Rheinsberg (OT Linow) / Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen
Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee e.V. · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 82-2026veröffentlicht 19.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,5 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,5 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Preis80,4 %
- Preis19,6 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 3 Monatenan BG BAU — Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 3 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 3 Monaten
- Bindefrist endetvor 8 Tagen71 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Gegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung von sechs Arten Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung von Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen. Die Seminare werden praktisch umgesetzt als — eintägiges Fahrsicherheitstraining "PKW- und Transporter-Fahrer/innen"; — dreitägiges Grundseminar "Defensives Fahren / PKW"; — zweitägiges Aufbauseminar "Defensives Fahren / PKW"; — dreitägiges Seminar "Defensives Fahren / Motorrad"; — zweitägiges Grundseminar "Kleintransporter sicher fahren"; — dreitägiges Grundseminar "Sicheres Fahren mit E-Fahrzeugen".
Gegenstand nach CPV
- 80522000SchulungsseminareHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- Gewichtung (Punkte, genau) 185Preis pro Stunde
- Kosten
- Gewichtung (Punkte, genau) 45Höhe des prozentualen Stornosatzes bei Absagen zu drei bestimmten Zeitpunkten
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- § 44 Abs. 1 VgV — Eigenerklärung, ob ein Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister besteht oder durch einen vergleichbaren Nachweis, wenn die Eintragung in ein Register nicht vorgeschrieben ist. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV — Erklärung, dass eine Risikohaftpflichtversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von jeweils 5 Mio. EUR für Personen- sowie sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) pro Schadensereignis aufweisen muss. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicher … ganz lesenkürzer
§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV — Erklärung, dass eine Risikohaftpflichtversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von jeweils 5 Mio. EUR für Personen- sowie sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) pro Schadensereignis aufweisen muss. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne nicht besteht, ist eine Eigenerklärung, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV — Angabe von drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare abgeschlossene Leistungenin den drei letzten Jahren. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn für öffentliche oder private Auftraggeber Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmern durchgeführt wurden.
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV — Angaben zu dem bei der Durchführung eingesetzten Personal (Trainer/innen, Fahrbegleiter/innen). Diese müssen mindestens nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e. V. (DVR) oder in vergleichbarer Art und Weise ausgebildet sein und - abhängig vom durchzuführe … ganz lesenkürzer
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV — Angaben zu dem bei der Durchführung eingesetzten Personal (Trainer/innen, Fahrbegleiter/innen). Diese müssen mindestens nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e. V. (DVR) oder in vergleichbarer Art und Weise ausgebildet sein und - abhängig vom durchzuführenden Fahrsicherheitstraining - über eine gültige PKW- und Transporter-Trainerlizenz bzw. eine Schulung für den Einsatz in E-Fahrzeugseminaren verfügen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV — Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöß … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Rahmenvereinbarung über den 31.12.2028 hinaus um weitere 12 Monate. Die Rahmenvereinbahrung endet nach einer Höchstzeit von vier Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.500.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 71 Tage
- Angebotsöffnung
- 21.08.2026, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hierzu ist § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten … ganz lesenkürzer
Hierzu ist § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung bezieht auf eine angenommene vierjährige Laufzeit.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee e.V.
- Anschrift
- Corrensplatz 2, 14195 Berlin
- Website
- bgetem.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bgbau.de - Auskünfte
- BG BAU — Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaftvergabestelle@
bgbau.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 805 (Ausbildung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Berlin (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ExperTeach Gesellschaft für Netzwerkkompetenz mbH67 Zuschläge
- Fast Lane GmbH19 Zuschläge
- New Elements GmbH16 Zuschläge
- Private ptm-Akademie GmbH10 Zuschläge
- qSkills GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Hays AG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 21.08.2026 auf 28.08.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- REZ NRW bbA AA SiegenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRWFrist 25.11.2026
- REZ NORD bbA Dst. REZ NordBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordFrist 25.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5dbcdb16-b37d-45b8-9583-33b7e5c1e2e2.