Zum Inhalt
Menü
offenEU-weitDienstleistungen

Roboter-assistierte Chirurgie und Fast-track-Verfahren bei Darmerkrankungen

Techniker Krankenkasse · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 25-08806veröffentlicht 21.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 282 Monaten

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22305, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigvergabe.tk.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (85 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (1.377 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über vergabe.tk.de
    in 282 Monaten
  4. Bindefrist endet
    12 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 294 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten und nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern Verträge gemäß § 140a SGB V über spezielle Leistungen rund um die Roboter-assistierte-Chirurgie und das Fast-Track-Verfahren für Versicherte mit Darmerkrankungen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsbedingungen zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Ziel des Vertrages ist, durch diese Kombination und optimierte Behandlungspfade die postoperative Genesung zu beschleunigen, Komplikationen zu reduzieren und die Patientenzufriedenheit zu steigern. Die Behandlungspfade sowie die speziellen Leistungen sind detailliert in den Leistungsbeschreibungen definiert. Zur quantitativen Inanspruchnahme der Leistungen durch die TK-Versicherten und deren Verteilung auf verschiedene Vertragskliniken können im Vorhinein keine Angaben gemacht werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung2 von 2 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Als Vertragspartner kommen ausschließlich nach § 108 SGB V zugelassene Vertragskrankenhäuser in Betracht. Alle weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
12 Monate
Angebotsöffnung
Im Open-House-Verfahren werden die eingehenden Vertragsschlussangebote direkt geöffnet und beim Vorliegen der Voraussetzungen geschlossen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Teilnahme- und Vertragsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswa … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist bis zum 30.06.2027 möglich. Mit allen nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern, die zusätzlich die Voraussetzungen gemäß der Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung erfüllen und dies durch ihre Unterschrift (in Textform nach § 126b BGB) bestätigen … ganz lesenEin Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist bis zum 30.06.2027 möglich. Mit allen nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern, die zusätzlich die Voraussetzungen gemäß der Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung erfüllen und dies durch ihre Unterschrift (in Textform nach § 126b BGB) bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten Vertragskrankenhäuser erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRTP# Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpart … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRTP# Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich über das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich "Kommunikation" zu diesem Open-House-Verfahren zu übermitteln. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden nur solchen Krankenhäusern zur Verfügung gestellt, die gemäß § 108 SGB V zugelassen sind. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Sofern Sie den Vertrag in der vorgegebenen Form mit der TK schließen möchten, füllen Sie bitte die Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung aus und bestätigen Sie die Angaben durch Ihre Unterschrift in Textform. Laden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung im TK-Vergabeportal, Bereich Kommunikation, hoch und senden Sie an die TK. Alternativ können Sie die Erklärung per Post oder E-Mail an die genannte Adresse schicken. Die TK prüft sodann die eingereichte Erklärung. Im Falle der Eignung erstellt die TK den Vertrag in 2facher Ausfertigung und sendet ihn per Post an die von Ihnen angegebene Adresse.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Techniker Krankenkasse

Alle 176 offenen Ausschreibungen von Techniker Krankenkasse, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

33vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

In der Nähe

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2d4a1f60-38a8-4c41-9137-ce2070534e22.