Reststoffentsorgung der kommunalen Abwasserbehandlung der Stadt Finsterwalde - Rahmenvertrag 2026/2027
Stadt Finsterwalde · Finsterwalde, Brandenburg
Aktenzeichen EWB-2025-03veröffentlicht 02.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Finsterwalde03238, Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 16 Monatenan Stadt Finsterwalde
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 16 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bindefrist endetvor 12 Monaten120 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag 2026-2027 zur Entsorgung der in der Kläranlage Finsterwalde anfallenden Reststoffe der kommunalen Abwasserbehandlung (Rechengut, Sandfanggut, entwässerter Klärschlamm sowie Kanalspülgut).
Beschreibung des Loses
Rahmenvertrag 2025 zur Entsorgung der in der Kläranlage Finsterwalde anfallenden Reststoffe der kommunalen Abwasserbehandlung (Rechengut, Sandfanggut, entwässerter Klärschlamm sowie Kanalspülgut). Jährlich ca. - 50 t Rechengutmasse Grobrechen - 100 t Rechengutmasse Feinrechen - 40 t Rechengutmasse Fäkalannahme - 90 t Sandfanggutmasse - 160 t Kanalspülgut - 1.500 t Klärschlamm
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Der Auftrag wird an das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis, bei gleichzeitiger Erfüllung aller im Verfahren benannten Kriterien, vergeben.
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Allgemeine Zulässigkeit von Nachweisen und Belegen Beschreibung: Die folgenden Erläuterungen gelten für alle Erklärungen und Nachweise (Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Der AG lässt neben Eigenerklä … ganz lesenkürzer
Allgemeine Zulässigkeit von Nachweisen und Belegen Beschreibung: Die folgenden Erläuterungen gelten für alle Erklärungen und Nachweise (Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister bzw. gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung zum Vorhandensein oder zum Abschluss bei Auftragserteilung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit mind. folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall: - für Personenschäden 3,0 Mio. Euro und für sonstige Schäden (Sach … ganz lesenkürzer
Erklärung zum Vorhandensein oder zum Abschluss bei Auftragserteilung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit mind. folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall: - für Personenschäden 3,0 Mio. Euro und für sonstige Schäden (Sach-, Umwelt und Vermögensschäden) 3.0 Mio. Euro. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Verischerungsjahres beträgt mindestens das doppelte dieser Versicherungssummen.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Nachweis der Zertifizeirung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 54, 56 ff. KrWG
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Angabe zur Erbringung von mind. drei Leistung in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) unter Angabe des Auftraggebers, der Art der Leistung und des Leistungsumfangs.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Erklärung es Bieters zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder Nachweis einer vergleichbaren Absicherung.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Es besteht die Option zur Verlängerung des Leistungszeitraums um maximal zwei Jahre in gegenseitigem Einvernehmen. Auf die Ausübung der Option haben sich die Vertragsparteien spätestens bis zum 31.07.2027 schriftlich zu verständigen.
- Optionen
- 1. Entsorgung von aerob stabilisiertem Klärschlamm ohne Kalkung. Maximal 1.500 t/a. (nur bei Störung des Anlagenbetriebes; keine Notwendigkeit zur Inanspruchnahme in den letzten 5 Jahren) 2. Entsorgung es Klärschlamms bei Grenzwertüberschreitungen nach AbfKlärV oder DüMV. Maximal 1.500 t/a. (keine Notwendigkeit zur Inanspruchnahme in den letzten 5 Jahren)
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 120 Tage
- Angebotsöffnung
- Schloßstraße 7/8, 03238 Finsterwalde
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Siehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Erhebt ein Bieter eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB und erhält er daraufhin eine Mitteilung der Stadt Finsterwalde, dass seiner Rüge nicht … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Siehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Erhebt ein Bieter eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB und erhält er daraufhin eine Mitteilung der Stadt Finsterwalde, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, so kann der betroffene Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Brandenburg stellen. Siehe § 160 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB: Will ein Bieter die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Wege eines Nachprüfungsverfahrens beantragen, gilt folgendes: Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Finsterwalde über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Stadt Finsterwalde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YEVHM4C
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßstraße 7/8, 03238 Finsterwalde
- Kontakt
- vergabe@
finsterwalde.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Abschleppdienst Witt GmbH5 Zuschläge
- Gebäudemanagement Krause5 Zuschläge
- Truck & Havariedienst Jänicke GmbH5 Zuschläge
- Havariedienst Brameier GmbH3 Zuschläge
- 2M Gruppe GmbH2 Zuschläge
- MAYER Kanalmanagement GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d464673-aded-4ca7-b123-347bc3f32e67.