicht in die Angebotsbewertung ein

Durch den Auftragnehmer sind die folgenden Funktionalziele zu erfüllen: o Vollständiger Rückbau der unter Abschnitt 3.3 Bestandsbebauung beschriebenen vorhandenen Bebauung (Gebäude, Verkehrsanlagen, Freianlagen, Technischen Infrastruktur und Ingenieurbauwerke). o Entsorgung der durch den Rückbau entstandenen Rückbaumaterialien. o Rückbau, Entsorgung und Freimeldung vorhandener Schadstoffe. o Verfüllung der durch den Rückbau der Kellergeschosse entstandenen Geländevertiefungen mit geeignetem verdichtungsfähigem Material o Herstellen und Aufrechterhalten eines verkehrssicheren Zustands des Baufelds während der Ausführung sowie nach Abschluss der Maßnahme das Aufrechterhalten dieses Zustands bis Beginn der Neubaumaßnahme

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Honorar/ Preis Anlage 6 PreisblattGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei g … ganz lesen1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen 2. Angaben zu vergleichbaren Leistungen - Durchführung einer vergleichbaren Leistung in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum - Vorlegen von drei Referenznachweisen, falls Angebot in die engere Wahl kommt mit den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung 3. Angaben zu Arbeitskräften - Erklärung, dass für die Ausfürung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen - Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal falls Angebot in engere Wahl kommt 4. Registereintragungen - Angaben Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragung - Vorlegen der Bestätigung falls Angebot in engere Wahl kommt 5. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet - Erklärung, dass Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird 6. Angaben zu Verfehlungen / Zuverlässigkeit - keine Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A -letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro - vorliegender Auschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A - Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A liegt vor und Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, wodurch Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde 7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, etc. - Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen - Vorlegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, falls Angebot in engere Wahl kommt 8. Angaben zur Berufsgenossenschaft - Angaben Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft - Vorlegen der qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Angaben der Lohnsummen der zuständigen Berufsgenossenschaft, falls Angebot in engere Wahl kommt 9. Eigenerklärung Russlandsanktionen Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten si …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
10.04.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.068vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (487 Lose mit Angabe)
417.797 €Zuschlagswert im Median
150.828 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 322 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e06f1d94-53ec-4db6-b8e0-673e2f6ecfbd.