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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen

Röntgenaufnahmeplatz

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VSG-SEK-2026-41veröffentlicht 16.08.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristseit 43 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin13407, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (65 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gesamtpreis40 %
  • Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis Anforderungskatalog40 %
  • Referenzbesuch20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
    vor 3 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 43 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 48 Tagen

Beschreibung

Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung Röntgenaufnahmeplatz

Gegenstand nach CPV

  • 33111800Röntgendiagnosesystem

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Gesamtpreis40 %
Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis Anforderungskatalog40 %
Referenzbesuch20 %
Preis
GesamtpreisDie Gesamtkosten setzen sich aus den Komponenten im Preisblatt-Hauptangebot und Preisblatt-geforderte Optionen zusammen. Der Bieter mit den niedrigsten Kosten (Wert A) gilt als Referenz. Die Punkte für alle weiteren Bieter (Wert B) werden gemäß folgender Formel berechnet: Punkte des Bieters B = (Wert A / Wert B) x Gewichtung Das Verfahren wird für die nachfolgenden Bieter entsprechend fortgesetzt. Beispielrechnung: Gesamtpreis: Bieter A: 700 EUR = 40 Punkte Bieter B: 1000 EUR = 28 Punkte (700 / 1.000 x 40 = 28) Erscheint der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der öffentliche AG vom Bieter Aufklärung.
Qualität
Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis AnforderungskatalogDie Punktevergabe für die im Leistungsverzeichnis aufgestellten Wertungspositionen "W" erfolgt abhängig von der Relevanz der Einzelaspekte. Wichtige Leistungsmerkmale erhalten bei Erfüllung 5, während sehr wichtige Leistungsmerkmale mit bis zu 30 Punkten bemessen werden. Die jeweils erzielten leistungsbezogenen Punktwerte werden über alle Einzelkriterien aufsummiert und ergeben das Ergebnis des Wertungskriteriums. Die Bewertung der Bieter erfolgt gemäß folgender Formel: Punkte des Bieters = (erreichte Punktzahl / maximal erreichbare Gesamtpunktzahl) × Gewichtung Beispielrechnung: Gesamtpunkte: 600 = 40 Punkte Bieter A: 300 = 20 Punkte (300 / 600 * 40 = 20)
Qualität
ReferenzbesuchDie Geräte und deren Funktionalitäten werden von den Anwenderinnen und Anwendern anhand der Bewertungsmatrix beurteilt und bepunktet. Die Bewertungsmatrix ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Bewertung der Bieter erfolgt gemäß folgender Formel: Punkte des Bieters = (erreichte Punktzahl / maximal erreichbare Gesamtpunktzahl) × Gewichtung Beispielrechnung: Gesamtpunkte: 600 = 20 Punkte Bieter A: 300 = 10 Punkte (300 / 600 * 20 = 10)

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art. Alternativ: Nachweis des Qualitätsmanagements als EN ISO 13485 des Herstellers
Informationssicherheit
Herstellererklärung zur Norm IEC 80001-1 (Risikomanagement für IT-Netzwerke mit Medizinprodukten)
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung des Unternehmens (in Euro und als Netto-Betrag - d.h. abzüglich Umsatzsteuer) über den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letz-ten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt; (maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze … ganz lesenEigenerklärung des Unternehmens (in Euro und als Netto-Betrag - d.h. abzüglich Umsatzsteuer) über den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letz-ten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt; (maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bewerberunternehmens bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbunde-nes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG; Umsätze anderer Unternehmen werden nur berücksichtigt, sofern sie verpflichtete Nachunternehmer sind) Mindestanforderung: - 500.000,00 EUR
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Vorlage mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben gemäß Formblatt 6 über Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des ausgeschriebenen Gegenstandes. Hiervon müssen mindestens 3 Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange S … ganz lesenVorlage mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben gemäß Formblatt 6 über Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des ausgeschriebenen Gegenstandes. Hiervon müssen mindestens 3 Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange Stück für Stück ab, bis er 3 ordnungsgemäße Referenzen zusammen hat. Genügen am Ende nicht mindestens 3 von den eingereichten Referenzen, wird der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen. Mindestanforderungen: - Alle drei Referenzen müssen die Lieferung und Montage von Röntgenaufnahmeplatz umfassen sowie hinsichtlich Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein. - Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Kalen-derjahre zurückliegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Sofern das Projekt innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht abgeschlossen werden kann, wird der Auftraggeber die Laufzeit um weitere sechs Monate verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: Präklusionsregelungen (160 A … ganz lesenEin Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH hat die Vivantes Service GmbH beauftragt, alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem zentralen Einkauf für die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung … ganz lesen1. Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH hat die Vivantes Service GmbH beauftragt, alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem zentralen Einkauf für die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen / Vergabeverfahren bis zur Auftragsvergabe / Zuschlagserteilung. Die Vivantes Service GmbH ist dabei bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften zu handeln und für sie Verträge abzuschließen. 2. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von EUR 13,69 gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 3. Allgemeine Rückfragen und Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1. angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Telefonische Bieteranfragen werden nicht beantwortet. 4. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67M7MG#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Art
Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Gesundheit
Anschrift
Aroser Allee 72-76, 13407 Berlin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

151Bekanntmachungen
52Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (39 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c0955ce1-8172-4ff4-bbe7-823e8b23ded3.