Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Los 22 Dargun)
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Neubrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 10.71.500.4038-007veröffentlicht 29.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.11.2025 – 31.10.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
- Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung sowie Beschaffung von Verbrauchsmaterial für diverse Objekte der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg (2 Lose)Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg · NeubrandenburgFrist 09.12.2026
- Pflegeleistungen von Grün- und Freiflächen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg – Stadtgebiet Nord II (4 Lose)Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg · NeubrandenburgFrist 15.12.2026
- Pflegeleistungen von Grün- und Freiflächen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg – Stadtgebiet Nord I (5 Lose)Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg · NeubrandenburgFrist 15.12.2026
- Pflegeleistungen von Grün- und Freiflächen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg – Stadtgebiet Ost IVier-Tore-Stadt Neubrandenburg · NeubrandenburgFrist 10.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 24 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.11.2025 – 31.10.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neubrandenburg17042, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (44 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (94 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Gesamtangebotspreis40 %
- Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept20 %
- Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)15 %
- Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene10 %
- Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanage-ment im Rettungsdienst10 %
- Mitwirkung im Katastrophenschutz5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 31.10.2028
- Heute
Beschreibung
Dienstleistungsauftrag an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Rettungswachenbereich Dargun
Beschreibung des Loses
Gegenstand ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Dargun (= Los 22 im Rettungsdienstbereich). Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen ist Notfallrettung (1 RTW).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Kosten
- GesamtangebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 40Entsprechend den Angaben des Bieters im Preisblatt.
- Qualität
- Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und PersonalausfallkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)Gewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und HygieneGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanage-ment im RettungsdienstGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Mitwirkung im KatastrophenschutzGewichtung (Punkte, genau) 5
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2025
- Vertragsende
- 31.10.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber, einmal um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 01.11.2028 (Dienstbeginn 01.11.2028, 08.00 Uhr) bis zum 31.10.2031 (Dienstende 01.11.2031, 08.00 Uhr) und einmal um drei Jahre und sechs Monate, also vom 01.11.2031 (Dienstbeginn 01.11.2031, 08.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (Dienstende 01.05.2035, 08.00 Uhr).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung dur … ganz lesenkürzer
Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber. Geschieht dies nicht, können der Auftraggeber und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des Auftraggebers nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der Auftraggeber ausdrücklich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgeschrieben. Damit unterfällt der abzuschließende Vertrag dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unter-liegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf Ziffer 6.1 verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informier …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, sowie der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V) herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXVHYRQYTNZ3UQWM# Keine.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DRK Demmin e.V., Demmin | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg
- Kontakt
- vergabestelle@
lk-seenplatte.de
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 25.04.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- DRK-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald e.V.3 Zuschläge
- DRK Demmin e.V.2 Zuschläge
- DRK-Krankenhaus Grevesmühlen gGmbH2 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.2 Zuschläge
- Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f5b25d38-829a-4305-87ee-09ce6a2bd0dc.