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Frist unbekanntEU-weitMedizintechnikLieferleistungen

Robotic Surgery Suite

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-058veröffentlicht 06.05.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die neurochirurgische Klinik des Universitätsklinikums Heidelberg ist eine der führenden neurochirurgischen Einrichtungen Europas, welche das gesamte Spektrum des neurochirurgischen Fachgebietes in hoher Fallzahl operativ behandelt. Zur Verbesserung der Behandlungsqualität des insgesamt medizinisch hochkomplexen Patientenkollektivs ist die Beschaffung einer Robotic-Surgery-Suite für den Zentral-OP beabsichtigt.

Beschreibung des Loses

Ziel der Beschaffung ist es, durch konsequenten Einsatz minimalinvasiver und robotischer Operationstechniken die Behandlungsqualität zu steigern und gleichzeitig durch optimierte Workflows Effizienzpotentiale im OP für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit der Verfahren zu nutzen. Zudem ermöglichen robotische erfahren bei kranialen Operationen innovative Behandlungskonzepte, etwa in der Epilepsiechirurgie. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: 1. Kraniale als auch spinale Verwendung des Systems 2. Bildgebungsmöglichkeit zur Wahrung einer hoch präzisen Anwendung 3. Sichere Integration in die bestehende IT- und Serverinfrastruktur des UKHD zur reibungslosen sowie verlässlichen Datenübertragung und Planung von operativen Eingriffen über Remote-Access 4. Modulares Konzept zur bedarfsgerechten Verwendung der Einzelkomponenten im Sinne einer Reduktion des Raumbedarfs 5. Möglichkeit einer gemeinsamen Verwendung der Einzelkomponenten mit Nachbarabteilungen mit Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten (Device Sharing) 6. Möglichkeit zum Abschluss eines Wartungsvertrags mit zugehörigem Servicenetz in Deutschland 7. Medizinische Zulassung des Geräts im europäischen Raum und entsprechend zu liefernde Dokumentation

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Alleinstellung am Markt100 %
Qualität
Alleinstellung am Markt1. Das Produkt muss sowohl kranial als auch spinal verwendbar sein und folgende technische Anforderungen zwingend erfüllen a. Kleine und kompakte Robotik Lösung (Gesamtgewicht <20 Kg) mit vollständig integrierter Rechnereinheit, welche kein separates Cart benötigt und direkt am OP Tisch montiert werden kann. b. Das System muss interdisziplinär sowohl für Instrumentierungen an der Wirbelsäule, für geführte Biopsien und Stereoelektroenzephalographie (SEEG) Eingriffe am Kopf eingesetzt werden können. c. Das Gesamtsystem muss für robotisch-gestützt navigierte Eingriffe an der Wirbelsäule einen Implantant- und Hersteller-unabhängigen Drillguide-Workflow unterstützen. d. Integration des vorhandenen Zeiss Kinevo Mikroskops für kraniale Eingriffe inkl. Der Möglichkeit der Einspiegelung von Planungsdaten der multimodalen Neuronavigation als semitransparente Strukturen ins Heads-up Display. e. Integration eines intraoperativen MRT und Datentransfer 2. Im Rahmen eines integrierten Konzepts muss eine Bildgebungsmöglichkeit zur Wahrung einer hoch präzisen Anwendung vorhanden sein und die folgenden technischen Anforderungen zwingend erfüllen a. Bildgebungsroboter für intraoperative 2D und 3D röntgenbasierte Bildgebung mit einer Ringöffnung >1m, inkl. kabellose Bedieneinheit und volle robotische Beweglichkeit des Systems in 6 Achsen b. Field of View (FOV) Scanvolumen außerhalb des Gantry-Zentrums ohne Veränderung der OP-Tisch Position einstellbar (nicht-isozentrische 2D und 3D-Bildgebung) c. Auf die betreffende anatomische Region stufenlos anpassbares (kollimiertes) FOV zur Schonung umliegender, strahlensensitiver Gewebs-Bereiche d. Großes 3D- Scanvolumen von bis zu 48cm im Durchmesser e. Wiederherstellung von Bildgebungspositionen durch motorisierte Ausrichtung des Systems in allen Freiheitsgraden f. Automatische Ausrichtung des Systems für eine definiert gerichtete 2D-Bildgebung anhand von Trajektorien, die vom Navigationssystem übergeben werden g. Keine Gewichtsbeschränkung im Sinne eines Mindestgewichts für Patienten (somit auch für Nutzung für Kleinkinder möglich) h. Nutzbarkeit 24/7 durch chirurgisches Personal mit entsprechender Röntgen Zertifizierung für ConeBeam CT/Digitale Volumentomographie 3. Eine sichere Integration in die bestehende IT- und Serverinfrastruktur des Universitätsklinikums Heidelberg muss zur reibungslosen sowie verlässlichen Datenübertragung und Planung von operativen Eingriffen über Remote-Access ermöglicht sein und die folgenden Anforderungen erfüllen a. Zentralisierung der bestehenden Planungsserver Infrastruktur für Neurochirurgie, MKG und HNO inkl. Umsetzung einer ausfallsicheren Datenkommunikation und einer Worklist Anbindung b. Anbindung aller relevanten Navigationssysteme am UKHD und automatische Datensynchronisation c. Fexibler Datenzugriff auf den Planungsserver von jedem Rechner aus dem Krankenhausnetzwerk inkl. der Möglichkeit mehrerer gleichzeitiger Nutzerzugriffe d. Planungssoftware zur Installation auf einer lokalen Server Infrastruktur für spinale und kraniale Eingriffe, inklusive Modul zur automatisierten Planung von Pedikelschrauben basierend auf CT Daten, sowie einem stereotaktischen Planungspaket inkl. einem patientenspezifischen Segmentierungsalgorithmus zur automatischen Generierung und Darstellung von Risiko-Strukturen 4. Mit Rücksicht auf die räumlichen Gegebenheiten vor Ort ist ein modulares Konzept zur bedarfsgerechten Verwendung der Einzelkomponenten im Sinne einer Reduktion des Raumbedarfs erforderlich. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein a. Kompaktes Bildgebungssystem mit integrierter Rechnereinheit (kein separates Cart) b. Kompaktes Robotik System mit integrierter Rechnereinheit (kein separates Cart) c. Autark nutzbares mobiles Navigationssystem für spinal und kranial navigierte Eingriffe mit der modularen Anbindungsmöglichkeit an Robotik und/oder Bildgebung 5. Die Möglichkeit einer gemeinsamen Verwendung der Einzelkomponenten mit Nachbarabteilungen muss mit Rücksicht auf d …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YH5V Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

150vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (190 Lose mit Angabe)
440.000 €Zuschlagswert im Median
164.250 € – 1,33 Mio. €mittlere Hälfte, 25 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a691d878-413e-47d8-b330-0491aac8fda4.