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Reststoffentsorgung der kommunalen Abwasserbehandlung der Stadt Finsterwalde - Rahmenvertrag 2026/2027

Stadt Finsterwalde · Finsterwalde, Brandenburg

Aktenzeichen EWB-2025-03 Ex-Postveröffentlicht 29.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 491 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag 2026-2027 zur Entsorgung der in der Kläranlage Finsterwalde anfallenden Reststoffe der kommunalen Abwasserbehandlung (Rechengut, Sandfanggut, entwässerter Klärschlamm sowie Kanalspülgut).

Beschreibung des Loses

Rahmenvertrag 2025 zur Entsorgung der in der Kläranlage Finsterwalde anfallenden Reststoffe der kommunalen Abwasserbehandlung (Rechengut, Sandfanggut, entwässerter Klärschlamm sowie Kanalspülgut). Jährlich ca. - 50 t Rechengutmasse Grobrechen - 100 t Rechengutmasse Feinrechen - 40 t Rechengutmasse Fäkalannahme - 90 t Sandfanggutmasse - 160 t Kanalspülgut - 1.500 t Klärschlamm

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es besteht die Option zur Verlängerung des Leistungszeitraums um maximal zwei Jahre in gegenseitigem Einvernehmen. Auf die Ausübung der Option haben sich die Vertragsparteien spätestens bis zum 31.07.2027 schriftlich zu verständigen.
Optionen
1. Entsorgung von aerob stabilisiertem Klärschlamm ohne Kalkung. Maximal 1.500 t/a. (nur bei Störung des Anlagenbetriebes; keine Notwendigkeit zur Inanspruchnahme in den letzten 5 Jahren) 2. Entsorgung es Klärschlamms bei Grenzwertüberschreitungen nach AbfKlärV oder DüMV. Maximal 1.500 t/a. (keine Notwendigkeit zur Inanspruchnahme in den letzten 5 Jahren)
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Siehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Erhebt ein Bieter eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB und erhält er daraufhin eine Mitteilung der Stadt Finsterwalde, dass seiner Rüge nicht … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Siehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Erhebt ein Bieter eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB und erhält er daraufhin eine Mitteilung der Stadt Finsterwalde, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, so kann der betroffene Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Brandenburg stellen. Siehe § 160 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB: Will ein Bieter die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Wege eines Nachprüfungsverfahrens beantragen, gilt folgendes: Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Finsterwalde über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Stadt Finsterwalde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEVHCX2#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Rubin GmbH, Lauchhammer2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (64 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.07.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6daa71f3-cd28-4b43-aed4-839a340f0383.