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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

RGE / Mehrere Rahmenvereinbarungen bzgl. Lieferung von Reinigungs- und Verbrauchsmaterialien

RGE Servicegesellschaft Essen mbH · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen RGE-Vergabe – R-Einkauf 2024veröffentlicht 04.03.2024erstmals 04.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 939 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
24 Monate
Lose
3Angebot auf bis zu 3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Essen45141, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 32 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die RGE erbringt als städtisches Dienstleistungsunternehmen u.a. umfangreiche Reinigungsdienstleistungen in kommunalen Liegenschaften. Bei der Aufgabenwahrnehmung ist die RGE auf die regelmäßige Belieferung mit diversen Ge- und Verbrauchsmaterialien angewiesen, welche auf die besonderen Bedürfnisse der jewei-ligen Reinigungsaufgaben abgestimmt sind. Für die längerfristige Kooperation beabsichtigt die RGE daher mit Wirtschaftsteilnehmern den Abschluss von Rahmenvereinbarungen.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 – Reinigungschemie

Für die Durchführung der ihr übertragenen Reinigungsarbeiten ist die RGE auf die Verwendung einer Vielzahl unterschiedlicher Reinigungsmittel angewiesen. Der Auftragnehmer/Rahmenvertragspartner wird die RGE regelmäßig bzw. in Abhängigkeit zur jeweiligen Bedarfslage unter Beachtung qualifizierter Logistikanforderungen mit den benötigten Produkten beliefern. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von jährlichen Auftragsvolumen für Los 1 von EUR 250.000,00 netto aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Das tatsächliche Abrufvolumen kann variieren. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Abrufmengen erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistungen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.

24 Monate0 €
2
Los 2 – Reinigungsutensilien

Für die Erbringung der ihr übertragenen Reinigungsaufgaben benötigt die RGE diverse Reinigungsutensilien. Der Auftragnehmer/Rahmenvertragspartner wird die RGE regelmäßig bzw. in Abhängigkeit zur jeweiligen Bedarfslage unter Beachtung qualifizierter Logistikanforderungen mit den benötigten Produkten beliefern. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von jährlichen Auftragsvolumen für Los 2 von EUR 250.000,00 netto aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Das tatsächliche Abrufvolumen kann variieren. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Abrufmengen erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht ab-sehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.

24 Monate0 €
3
Los 3 – Verbrauchsmaterialien

Für die Erbringung der ihr übertragenen Aufgaben benötigt die RGE diverse Verbrauchsmaterialien zu Bereitstellung in den von ihr betreuten Objekten. Der Auftragnehmer/Rahmenvertragspartner wird die RGE regelmäßig bzw. in Abhängigkeit zur jeweiligen Bedarfslage unter Beachtung qualifizierter Logistikanforderungen mit den benötigten Produkten beliefern. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von jährlichen Auftragsvolumen für Los 3 von EUR 80.000,00 netto aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Das tatsächliche Abrufvolumen kann variieren. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Abrufmengen erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.

24 Monate0 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft legt zum Nachweis der Eignung die folgenden Unterlagen oder vergleichbare Informationen vor (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend): • Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen • Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Kriterium
• Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie in dem hier ausgeschriebenen losspezifischen Leistungsbereich und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. • Nachweis einer aktuellen und gültigen Betriebshaftpflichtversi … ganz lesen• Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie in dem hier ausgeschriebenen losspezifischen Leistungsbereich und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. • Nachweis einer aktuellen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung mit der Verpflichtung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und für die Dauer der Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten. • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate) • Bescheinigung der Krankenkasse betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (nicht älter als 6 Monate)
Kriterium
• Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der mit dieser EU-Bekanntmachung ausgeschriebenen Leistungen des entsprechenden Loses, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechperson und Te … ganz lesen• Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der mit dieser EU-Bekanntmachung ausgeschriebenen Leistungen des entsprechenden Loses, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechperson und Telefonnummer der Ansprechperson bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen sollen innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein. Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. 5.1.9) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bieter oder Bietergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber entscheiden, bei keinem Bewerber etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bietern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziff. 5.1.9) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunterneh-mer) bedienen, sind die in Ziff. 5.1.9) genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Die Rahmenvereinbarung ist zunächst auf eine 24-monatige Laufzeit ausgelegt. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung um jeweils weitere 12 Monate, jedoch maximal 2 Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann somit maximal 48 Monate betragen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 DAYS
Angebotsöffnung
12.04.2024, 14:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Z … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.1) genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 398 (Reinigungs- und Poliermittel) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 05.04.2024
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 05.04.2024 auf 12.04.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4d7f02d0-722c-41d0-af41-3be94c21ec49.