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Roboter assistiertes Chirurgiesystem mit OP-Tisch und Wartungsvertrag

Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-0120-AJveröffentlicht 13.06.2024erstmals 13.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 837 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 13.06.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.12.2024 – 30.11.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (161 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 29 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Aachen AöR
    vor 28 Monaten
  4. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 27 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
    vor 27 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2029
    vor 23 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Roboter assistierten Chirurgiesystems für die Klinik für Urologie und Gynäkologie inkl. integrierter OP-Tisch-Lösung und Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren (inkl. 2 Jahre Gewährleistung).

Beschreibung des Loses

Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) beabsichtigt, die Beschaffung eines Roboter assistierten Chirurgiesystems für die Klinik für Urologie und Gynäkologie inkl. integrierter OP-Tisch-Lösung. Das System muss für die Anwendung in Urologie, Gynäkologie, Chirurgie und Herz-Thorax-Chirurgie zugelassen sein. Das hier geforderte Roboter assistierte Chirurgiesystem, muss die entsprechenden Regeln der Technik, DIN-Normen, Richtlinien etc. in ihrer jeweils neuesten Fassung nachweisen. Das benötigte robotische System muss folgende Anforderungen erfüllen: Anbindung des Operationstisches an das robotergestützte System mit dadurch risikofreier Veränderung der Lagerungsmöglichkeiten des Patienten intraoperativ ohne Rückzug der eingebrachten Geräte, Breites Spektrum an Zubehörteilen wie spezielle - in alle Richtungen abwinkelbare - Instrumente und Klammernahtgeräte mit sieben Freiheitsgraden und ca. 540° Rotation. Ganzheitliche CE-Zertifizierung, im speziellen für die Urologie und Gynäkologie, Herausfiltern von Mikrozittern der menschlichen Hand durch das robotische System, Steuerung der Instrumente entsprechend der natürlichen Bewegung der menschlichen Hand, intraoperatives Memory beim Instrumentenwechsel, wodurch ein schneller Instrumentenaustausch gewährleistet wird, halb-geschlossene Instrumentenkonsole, welche Störfaktoren minimiert und bei Verlassen des Sichtfeldes durch den Operateur einen Sicherheitsmechanismus aktiviert, der garantiert, dass sich die Instrumente intrakorporal nicht mehr bewegen oder wechseln lassen, echte brillenlose 3D Darstellung sowie 10-fach optische und 4-fach digitale Bildvergrößerung, Kamera mit Fluoreszenz-Bildgebung im Nahinfrarotbereich in Verbindung mit 3D-HD-Auflösung, Kamera mit Firefly-Bildgebungssystem - endoskopische Nahinfrarotspektroskopie unter Verwendung einer normalen, endoskopisch sichtbaren Lichtquelle, sowie infraroter Bildgebung! Das benötigte robotische System sollte idealerweise folgende Anforderungen erfüllen: Kompatibilität mit in der Klink bereits genutzten robotischen Systemen in Bezug auf Instrumentennutzung, Kameranutzung, Videoaufzeichnung und Anschluss einer Dualen Konsole bei Bedarf! Der Auftragnehmer muss mittels eines genormten QM-Systems sicherstellen, dass eine entsprechende Qualität gleichbleibend geliefert wird. Ein gültiger Nachweis zur ISO 13485 ist beizulegen. Der neueste, technisch ausgereifte Gerätetyp und die neuste zugehörige Software sind anzubieten. Über alle angebotenen Geräte sind aktuelle Unterlagen in elektronischer Form beizufügen. Zum Leistungsumfang gehören die Lieferung frei Verwendungsstelle, die betriebsbereite Aufstellung und Inbetriebnahme, die Einweisung von Bedienpersonal gemäß MPDG / MP-Betreiberverordnung, die Schulung von Technikern sowie die systemische Wartung von OP-Roboter und OP-Tisch als eine Einheit. Die Wartung soll über eine Laufzeit von 5 Jahren (inkl. 2 Jahre Gewährleistung) angeboten werden. Alle zum Betrieb des Gerätes notwendigen Prüfungen, Justagen, Tests oder Vorinstallationen sowie die neueste herstellerübliche Software sowie das Betriebssystem sind ebenfalls im Leistungsumfang enthalten. Der Transportweg und die entsprechenden Räumlichkeiten sind vom Auftragnehmer zu prüfen. Die Terminierung der Lieferung und Einweisung von einem medizintechnischen Gerät ist grundsätzlich mit einem Mitarbeiter der Medizintechnik des Krankenhauses mit einem Vorlauf von mindestens 10 Arbeitstagen abzustimmen. Die Lieferung und Montage werden durch einen Vertreter des Auftraggebers abgenommen. Des Weiteren müssen zur Abnahme folgende Unterlagen vorliegen: Medizinproduktebuch, CE-Konformitätserklärung, Prüfprotokolle, Auftragnehmerspezifische Einweisungs-, Inbetriebnahme-, Abnahmeprotokolle, Bestandsunterlagen in deutscher Sprache, 2-fach (1x Papier, 1x Elektronisch), Wartungs- und Bedienungsanleitung in Deutsch, 2-fach (1x Papier, 1x Elektronisch), Ersatzteillisten, -katalog oder Explosionszeichnungen. Mit der Abnahme erfolgt die Übergabe an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer garantiert die Original-Ersatzteilverfügbarkeit für 10 Jahre. Der Bieter hat in separater Anlage einen Servicevertrag inkl. ausführlicher Beschreibung der entsprechenden Leistungsumfänge anzubieten. Verpackungsmaterial ist arbeitstäglich abzutransportieren, Kosten dafür trägt der Auftragnehmer. Das nachfolgend beschriebene minimalinvasive Chirurgiesystem dient dem Universitätsklinikum Aachen bei der Unterstützung minimalinvasiv durchgeführter Operationen im urologischen, viszeral- und gynäkologischen Bereich. Dem ausführenden Operateur muss über ein computergestütztes Kontrollsystem eine präzise Telemanipulation der chirurgischen Instrumente ermöglicht werden ("Master-Slave-Modell"). Dabei muss sich das System aus drei Subsystemen (Chirurgenkonsole, Operations-Roboter-Modul und Videowagen) zusammensetzen.

Die im Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen sind Grundlagen f. d. Angebot und müssen eingehalten werden. Die Bestätigung durch den Auftragnehmer (AN) erfolgt durch die ausgefüllten Antwort-Felder (Spalte J). Mit dem Angebot hat der Bieter eine Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung des Systems zur Verfügung zu stellen. Die Anlage und das Zubehör müssen die Anforderungen aller gültigen Normen und Gesetze erfüllen, insbesondere das Medizinproduktegesetz und die geltenden EU-Richtlinien über Medizinprodukte in Bescheinigungen. Die Optionalpositionen kommen nur zum Einsatz, wenn es die Wirtschaftlichkeit der Ausschreibungsergebnisse und der Rahmen des Etats dies zulässt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Technischer Fragebogen für Medizin.- bzw. Laborgeräte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Technischer Fragebogen ist ausgefüllt den Angebotsunterlagen beizufügen - Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (mit dem Angebot mittels Ei … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - Technischer Fragebogen für Medizin.- bzw. Laborgeräte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Technischer Fragebogen ist ausgefüllt den Angebotsunterlagen beizufügen - Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - CE-Zertifikat (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen) - Sonstige Nachweise/Unterlagen zum Gerät (mit dem Angebot vorzulegen): -Nachweis über Internationale Norm IEC 60601-1 für medizinische elektrische Geräte enthalten -Spezifische internationale Normen für medizinische Roboter wie: Norm IEC 80601-2-77: Roboterunterstützte Chirurgiegeräte (RUC) und Chirurgiesysteme RUS) und Norm IEC 80601-2-78: Robotern für die Rehabilitation, Beurteilung, Kompensation und Linderung (RBKL) enthalten (Nachweis einzureichen) - Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung des Systems
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen. - Zertifizierung ISO 13485 (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter muss mittels eines genormten QM-Systems sicherstellen, dass eine entsprechende Qualität gleichbleibend geliefert wird. Eine gültige Zertifizierungsurkunde gemäß ISO 13485 ist beizulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2024
Vertragsende
30.11.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
83 DAYS
Angebotsöffnung
23.07.2024, 08:00 Uhr. Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402. Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung vo … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Investitions- und Folgekosten 50% - 50 Punkte : Die Investitions- und Folgekosten bemessen sich aus der Summe des angebotenen Gesamtpreises inklusive Mehrwertsteuer für: - die in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Haupt- und Optional-Positionen, - die Kosten für … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Investitions- und Folgekosten 50% - 50 Punkte : Die Investitions- und Folgekosten bemessen sich aus der Summe des angebotenen Gesamtpreises inklusive Mehrwertsteuer für: - die in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Haupt- und Optional-Positionen, - die Kosten für Wartung, Service über eine Laufzeit von 5 Jahren (inkl. 2 Jahre Gewährleistung) Der Bieter, der zum niedrigsten Preis anbietet, erhält für das Wertungskriterium Preis die maximale Leistungspunktzahl, die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihres Preises zu dem niedrigsten Angebotspreis ausdrücken. Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 50. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %. Dabei legt die Vergabestelle den Gesamtpreis aus dem Leistungsverzeichnis zugrunde. Die im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (inkl. Umsatzsteuer) erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. . . . Funktionalität insgesamt 50 % - 50 Punkte Die Funktionalität bemisst sich nach dem optimalen Einsatz im Krankenhaus unter Berücksichtigung des bestmöglichen Handlings und optimaler Erfüllung der technischen Anforderungen. Auswertung der im Leistungsverzeichnis abgefragten Parameter: Die vom Bieter im Leistungsverzeichnis angegebenen technischen Angaben werden wie folgt bewertet: Die Erfüllung eines Bewertungskriteriums wird mit der genannten Punktzahl gewertet. Die Nichterfüllung eines Bewertungskriteriums führt nicht zum Ausschluss des Angebotes, sondern zu einer Bewertung der jeweiligen Anforderung mit 0 Punkten. Binäre Abfrage (ja/nein): Antwort: Ja = 10, 15 oder 25 Punkte, Nein = 0 Punkte. Fragen mit Angabe eines Wertes: Der Bestwert (vgl. Tabelle 1.2.) erhält 10, 15 oder 25 Punkte. Die nächstbesten Werte erhalten dem Verhältnis entsprechend reduzierte Punkte. Für die Leistung sind maximal 50 Leistungspunkte zu erreichen. Bei der Abfrage der Leistungswerte im Leistungsverzeichnis sind maximal 645 Punkte zu erreichen, dies würde der maximalen Leistungspunktzahl von 50 entsprechen. Alle niedrigeren Werte aus dem Leistungsverzeichnis werden entsprechend prozentual weniger Leistungspunkte erhalten. Gesamtbewertung Funktion: Punkte binäre Abfrage + Punkte Wertefragen. Die erreichten Punkte werden addiert. Das Angebot mit der maximal erreichten Punktezahl erhält 50 Wertungspunkte. Das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pni./. Pmax) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P max = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung anhand der in diesen Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist, also die höchste Gesamtpunktzahl aller formal wertbaren Angebote erreicht. Für die Zuschlagsentscheidung wird eine Gesamtpunktzahl aus der Summe der gewichteten Leistungspunkte und der gewichteten Preispunkte betrachtet
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY1Z64SF1W Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme "Großgeräte der Länder" bzw. "Forschungsgroßgeräte" gefördert und durch DFG und/oder MIWF NRW anteilig finanziert. Dementsprechend findet auf dieses Vergabeverfahren der Erlass des MIWF NRW über "Z … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YYJY1Z64SF1W Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme "Großgeräte der Länder" bzw. "Forschungsgroßgeräte" gefördert und durch DFG und/oder MIWF NRW anteilig finanziert. Dementsprechend findet auf dieses Vergabeverfahren der Erlass des MIWF NRW über "Zuwendungen für Großgeräte zur Ergänzung und Erneuerung" vom 27.01.2015 Anwendung. Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten: Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten. **** Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. **** **** Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

306vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (353 Lose mit Angabe)
374.634 €Zuschlagswert im Median
1.000 € – 657.843 €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Nordrhein-Westfalen (23 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.07.2024 auf 23.07.2024 verschoben
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 23.07.2024
  4. BekanntmachungFrist 16.07.2024
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 23.07.2024 auf 31.07.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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