Roboter assistiertes Chirurgiesystem mit OP-Tisch und Wartungsvertrag
Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024-0120-AJveröffentlicht 11.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.12.2024 – 30.11.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Städteregion Aachen.
- Manipulator-Systems für einen ComputertomographenFraunhofer Institut für Lasertechnik · AachenFrist 03.12.2026
- OP-Tischsysteme, Krankenhaus EschweilerSt.-Antonius-Hospital gGmbH · EschweilerFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Nordrhein-Westfalen (23 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 37 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.12.2024 – 30.11.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Aachen52074, Städteregion Aachen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (161 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Funktionalität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 30.11.2029
- Heute
Beschreibung
Roboter assistierten Chirurgiesystems für die Klinik für Urologie und Gynäkologie inkl. integrierter OP-Tisch-Lösung und Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren (inkl. 2 Jahre Gewährleistung).
Beschreibung des Loses
Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) beabsichtigt, die Beschaffung eines Roboter assistierten Chirurgiesystems für die Klinik für Urologie und Gynäkologie inkl. integrierter OP-Tisch-Lösung. Das System muss für die Anwendung in Urologie, Gynäkologie, Chirurgie und Herz-Thorax-Chirurgie zugelassen sein. Das hier geforderte Roboter assistierte Chirurgiesystem, muss die entsprechenden Regeln der Technik, DIN-Normen, Richtlinien etc. in ihrer jeweils neuesten Fassung nachweisen. Das benötigte robotische System muss folgende Anforderungen erfüllen: Anbindung des Operationstisches an das robotergestützte System mit dadurch risikofreier Veränderung der Lagerungsmöglichkeiten des Patienten intraoperativ ohne Rückzug der eingebrachten Geräte, Breites Spektrum an Zubehörteilen wie spezielle - in alle Richtungen abwinkelbare - Instrumente und Klammernahtgeräte mit sieben Freiheitsgraden und ca. 540° Rotation. Ganzheitliche CE-Zertifizierung, im speziellen für die Urologie und Gynäkologie, Herausfiltern von Mikrozittern der menschlichen Hand durch das robotische System, Steuerung der Instrumente entsprechend der natürlichen Bewegung der menschlichen Hand, intraoperatives Memory beim Instrumentenwechsel, wodurch ein schneller Instrumentenaustausch gewährleistet wird, halb-geschlossene Instrumentenkonsole, welche Störfaktoren minimiert und bei Verlassen des Sichtfeldes durch den Operateur einen Sicherheitsmechanismus aktiviert, der garantiert, dass sich die Instrumente intrakorporal nicht mehr bewegen oder wechseln lassen, echte brillenlose 3D Darstellung sowie 10-fach optische und 4-fach digitale Bildvergrößerung, Kamera mit Fluoreszenz-Bildgebung im Nahinfrarotbereich in Verbindung mit 3D-HD-Auflösung, Kamera mit Firefly-Bildgebungssystem - endoskopische Nahinfrarotspektroskopie unter Verwendung einer normalen, endoskopisch sichtbaren Lichtquelle, sowie infraroter Bildgebung! Das benötigte robotische System sollte idealerweise folgende Anforderungen erfüllen: Kompatibilität mit in der Klink bereits genutzten robotischen Systemen in Bezug auf Instrumentennutzung, Kameranutzung, Videoaufzeichnung und Anschluss einer Dualen Konsole bei Bedarf! Der Auftragnehmer muss mittels eines genormten QM-Systems sicherstellen, dass eine entsprechende Qualität gleichbleibend geliefert wird. Ein gültiger Nachweis zur ISO 13485 ist beizulegen. Der neueste, technisch ausgereifte Gerätetyp und die neuste zugehörige Software sind anzubieten. Über alle angebotenen Geräte sind aktuelle Unterlagen in elektronischer Form beizufügen. Zum Leistungsumfang gehören die Lieferung frei Verwendungsstelle, die betriebsbereite Aufstellung und Inbetriebnahme, die Einweisung von Bedienpersonal gemäß MPDG / MP-Betreiberverordnung, die Schulung von Technikern sowie die systemische Wartung von OP-Roboter und OP-Tisch als eine Einheit. Die Wartung soll über eine Laufzeit von 5 Jahren (inkl. 2 Jahre Gewährleistung) angeboten werden. Alle zum Betrieb des Gerätes notwendigen Prüfungen, Justagen, Tests oder Vorinstallationen sowie die neueste herstellerübliche Software sowie das Betriebssystem sind ebenfalls im Leistungsumfang enthalten. Der Transportweg und die entsprechenden Räumlichkeiten sind vom Auftragnehmer zu prüfen. Die Terminierung der Lieferung und Einweisung von einem medizintechnischen Gerät ist grundsätzlich mit einem Mitarbeiter der Medizintechnik des Krankenhauses mit einem Vorlauf von mindestens 10 Arbeitstagen abzustimmen. Die Lieferung und Montage werden durch einen Vertreter des Auftraggebers abgenommen. Des Weiteren müssen zur Abnahme folgende Unterlagen vorliegen: Medizinproduktebuch, CE-Konformitätserklärung, Prüfprotokolle, Auftragnehmerspezifische Einweisungs-, Inbetriebnahme-, Abnahmeprotokolle, Bestandsunterlagen in deutscher Sprache, 2-fach (1x Papier, 1x Elektronisch), Wartungs- und Bedienungsanleitung in Deutsch, 2-fach (1x Papier, 1x Elektronisch), Ersatzteillisten, -katalog oder Explosionszeichnungen. Mit der Abnahme erfolgt die Übergabe an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer garantiert die Original-Ersatzteilverfügbarkeit für 10 Jahre. Der Bieter hat in separater Anlage einen Servicevertrag inkl. ausführlicher Beschreibung der entsprechenden Leistungsumfänge anzubieten. Verpackungsmaterial ist arbeitstäglich abzutransportieren, Kosten dafür trägt der Auftragnehmer. Das nachfolgend beschriebene minimalinvasive Chirurgiesystem dient dem Universitätsklinikum Aachen bei der Unterstützung minimalinvasiv durchgeführter Operationen im urologischen, viszeral- und gynäkologischen Bereich. Dem ausführenden Operateur muss über ein computergestütztes Kontrollsystem eine präzise Telemanipulation der chirurgischen Instrumente ermöglicht werden ("Master-Slave-Modell"). Dabei muss sich das System aus drei Subsystemen (Chirurgenkonsole, Operations-Roboter-Modul und Videowagen) zusammensetzen.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen sind Grundlagen f. d. Angebot und müssen eingehalten werden. Die Bestätigung durch den Auftragnehmer (AN) erfolgt durch die ausgefüllten Antwort-Felder (Spalte J). Mit dem Angebot hat der Bieter eine Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung des Systems zur Verfügung zu stellen. Die Anlage und das Zubehör müssen die Anforderungen aller gültigen Normen und Gesetze erfüllen, insbesondere das Medizinproduktegesetz und die geltenden EU-Richtlinien über Medizinprodukte in Bescheinigungen. Die Optionalpositionen kommen nur zum Einsatz, wenn es die Wirtschaftlichkeit der Ausschreibungsergebnisse und der Rahmen des Etats dies zulässt.
Gegenstand nach CPV
- 33162000OP-Ausrüstung und OP-InstrumenteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- FunktionalitätDie Funktionalität bemisst sich nach dem optimalen Einsatz im Krankenhaus unter Berücksichtigung des bestmöglichen Handlings und optimaler Erfüllung der technischen Anforderungen. Auswertung der im Leistungsverzeichnis abgefragten Parameter.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2024
- Vertragsende
- 30.11.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung vo … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Investitions- und Folgekosten 50% - 50 Punkte : Die Investitions- und Folgekosten bemessen sich aus der Summe des angebotenen Gesamtpreises inklusive Mehrwertsteuer für: - die in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Haupt- und Optional-Positionen, - die Kosten für Wartung, Service über eine Laufze … ganz lesenkürzer
Investitions- und Folgekosten 50% - 50 Punkte : Die Investitions- und Folgekosten bemessen sich aus der Summe des angebotenen Gesamtpreises inklusive Mehrwertsteuer für: - die in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Haupt- und Optional-Positionen, - die Kosten für Wartung, Service über eine Laufzeit von 5 Jahren (inkl. 2 Jahre Gewährleistung) Der Bieter, der zum niedrigsten Preis anbietet, erhält für das Wertungskriterium Preis die maximale Leistungspunktzahl, die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihres Preises zu dem niedrigsten Angebotspreis ausdrücken. Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 50. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %. Dabei legt die Vergabestelle den Gesamtpreis aus dem Leistungsverzeichnis zugrunde. Die im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (inkl. Umsatzsteuer) erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. . . . Funktionalität insgesamt 50 % - 50 Punkte Die Funktionalität bemisst sich nach dem optimalen Einsatz im Krankenhaus unter Berücksichtigung des bestmöglichen Handlings und optimaler Erfüllung der technischen Anforderungen. Auswertung der im Leistungsverzeichnis abgefragten Parameter: Die vom Bieter im Leistungsverzeichnis angegebenen technischen Angaben werden wie folgt bewertet: Die Erfüllung eines Bewertungskriteriums wird mit der genannten Punktzahl gewertet. Die Nichterfüllung eines Bewertungskriteriums führt nicht zum Ausschluss des Angebotes, sondern zu einer Bewertung der jeweiligen Anforderung mit 0 Punkten. Binäre Abfrage (ja/nein): Antwort: Ja = 10, 15 oder 25 Punkte, Nein = 0 Punkte. Fragen mit Angabe eines Wertes: Der Bestwert (vgl. Tabelle 1.2.) erhält 10, 15 oder 25 Punkte. Die nächstbesten Werte erhalten dem Verhältnis entsprechend reduzierte Punkte. Für die Leistung sind maximal 50 Leistungspunkte zu erreichen. Bei der Abfrage der Leistungswerte im Leistungsverzeichnis sind maximal 645 Punkte zu erreichen, dies würde der maximalen Leistungspunktzahl von 50 entsprechen. Alle niedrigeren Werte aus dem Leistungsverzeichnis werden entsprechend prozentual weniger Leistungspunkte erhalten. Gesamtbewertung Funktion: Punkte binäre Abfrage + Punkte Wertefragen. Die erreichten Punkte werden addiert. Das Angebot mit der maximal erreichten Punktezahl erhält 50 Wertungspunkte. Das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pni./. Pmax) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P max = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung anhand der in diesen Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist, also die höchste Gesamtpunktzahl aller formal wertbaren Angebote erreicht. Für die Zuschlagsentscheidung wird eine Gesamtpunktzahl aus der Summe der gewichteten Leistungspunkte und der gewichteten Preispunkte betrachtet- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY11Q57C38 Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme "Großgeräte der Länder" bzw. "Forschungsgroßgeräte" gefördert und durch DFG und/oder MIWF NRW anteilig finanziert. Dementsprechend findet auf dieses Vergabeverfahren der Erlass des MIWF NRW über "Z … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY11Q57C38 Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme "Großgeräte der Länder" bzw. "Forschungsgroßgeräte" gefördert und durch DFG und/oder MIWF NRW anteilig finanziert. Dementsprechend findet auf dieses Vergabeverfahren der Erlass des MIWF NRW über "Zuwendungen für Großgeräte zur Ergänzung und Erneuerung" vom 27.01.2015 Anwendung. Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten: Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten. **** Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. **** **** Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Intuitive Surgical Deutschland GmbH, Essen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen
- Kontakt
- vergabestelle@
ukaachen.de - Auskünfte
- Universitätsklinikum Aachen AöRvergabestelle@
ukaachen.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
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- BekanntmachungFrist 16.07.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 23.07.2024 auf 31.07.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 05e4bc38-c33e-4542-ac74-43a41a3f9af5.