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Rheinsberg (OT Linow) / Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen

Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee e.V. · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 82-2026veröffentlicht 20.08.2026erstmals 19.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 71 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Berlin (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,88 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin14195, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

  • Preis80,4 %
  • Preis19,6 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 3 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an BG BAU — Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
    vor 3 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 2 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  6. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Tagen
  7. Heute
  8. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 54 Tagen

Beschreibung

Gegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung von sechs Arten Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung von Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen. Die Seminare werden praktisch umgesetzt als — eintägiges Fahrsicherheitstraining "PKW- und Transporter-Fahrer/innen"; — dreitägiges Grundseminar "Defensives Fahren / PKW"; — zweitägiges Aufbauseminar "Defensives Fahren / PKW"; — dreitägiges Seminar "Defensives Fahren / Motorrad"; — zweitägiges Grundseminar "Kleintransporter sicher fahren"; — dreitägiges Grundseminar "Sicheres Fahren mit E-Fahrzeugen".

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
Gewichtung (Punkte, genau) 185Preis pro Stunde
Kosten
Gewichtung (Punkte, genau) 45Höhe des prozentualen Stornosatzes bei Absagen zu drei bestimmten Zeitpunkten

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
§ 44 Abs. 1 VgV — Eigenerklärung, ob ein Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister besteht oder durch einen vergleichbaren Nachweis, wenn die Eintragung in ein Register nicht vorgeschrieben ist. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV — Erklärung, dass eine Risikohaftpflichtversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von jeweils 5 Mio. EUR für Personen- sowie sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) pro Schadensereignis aufweisen muss. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicher … ganz lesen§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV — Erklärung, dass eine Risikohaftpflichtversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von jeweils 5 Mio. EUR für Personen- sowie sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) pro Schadensereignis aufweisen muss. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne nicht besteht, ist eine Eigenerklärung, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV — Angabe von drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare abgeschlossene Leistungenin den drei letzten Jahren. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn für öffentliche oder private Auftraggeber Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmern durchgeführt wurden.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV — Angaben zu dem bei der Durchführung eingesetzten Personal (Trainer/innen, Fahrbegleiter/innen). Diese müssen mindestens nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e. V. (DVR) oder in vergleichbarer Art und Weise ausgebildet sein und - abhängig vom durchzuführe … ganz lesen§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV — Angaben zu dem bei der Durchführung eingesetzten Personal (Trainer/innen, Fahrbegleiter/innen). Diese müssen mindestens nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e. V. (DVR) oder in vergleichbarer Art und Weise ausgebildet sein und - abhängig vom durchzuführenden Fahrsicherheitstraining - über eine gültige PKW- und Transporter-Trainerlizenz bzw. eine Schulung für den Einsatz in E-Fahrzeugseminaren verfügen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV — Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöß … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Rahmenvereinbarung über den 31.12.2028 hinaus um weitere 12 Monate. Die Rahmenvereinbahrung endet nach einer Höchstzeit von vier Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.875.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
28.08.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hierzu ist § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten … ganz lesenHierzu ist § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung bezieht auf eine angenommene vierjährige Laufzeit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee e.V.
Anschrift
Corrensplatz 2, 14195 Berlin
Website
bgetem.de
Kontakt
vergabestelle@bgbau.de
Auskünfte
BG BAU — Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaftvergabestelle@bgbau.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 805 (Ausbildung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

201vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (207 Lose mit Angabe)
25.850 €Zuschlagswert im Median
16.530 € – 48.615 €mittlere Hälfte, 103 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 21.08.2026 auf 28.08.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 21.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 474632b3-bec5-49a4-a5b1-64d0b56f1837.