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Reinigungsleistungen für ausgewählte ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben

Regierung von Schwaben · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen 0270.ZV-18-26-8veröffentlicht 08.10.2026erstmals 24.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 12 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.

  • GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
  • GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.02.2027 – 31.01.2028, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
9Angebot auf bis zu 9, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Augsburg86152, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Leistungsbewertung gemäß Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots" der "Verfahrenshinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen"30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 45 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 31 Tagen
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Regierung von Oberbayern
    vor 23 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 13 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 33 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2028
    in 3 Monaten

Beschreibung

Reinigungsleistungen für ausgewählte ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben

Los 1: Behördenzentrum Aindlinger Str. 16, Augsburg, Los 2: ANKER-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg, Los 3: Gemeinschaftsunterkunft Hohenstaufenstr. 57, Augsburg-Inningen, Los 4: ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77, Augsburg, Los 5: ANKER-Dependance Gubener Str. 4+6, Augsburg, Los 6: ANKER-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering, Los 7: ANKER-Dependance Im Starkfeld 61, Neu-Ulm, Los 8: ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, Kempten, Los 9: ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, Günzburg.

Gegenstand nach CPV

Lose9 Lose · Angebot auf bis zu 9 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Behördenzentrum Aindlinger Str. 16, Augsburg

Reinigungsleistungen im Behördenzentrum Aindlinger Str. 16, Augsburg

1 Jahr–
2
ANKER-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg

Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg

1 Jahr–
3
Gemeinschaftsunterkunft Hohenstaufenstr. 57, Augsburg-Inningen

Reinigungsleistungen in der Gemeinschaftsunterkunft Hohenstaufenstr. 57, Augsburg-Inningen

1 Jahr–
4
ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77, Augsburg

Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77, Augsburg

1 Jahr–
5
ANKER-Dependance Gubener Str. 4+6, Augsburg

Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Gubener Str. 4+6, Augsburg

1 Jahr–
6
ANKER-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering

Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering

1 Jahr–
7
ANKER-Dependance Im Starkfeld 61, Neu-Ulm

Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Im Starkfeld 61, Neu-Ulm

1 Jahr–
8
ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, Kempten

Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, Kempten

1 Jahr–
9
ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, Günzburg

Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, Günzburg

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Leistungsbewertung gemäß Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots" der "Verfahrenshinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen"30 %
Preis
Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots" der "Verfahrenshinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen"Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Unter Verwendung des Dokuments "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur … ganz lesenUnter Verwendung des Dokuments "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Im Auftragsfall muss spätestens zum Leistungsbeginn eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt … ganz lesenEigenerklärung Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Im Auftragsfall muss spätestens zum Leistungsbeginn eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssummen je Schadensfall abgeschlossen sein und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden: - 2.500.000 € für Personen- und Sachschäden (pauschal), - 250.000 € für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht, - 250.000 € für Obhutsschäden und Bearbeitungs- / Tätigkeitsschäden, - 250.000 € für das Abhandenkommen von Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, - 250.000 € für das Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten, - 2.500.000 € für Umwelthaftpflichtschäden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten oder geliehenen Sachen einschließen. Sie hat sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen. * Hierzu ist gemäß dem Dokument "Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. //// Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung Mindestjahresumsätze (Ausschlusskriterium): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) i. H. v. 200.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) verlangt. * Im Falle einer Biet … ganz lesenEigenerklärung Mindestjahresumsätze (Ausschlusskriterium): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) i. H. v. 200.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) verlangt. * Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden. Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments „Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen, deren Umsatz berücksichtigt werden soll. Sollte ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so müssen die vom Bieter in den einzelnen Jahren erzielten Jahresumsätze (netto) mindestens die Summe der bei den jeweiligen Losen angegebenen Mindestjahresumsätze erreichen. Für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (Mindestumsätze) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden. Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Jahresumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, geeignet ist, erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Lose, für die die angegebenen Jahresumsätze die Summe der geforderten Mindestjahresumsätze erreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern. Bei Bietergemeinschaften werden die Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Mindestanforderung bezieht sich auf die Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. * Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments "Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) anzugeben. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das Dokument "Angaben zu Referenzen" mit mindestens zwei geeigneten Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) erbrachte … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das Dokument "Angaben zu Referenzen" mit mindestens zwei geeigneten Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) erbrachte Unterhaltsreinigungen einzureichen (Ausschlussgrund). Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen): - Die Leistung muss mindestens jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten erbracht worden sein. - Die Referenzen umfassen Unterhaltsreinigungen in einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, einem ANKER-Zentrum, einem Behördenankunftszentrum, einem Krankenhaus, einer Alten- und Pflegeeinrichtung, einer Kita-Einrichtung, einer Tagespflege oder in einer vergleichbaren Einrichtung mit mind. 75 untergebrachten bzw. betreuten Personen. Pro Referenz sind in dem Dokument "Angaben zu Referenzen" insbesondere Angaben • zum Auftragnehmer des Referenzauftrags, • zur Bezeichnung der Leistung, • zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende), • zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro, • zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten, • zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, zu machen. --- Das ausgefüllte Dokument "Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Da die Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung dienen, wird darauf hingewiesen, dass hier nur Referenzen von Unternehmen berücksichtigt werden, welche an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder zum Teil mitwirken. * Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. * Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von mehr als zwei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von zwei geeigneten Referenzen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Als Beleg der Eignung wird eine gültige Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 2015 (oder neuer) (Qualitätsmanagement) oder eine mindestens gleichwertige, gültige Zertifizierung verlangt (Kopie in Form einer PDF-Datei). Die Zertifizierung über das bestehende Qualitätssi … ganz lesenAls Beleg der Eignung wird eine gültige Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 2015 (oder neuer) (Qualitätsmanagement) oder eine mindestens gleichwertige, gültige Zertifizierung verlangt (Kopie in Form einer PDF-Datei). Die Zertifizierung über das bestehende Qualitätssicherungssystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden sein und mindestens noch am letzten Tag der Angebotsfrist gültig sein. Sofern auf eine mindestens gleichwertige, gültige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit der Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.01.2028
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.01.2031 um 24:00 Uhr.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
46 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; de … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Zuschlagslimitierung Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben … ganz lesenDieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Zuschlagslimitierung Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit, sich auf jedes der neun ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass ein Bieter den Zuschlag auf maximal vier Lose erhalten kann (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV). Die Zuschlagslimitierung dient der Vermeidung von wettbewerbshindernder Konzentration. Um eine transparente, diskriminierungsfreie Angebotsabgabe mit jedweder Chance auf einen Zuschlag zu einem der Lose zu ermöglichen, geben Sie dazu im Dokument „Priorisierung der Lose“ Ihre Los-Priorisierung im Fall des Zuschlages an. Erfolgt bei der Abgabe mehrerer Angebote (z. B. ein Angebot je Los) keine Angabe der Priorisierung durch den Bieter, wird von folgender Priorisierung ausgegangen: Priorität 1 = Los 1, Priorität 2 = Los 2, Priorität 3 = Los 3, Priorität 4 = Los 4, Priorität 5 = Los 5, Priorität 6 = Los 6, Priorität 7 = Los 7, Priorität 8 = Los 8, Priorität 9 = Los 9 Der Zuschlag wird für jedes Los separat erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes beginnt zuerst in Los 1, dann in Los 2, dann in Los 3 und zuletzt in Los 9. Die Wirtschaftlichkeit wird in jedem Los anhand der unter Ziffer 3.9.2 der Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt. Sollte ein Bieter für mehr als vier Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird nach der festgelegten Priorisierung ermittelt, für welche Lose der Zuschlag erteilt werden kann. Dieser Bieter wird somit für die weiteren Lose in der Bewertung nicht mehr berücksichtigt mit der Folge, dass die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für die verbleibenden Lose neu erfolgen muss. Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation „Generalunternehmer und Unterauftragnehmer“ (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Liegen für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vor, entfällt die Zuschlagslimitierung für diese bedingungsgemäß eingereichten Angebote in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in den prioritären Losen bereits den Zuschlag erhält. Hinweis zum Aufmaßverzeichnis und zur Ortsbesichtigung Die im Aufmaßverzeichnis gemäß Anlage 10 a-i angegebenen m² beziehen sich ausschließlich auf die jeweilige Raum- bzw. Grundfläche und stellen nicht die tatsächlich zu reinigende Gesamtfläche dar. Der tatsächliche Reinigungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, insbesondere Ziffer 2.3, sowie den Anlagen 10 a-i. Je nach Raumart umfasst die Reinigung neben den Bodenflächen auch weitere Flächen, Einbauten und Gegenstände. Dies gilt beispielsweise für Sanitär- und Duschbereiche, in denen u. a. auch Wandfliesen, Trenn- bzw. Duschwände, Türen, Waschbecken und Sanitärobjekte zu reinigen sind. Die Bieter haben den vollständigen Reinigungsumfang bei ihrer Kalkulation zu berücksichtigen. Zur Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten und des tatsächlichen Reinigungsumfangs ist eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe zwingend erforderlich. Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung der Liegenschaft(en), für die er ein Angebot abgeben möchte, teilzunehmen. Nach der jeweiligen Ortsbesichtigung wird seitens des (öffentlichen) Auftraggebers die "Teilnahmebestätigung Ortsbesichtigung" , die den Vergabeunterlagen beiliegt und vom Bieter vorauszufüllen ist, unterzeichnet. Diese ist/sind dem Angebot als Anlage beizufügen. Falls für eine Liegenschaft kein Besichtigungstermin wahrgenommen wird, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren für das jeweilge Los ausgeschlossen. Eine Ortsbesichtigung ist möglich zwischen 28.09.2026 bis spätestens (einschließlich) 09.10.2026. Zur Organisation d …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Reinigungsdienstleistungen in ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben

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786vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (952 Lose mit Angabe)
361.057 €Zuschlagswert im Median
130.000 € – 844.840 €mittlere Hälfte, 221 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 26.10.2026
  2. BekanntmachungFrist 26.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a4463199-f2be-4e14-af3c-8487ae255bf1.