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vergebenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Reinigungsleistungen gemeindeeigener Objekte

Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle- · Graben-Neudorf, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 464.22:Reinigung/0001veröffentlicht 17.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 439 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
55 Monate01.01.2026 – 31.07.2030
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 14 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2030
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhalts- und Grundreinigung | OT Graben

Unterhalts- und Grundreinigung in 10 Objekten

55 Monate–
2
Unterhalts- und Grundreinigung | OT Neudorf

Unterhalts- und Grundreinigung in 5 Objekten

55 Monate–
3
Glas- und Rahmenreinigung

Glas- und Rahmenreinigung ein mal im Jahr von 19 Objekten

55 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt zunächst die Beauftragung vom 01.01.2026 - 31.07.2028 mit der Option auf zweimalige Verlängerung im jeweils 1 Jahr (01.08.2028 -31.07.2029; 01.08.2029 -31.07.2030)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
25.08.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Ausschluss- und Eignungskriterien sowie Zuschlagskriterien
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Durchführung der Leistungen hat gem. § 6 Abs. 2 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen zu erfolgen. Siehe Zuschlagskriterien: https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:41e106cc-c9b9-40fc-b8ca-07b0346a420f
Hinweis
Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkung (GWB). . Vorgesehener Zeitablauf: Veröffentlichung: 17.07.2025 Submission: 25.08.2025 10 Uhr Bindefrist: 23.10.2025 Vertragsbeginn: 01.01.2026 . Der öffentliche Auftraggeber behält … ganz lesenDer Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkung (GWB). . Vorgesehener Zeitablauf: Veröffentlichung: 17.07.2025 Submission: 25.08.2025 10 Uhr Bindefrist: 23.10.2025 Vertragsbeginn: 01.01.2026 . Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. . Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de), Bestandteil der Vergabeunterlagen, hat der Bewerber / Bieter zu beachten. . Es besteht keine Pflicht des Bewerbers / Bieters sich auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) anzumelden. Die Vergabestelle empfiehlt dies jedoch, so dass der Bewerber / Bieter jederzeit über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen informiert ist. Meldet sich der Bewerber / Bieter nicht auf der Vergabeplattform an, so ist der Bewerber / Bieter selbst für die Informationsbeschaffung über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen verantwortlich, z.B. durch regelmäßige Überprüfung des Links auf die Vergabeunterlagen gemäß dieser Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, siehe Link unter Rubrik -Auftragsunterlagen- (BT-15). Über diesen Link werden stets ALLE Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung und aufgelistet. Der nicht auf der Vergabeplattform angemeldete Bewerber / Bieter ist alleinig dafür verantwortlich die gerade aktuellen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) zu verwendenden. Orientierungshilfe bietet hierbei das Inhaltsverzeichnis und der Fragen-/Antwortenkatalog, jeweils im aktuellen Stand. . Für die Abgabe der Bewerbung (Teilnahmeantrag) / des Angebots ist die Anmeldung auf der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) des Auftraggebers zwingend notwendig, um die geforderte elektronische Abgabe der Bewerbung (Teilnahmeantrag) / des Angebots zu gewährleisten und den Bewerber / Bieter eindeutig zu identifizieren. Die Bewerbung (Teilnahmeantrag) / das Angebot sind ausschließlich elektronisch (in Textform, mit fortgeschrittener Signatur oder mit qualifizierter Signatur) über die eingerichtet Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) einzureichen. Eine Abgabe der Bewerbung (Teilnahmeantrag) / des Angebots per E-Mail oder per Fax ist nicht möglich und hat den Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. . Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Link zu den Zuschlagskriterien: https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:41e106cc-c9b9-40fc-b8ca-07b0346a420f

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

331vergebene Aufträge
10Angebote je Los im Median (599 Lose mit Angabe)
484.921 €Zuschlagswert im Median
249.622 € – 851.076 €mittlere Hälfte, 125 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Baden-Württemberg (21 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 25.08.2025 auf 02.09.2025 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2dadc3ef-57c9-4103-b7f7-b60553c611b1.