Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

RGE / Rahmenvereinbarungen bzgl. Glasreinigungsarbeiten für kommunale Liegenschaften und Objekte

RGE Servicegesellschaft Essen mbH · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen RGE-Vergabe – R-Glas 2024veröffentlicht 06.05.2024erstmals 06.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 950 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Essen45141, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • (3 Kriterien, Bezeichnungen wie folgt:)60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 30 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die RGE erbringt als städtisches Dienstleistungsunternehmen Dienstleistungen u.a. mit Bezug zur Glas- und Fassadenreinigung kommunaler Liegenschaften bzw. Glasreinigungsobjekte (Gebäude,Schwimmbäder,Fassaden,Vitrinen etc.). Bei der Aufgabenwahrnehmung ist die RGE auf die Hinzuziehung externer Nachunternehmer angewiesen. Für die längerfristige Kooperation beabsichtigt die RGE daher drei Rahmenvereinbarungen abzuschließen, an der jeweils ein (1)Auftragnehmer beteiligt ist. Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in alle drei Rahmenvereinbarungen zu bemühen(vgl. Ziffer 2.1.5 der EU-Bekanntmachung). Los 1 betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftesteilnehmer für die Glas- u. Fassadenreinigung des Essener Rathauses, Am Porscheplatz 1, 45127 Essen. Los 2 u Los 3 betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer betreffend die Reinigungsarbeiten für sonstige Reinigungsobjekte im Aufgabenbereich der RGE.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Glas- und Fassadenreinigung Rathaus Essen

Der Auftragnehmer wird in einem regelmäßigen Zyklus Reinigungsleistungen (Fassade, Glasreinigung innen, Glasreinigung außen, Steiger, Entsorgung sowie Sonderreinigungsleistungen) am Essener Rathauses nach den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Spezifikationen erbringen. Weitere Details, u.a. zu konkreten Reinigungsflächen, sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die RGE geht bei der ausgeschriebenen Leistung von einem solchen maximalen Auftragsvolumen aus, welches sich aus dem im Leistungsverzeichnis genannten Flächenmaß und Reinigungszyklus bzw. der daraus ableitbaren Aufgabenstellung ergibt. Die Angabe der oben genannten Höchstmenge erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistungen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.

––
2
Los 2 – Glasreinigung div. Gebäude und Objekte

Grundsätzlich in regelmäßigen Reinigungszyklen müssen diverse Gebäude und Objekte einer objektspezifi-schen Reinigung unterzogen werden (Glasreinigung ggf. inkl. Steiger, Absperrungen und Osmoseverfahren). Die zu reinigenden Objekte lassen sich kategorisieren in Schulgebäude, Verwaltungsgebäude und Kindergärten. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von einem auf Erfahrungswerten beruhenden maximalen jährlichen Auftragsvolumen (bezogen auf Reinigungsflächen) von ca. 303.300m² aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Der tatsächliche Einsatzbedarf kann innerhalb dieses Rahmens situationsbedingt stark variieren. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung zum Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Seitens des Auftraggebers besteht zudem keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Höchstmenge erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier ange-gebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.

––
3
Los 3 – Glasreinigung div. Gebäude und Objekte

Grundsätzlich in regelmäßigen Reinigungszyklen müssen diverse Gebäude und Objekte einer objektspezifischen Reinigung unterzogen werden (Glasreinigung ggf. inkl. Steiger, Absperrungen und Osmoseverfahren). Die zu reinigenden Objekte lassen sich kategorisieren in Schulgebäude, Verwaltungsgebäude und Kindergärten. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von einem auf Erfahrungswerten beruhenden maximalen jährlichen Auftragsvolumen (bezogen auf Reinigungsflächen) von ca. 253.300m² aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Der tatsächliche Einsatzbedarf kann innerhalb dieses Rahmens situationsbedingt stark variieren. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung zum Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Seitens des Auftraggebers besteht zudem keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Höchstmenge erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

(3 Kriterien, Bezeichnungen wie folgt:)60 %
Preis40 %
Qualität
(3 Kriterien, Bezeichnungen wie folgt:)20 %: Personaleinsatz vor Ort 20 %: Organigramm Projektumsetzung sowie Qualifikation Projektleiter 20 % : Präsentation des schriftlichen Angebots in Aufklärungs- und Präsentationstermin

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Rahmenvereinbarung ist zunächst auf eine 24-monatige Laufzeit ausgelegt. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung um jeweils weitere 12 Monate, jedoch maximal 2 Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann somit maximal 48 Monate betragen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Z … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.1) genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Lose 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

(3 Kriterien, Bezeichnungen wie folgt:)60 %
Preis (4 Kriterien, 20 %: Preis Flächenverrechnungssatz 5 %: Preis Steigereinsatz 5 %: Preis Osmose-Verfahren 10 %: Preis Preis Stundenverrechnungssatz:)40 %
Qualität
(3 Kriterien, Bezeichnungen wie folgt:)20 %: Personaleinsatzkonzept 20 %: Organigramm Projektumsetzung sowie Qualifikation Projektleiter 20 %: Präsentation des schriftlichen Angebots in Aufklärungs- und Präsentationstermin
Preis
Preis (4 Kriterien, 20 %: Preis Flächenverrechnungssatz 5 %: Preis Steigereinsatz 5 %: Preis Osmose-Verfahren 10 %: Preis Preis Stundenverrechnungssatz:)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Rahmenvereinbarung ist zunächst auf eine 24-monatige Laufzeit ausgelegt. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung um jeweils weitere 12 Monate, jedoch maximal 2 Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann somit maximal 48 Monate betragen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Z … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.1) genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
RGE Servicegesellschaft Essen mbH
Anschrift
Am Lichtbogen 8, 45141 Essen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

717vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (1.180 Lose mit Angabe)
548.102 €Zuschlagswert im Median
260.749 € – 1,54 Mio. €mittlere Hälfte, 296 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte Informationen
  3. BekanntmachungFrist 02.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b3344cbc-f119-499d-b950-4d482430e30e.