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Erneuerung der Bucky-Röntgenanlagen (ortsfest) und mobilen Röntgenaufnahmegeräte (fahrbar) im ukb

BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 70-26 (200) BERveröffentlicht 25.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 23 Tagen · Fragen bis 23.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin12683, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 121 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 1. Preis30 %
  • 2. Qualität der Leistung45 %
  • 3. Wertende Testung25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
    in 15 Tagen
  4. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    in 23 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 11:05 Uhr
    Die Öffnung der digitalen Angebote erfolgt am Ort der Auftraggeberin: BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH, Warener Straße 7, 12683 Berlin.
    in 23 Tagen
  6. Bindefrist endet
    14 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 4 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Mit der gegenständlichen Ausschreibung plant die Auftraggeberin die Erneuerung der ortsfesten Röntgenaufnahmeplätze und der mobilen Röntgenaufnahmegeräte im Unfallkrankenhaus Berlin (ukb). Neben Lieferung, Aufbau, Instandsetzung und Inbetriebnahme der neuen Röntgenaufnahmeplätze und Röntgenaufnahmegeräte, umfasst die Leistung gleichwohl die Lieferung von Zubehör und den Abkauf, Abbau und Abtransport der Altgeräte.

Beschreibung des Loses

Grundanforderungen für die ortsfeste Bucky-Arbeitsplätze: 3 Multifunktional einsetzbare, modular erweiterbare digitale Röntgenaufnahmearbeitsplätze mit neuster Flachdetektortechnologie bestehend aus einem universellen 3D-Deckenstativ mit Strahlereinheit (80 kW Röntgengenerator), motorischer bidirektionaler Nachlaufsteuerung und einem digitalen Rasterwandstativ mit motorisch höhenverstellbarer Buckylade und fest eingebautem Flachdetektor (effektives Gesichtsfeld von mind. 42x42 cm), sowie ein höhenverstellbarer Rasteraufnahmetisch mit mobilen Flachdetektor (effektives Gesichtsfeld von mind. 42x42 cm) inkl. zusätzlich eines mobilen Flachdetektors (mind. 35x42cm). Das Röntgensystem eignet sich für Aufnahmen am stehenden, sitzenden und liegenden Patienten. Grundanforderungen für die mobilen, fahrbaren Röntgenaufnahmegeräte: 6 Mobile, digitale elektromotorische Röntgenaufnahme-Einrichtung der Spitzenklasse, geeignet für den Einsatz am Patientenbett der Intensiv-, Betten- und Unfallstation sowie als Zusatzgerät in der Röntgenabteilung. Nähere Spezifikationen und Anforderungen sind in den Leistungsverzeichnissen umfassend definiert.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

1. Preis30 %
2. Qualität der Leistung45 %
3. Wertende Testung25 %
Preis
1. PreisBei der Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "1. Preis", wird der Preis in der Position "Gesamtpreis in EUR (netto) ohne Wartungsleistungen" des Preisblattes gemäß nachstehender Wertungsformel in Preispunkte umgerechnet: Formel: ((Günstigster Gesamtangebotspreis netto aller Angebote / zu bewertender Gesamtangebotspreis netto) x 100) x Gewichtung in % = Preispunkte
Qualität
2. Qualität der LeistungBei der Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "2. Qualität der Leistung" werden die durch den Bieter angegebenen Informationen in den Wertungskriterien herangezogen. Bewertungsmatrix umfasst die die nachstehenden Kriterien-Arten: W1 = Der Mehrwert dieses Kriteriums bietet einen geringen funktionalen und/oder operativen Vorteil für den Betrieb gegenüber den Mindestanforderungen. Dieser führt zu einer geringen Effizienzsteigerung. Insofern erfolgt für W1-Kriterien eine ungewichtete Bewertung mit 1 Punkt. W2 = Der Mehrwert dieses Kriteriums bietet einen wesentlichen funktionalen und/oder operativen Vorteil für den Betrieb gegenüber den Mindestanforderungen. Dieser führt zu einer wesentlichen Effizienzsteigerung. Insofern erfolgt für W2-Kriterien eine ungewichtete Bewertung mit 5 Punkten. W3 = Der Mehrwert dieses Kriteriums bietet einen erheblichen funktionalen und/oder operativen Vorteil für den Betrieb gegenüber den Mindestanforderungen. Dieser führt zu einer erheblichen bzw. außerordentlich hohen Effizienzsteigerung. Insofern erfolgt für W3-Kriterien eine ungewichtete Bewertung mit 10 Punkten. Maximal erreichbare ungewichtete Punkte (ortsfest) = 483 Maximal erreichbare ungewichtete Punkte (mobil) = 298 Die erreichten ungewichteten Punkte je Unterkriterium werden gemäß nachstehender Wertungsformel in Qualitätspunkte umgerechnet: Formel: ((Erreichte ungewichtete Punktzahl je Unterkriterium / Max. erreichbare ungewichtete Punktzahl je Unterkriterium) x 100) x Gewichtung je Unterkriterium in % = Qualitätspunkte
Qualität
3. Wertende TestungBei der Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "3. Wertende Testung" werden die erreichten Punkte gemäß Bewertungsbogen für die Testung für die ortsfeste und mobile Röntgeneinheit herangezogen. Getestet und bewertet werden dabei insbesondere das klinische Handling (= Ergonomie; Bedienbarkeit), die Effizienz des Workflows (= Intuitivität der Software; Positionierung) sowie der Patientenkomfort (= Sicherheit; Positionierungshilfen). Der Bewertungsbogen umfasst die folgende Systematik: 10 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort in vollem oder darüber hinausgehendem Maße. 8 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im guten Maße. 6 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im durchschnittlichem Maße. 4 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im noch ausreichendem Maße. 2 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im geringem Maße. 0 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort nicht oder nur in sehr schlechtem Maße. Die vergebenen Punkte je Test-Kriterium werden mit der anteiligen Gewichtung gemäß Bewertungsbogen multipliziert. Die so erreiche Punktzahl wird anschließend faktorisiert mit dem Faktor 10. Die erreichten ungewichteten Punkte je Unterkriterium (jeweils max. 100,00 Punkte) werden gemäß nachstehender Wertungsformel in Qualitätspunkte umgerechnet: Formel: ((Erreichte faktorisierte Punktzahl Bewertungsbogen / Max. erreichbare faktorisierte Punktzahl Bewertungsbogen) x 100) x Gewichtung je Unterkriterium in % = Qualitätspunkte

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
1. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). 2. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer B … ganz lesen1. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). 2. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Allgemeiner Jahresumsatz
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsat … ganz lesenGesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bie … ganz lesenVorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zertifizierung über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich; Separater Nachweis mit dem Angebot erforderlich).
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zertifizierung über ein Informationssicherheits-Managementsystem nach DIN EN ISO/IEC 27001:2022 oder gleichwertige Zertifizierung (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich; Separater Nachweis mit dem Angebot erforderlich).
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Angaben zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Der Bieter muss im Auftragsfall über 5 fachkundige Röntgen-/Servicetechniker, unter Einhalt … ganz lesenAngaben zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Der Bieter muss im Auftragsfall über 5 fachkundige Röntgen-/Servicetechniker, unter Einhaltung der Mindestverfügbarkeit gemäß Vergabe- und Vertragsunterlagen, zur Absicherung der Verfügbarkeit im Störungsfall verfügen. Die fachkundigen Röntgen- und Servicetechniker müssen - die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrscht, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitenden der Auftraggeberin gewährleistet und - über eine gültige Fachkundebescheinigung der Gruppe FK R6.2 (oder gleichwertige Qualifikation) inklusive lückenloser Aktualisierung gemäß Strahlenschutzverordnung verfügen. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis der Fachkundebescheinigung der Gruppe FK R6.2 (oder eine gleichwertige Qualifikation) inklusive lückenloser Aktualisierung gemäß Strahlenschutzverordnung für die namhaft gemachten fachkundigen Röntgen- und Servicetechniker (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich; Separater Nachweis für 5 fachkundige Röntgen- und Servicetechniker mit dem Angebot erforderlich).
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Nachweis von drei Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge für Röntgenanlagen (ortsfest; fahrbar). Eine Unternehmensreferenz ist vergleichbar, wenn sie in Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der vorliegenden Ausschreibung entspricht. Der Auftraggeber definiert die nachstehenden Mindest … ganz lesenNachweis von drei Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge für Röntgenanlagen (ortsfest; fahrbar). Eine Unternehmensreferenz ist vergleichbar, wenn sie in Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der vorliegenden Ausschreibung entspricht. Der Auftraggeber definiert die nachstehenden Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenzen: - Leistungsgegenstand umfasst die Lieferung, Montage, Abnahme, Instandsetzung, Einweisung, Service und Wartung von ortsfesten und fahrbaren Röntgengeräten, - der Referenzauftraggeber ist medizinische Institution bzw. Krankenhaus, die in Größe und Versorgungsniveau dem ukb zumindest vergleichbar sind, - das System verfügt seit der Instandsetzung eines Mindestverfügbarkeit i.H.v. 95% und - der Referenzauftrag ist nicht älter als drei Jahre (bemessen ab dem Abschlussdatum des Auftrages). (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich; Separater Nachweis durch Referenzbogen je Unternehmensreferenz).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
14 Wochen
Angebotsöffnung
01.12.2026, 11:05 Uhr. Die Öffnung der digitalen Angebote erfolgt am Ort der Auftraggeberin: BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH, Warener Straße 7, 12683 Berlin.. Die Öffnung der digitalen Angebote erfolgt durch die Verfahrensleitung und ihrer Stellvertretung im Vier-Augen-Prinzip unverzüglich nach Angebotsfristende.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmende hat folgende Verpflichtungen gemäß § 4 FFV des Landes Berlin einzuhalten, wenn sein Unternehmen eine Beschäftigtenzahl von mehr als zehn Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten aufweist: 1. Die Auftragnehmenden haben … ganz lesenLeistung: Der Auftragnehmende hat folgende Verpflichtungen gemäß § 4 FFV des Landes Berlin einzuhalten, wenn sein Unternehmen eine Beschäftigtenzahl von mehr als zehn Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten aufweist: 1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbe-handlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennb … ganz lesenMöchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Als Teil der qualitativen Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien, erfolgt eine wertende Testung. Im Rahmen dieser wertenden Testung werden die Systeme (ortsfest und fahrbar) durch den Bieter vorgestellt und durch ein Bewertungsgremium der Auftraggeberin getestet. Es können und werden a … ganz lesenAls Teil der qualitativen Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien, erfolgt eine wertende Testung. Im Rahmen dieser wertenden Testung werden die Systeme (ortsfest und fahrbar) durch den Bieter vorgestellt und durch ein Bewertungsgremium der Auftraggeberin getestet. Es können und werden ausschließlich jene Geräte getestet, welche den Anforderungen des jeweiligen Angebots entsprechen. Die Vergabestelle behält sich deshalb vor, die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses an die Geräte bei der Testung zu verifizieren. Sollte eine Abweichung von den Anforderungen gemäß Leistungsverzeichnis festgestellt werden, so wird dem Bieter Gelegenheit gegeben, eine Nachbesserung vorzunehmen. Ist eine Nachbesserung während der Testung nicht möglich, wird das entsprechende Gerät mit 0,00 Punkten bewertet.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHM252# 1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt. 2. Soweit i … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHM252# 1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt. 2. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle. 3. Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen. 4. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat. 5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung und die Tariftreueerklärung sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3). 6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern, die eine ihrem Einsatz entsprechende Erfüllung der für den Auftragnehmer geforderten Eignungsanforderungen belegen. 7. Die elektronische Abgabe der Angebote über die Vergabeplattform DTVP muss so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

116vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (107 Lose mit Angabe)
759.631 €Zuschlagswert im Median
430.000 € – 1,35 Mio. €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 548ced67-6b6d-4d40-8e8e-351481da032f.