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vergebenEU-weitDienstleistungen

Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Los 22 Dargun)

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Neubrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 10.71.500.4038-007veröffentlicht 02.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 445 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.11.2025 – 31.10.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (44 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (94 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gesamtangebotspreis40 %
  • Personalkonzept, einschließlich Personalentwick-lungs- und Personalausfallkonzept20 %
  • Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)15 %
  • Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene10 %
  • Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanage-ment im Rettungsdienst10 %
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
    vor 15 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-mv.de
    vor 15 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2028
    vor 12 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Dienstleistungsauftrag an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Rettungswachenbereich Dargun

Beschreibung des Loses

Gegenstand ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Dargun (= Los 22 im Rettungsdienstbereich). Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen ist Notfallrettung (1 RTW).

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Kosten
GesamtangebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 40Die Einzelheiten zu allen Zuschlagskriterien finden sich in Kapitel 5 des Leitfadens (Dokument 01). - Gesamtangebotspreis
Qualität
Personalkonzept, einschließlich Personalentwick-lungs- und PersonalausfallkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)Gewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und HygieneGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanage-ment im RettungsdienstGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Mitwirkung im KatastrophenschutzGewichtung (Punkte, genau) 5

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wi … ganz lesenEs werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bieter haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bietern für den Nachweis der Eignung zur Berufsausübung die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), - Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), - Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), - Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), - Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), - Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), - Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), - Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), - Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), - Eigenerklärung zur Einhaltung der genannten Voraussetzungen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), - Wenn vorhanden, Vorlage e …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), - Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt) - wirtschaftliche und berufliche Leistungsfähigkeit
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle. Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss - mindestens 5 Mio. Euro pausc … ganz lesenNachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle. Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss - mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, - mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie - mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung); Hinweis: Die Art "technische Stellen" passt hier nicht, es kann aber kein allgemeines Kriterium ausgewählt werden. - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (Dokument 12). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren au … ganz lesenNachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (Dokument 12). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): - Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelret-tungsdienst (Notfallrettung) über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn mindestens 1 Fahr-zeug des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war - Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. - Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. - technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bieters, aus der das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräft … ganz lesen- Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bieters, aus der das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung) - technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2025
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber, einmal um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 01.11.2028 (Dienstbeginn 01.11.2028, 08.00 Uhr) bis zum 31.10.2031 (Dienstende 01.11.2031, 08.00 Uhr) und einmal um drei Jahre und sechs Monate, also vom 01.11.2031 (Dienstbeginn 01.11.2031, 08.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (Dienstende 01.05.2035, 08.00 Uhr).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
19.08.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftrag ist nur für gemeinnützige Vereinigungen oder Organisationen i.S.v. § 107 Abs.1 Nr. 4 GWB geeignet. Die Bedingungen für die Ausführung ergeben sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung dur … ganz lesenDas zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber. Geschieht dies nicht, können der Auftraggeber und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des Auftraggebers nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der Auftraggeber ausdrücklich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgeschrieben. Damit unterfällt der abzuschließende Vertrag dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unter-liegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf Ziffer 6.1 verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informier …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwilli … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, sowie der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V) herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYRQYT0C2397Y Keine.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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14vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ef359bd-d3e1-4891-bfee-ad8c75259f61.