Reinigungsleistungen für ausgewählte ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben
Regierung von Schwaben · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen 0270.ZV-18-26-8veröffentlicht 24.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.02.2027 – 31.01.2028
- Lose
- 9
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.02.2027 – 31.01.2028, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 9Angebot auf bis zu 9, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Leistungsbewertung gemäß Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots" der "Verfahrenshinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen"30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 45 Tagen
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 23 Tagenan Regierung von Oberbayern
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Tagennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Heute
- Bindefrist endetin 33 Tagen46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 31.01.2028
Beschreibung
Reinigungsleistungen für ausgewählte ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben
Los 1: Behördenzentrum Aindlinger Str. 16, Augsburg, Los 2: ANKER-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg, Los 3: Gemeinschaftsunterkunft Hohenstaufenstr. 57, Augsburg-Inningen, Los 4: ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77, Augsburg, Los 5: ANKER-Dependance Gubener Str. 4+6, Augsburg, Los 6: ANKER-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering, Los 7: ANKER-Dependance Im Starkfeld 61, Neu-Ulm, Los 8: ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, Kempten, Los 9: ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, Günzburg.
Gegenstand nach CPV
- 90910000ReinigungsdiensteHauptgegenstand
Lose9 Lose · Angebot auf bis zu 9 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Behördenzentrum Aindlinger Str. 16, Augsburg Reinigungsleistungen im Behördenzentrum Aindlinger Str. 16, Augsburg | 1 Jahr | – |
| 2 | ANKER-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg | 1 Jahr | – |
| 3 | Gemeinschaftsunterkunft Hohenstaufenstr. 57, Augsburg-Inningen Reinigungsleistungen in der Gemeinschaftsunterkunft Hohenstaufenstr. 57, Augsburg-Inningen | 1 Jahr | – |
| 4 | ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77, Augsburg Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77, Augsburg | 1 Jahr | – |
| 5 | ANKER-Dependance Gubener Str. 4+6, Augsburg Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Gubener Str. 4+6, Augsburg | 1 Jahr | – |
| 6 | ANKER-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering | 1 Jahr | – |
| 7 | ANKER-Dependance Im Starkfeld 61, Neu-Ulm Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Im Starkfeld 61, Neu-Ulm | 1 Jahr | – |
| 8 | ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, Kempten Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, Kempten | 1 Jahr | – |
| 9 | ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, Günzburg Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, Günzburg | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots" der "Verfahrenshinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen"Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Unter Verwendung des Dokuments "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur … ganz lesenkürzer
Unter Verwendung des Dokuments "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Im Auftragsfall muss spätestens zum Leistungsbeginn eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Im Auftragsfall muss spätestens zum Leistungsbeginn eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssummen je Schadensfall abgeschlossen sein und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden: - 2.500.000 € für Personen- und Sachschäden (pauschal), - 250.000 € für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht, - 250.000 € für Obhutsschäden und Bearbeitungs- / Tätigkeitsschäden, - 250.000 € für das Abhandenkommen von Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, - 250.000 € für das Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten, - 2.500.000 € für Umwelthaftpflichtschäden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten oder geliehenen Sachen einschließen. Sie hat sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen. * Hierzu ist gemäß dem Dokument "Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. //// Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter.- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung Mindestjahresumsätze (Ausschlusskriterium): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) i. H. v. 200.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) verlangt. * Im Falle einer Biet … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Mindestjahresumsätze (Ausschlusskriterium): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) i. H. v. 200.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) verlangt. * Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden. Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments „Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen, deren Umsatz berücksichtigt werden soll. Sollte ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so müssen die vom Bieter in den einzelnen Jahren erzielten Jahresumsätze (netto) mindestens die Summe der bei den jeweiligen Losen angegebenen Mindestjahresumsätze erreichen. Für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (Mindestumsätze) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden. Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Jahresumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, geeignet ist, erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Lose, für die die angegebenen Jahresumsätze die Summe der geforderten Mindestjahresumsätze erreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern. Bei Bietergemeinschaften werden die Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Mindestanforderung bezieht sich auf die Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. * Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments "Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) anzugeben. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das Dokument "Angaben zu Referenzen" mit mindestens zwei geeigneten Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) erbrachte … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das Dokument "Angaben zu Referenzen" mit mindestens zwei geeigneten Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) erbrachte Unterhaltsreinigungen einzureichen (Ausschlussgrund). Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen): - Die Leistung muss mindestens jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten erbracht worden sein. - Die Referenzen umfassen Unterhaltsreinigungen in einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, einem ANKER-Zentrum, einem Behördenankunftszentrum, einem Krankenhaus, einer Alten- und Pflegeeinrichtung, einer Kita-Einrichtung, einer Tagespflege oder in einer vergleichbaren Einrichtung mit mind. 75 untergebrachten bzw. betreuten Personen. Pro Referenz sind in dem Dokument "Angaben zu Referenzen" insbesondere Angaben • zum Auftragnehmer des Referenzauftrags, • zur Bezeichnung der Leistung, • zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende), • zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro, • zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten, • zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, zu machen. --- Das ausgefüllte Dokument "Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Da die Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung dienen, wird darauf hingewiesen, dass hier nur Referenzen von Unternehmen berücksichtigt werden, welche an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder zum Teil mitwirken. * Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. * Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von mehr als zwei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von zwei geeigneten Referenzen.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Als Beleg der Eignung wird eine gültige Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 2015 (oder neuer) (Qualitätsmanagement) oder eine mindestens gleichwertige, gültige Zertifizierung verlangt (Kopie in Form einer PDF-Datei). Die Zertifizierung über das bestehende Qualitätssi … ganz lesenkürzer
Als Beleg der Eignung wird eine gültige Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 2015 (oder neuer) (Qualitätsmanagement) oder eine mindestens gleichwertige, gültige Zertifizierung verlangt (Kopie in Form einer PDF-Datei). Die Zertifizierung über das bestehende Qualitätssicherungssystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden sein und mindestens noch am letzten Tag der Angebotsfrist gültig sein. Sofern auf eine mindestens gleichwertige, gültige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit der Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2027
- Vertragsende
- 31.01.2028
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.01.2031 um 24:00 Uhr.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 46 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; de … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Zuschlagslimitierung Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben … ganz lesenkürzer
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Zuschlagslimitierung Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit, sich auf jedes der neun ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass ein Bieter den Zuschlag auf maximal vier Lose erhalten kann (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV). Die Zuschlagslimitierung dient der Vermeidung von wettbewerbshindernder Konzentration. Um eine transparente, diskriminierungsfreie Angebotsabgabe mit jedweder Chance auf einen Zuschlag zu einem der Lose zu ermöglichen, geben Sie dazu im Dokument „Priorisierung der Lose“ Ihre Los-Priorisierung im Fall des Zuschlages an. Erfolgt bei der Abgabe mehrerer Angebote (z. B. ein Angebot je Los) keine Angabe der Priorisierung durch den Bieter, wird von folgender Priorisierung ausgegangen: Priorität 1 = Los 1, Priorität 2 = Los 2, Priorität 3 = Los 3, Priorität 4 = Los 4, Priorität 5 = Los 5, Priorität 6 = Los 6, Priorität 7 = Los 7, Priorität 8 = Los 8, Priorität 9 = Los 9 Der Zuschlag wird für jedes Los separat erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes beginnt zuerst in Los 1, dann in Los 2, dann in Los 3 und zuletzt in Los 9. Die Wirtschaftlichkeit wird in jedem Los anhand der unter Ziffer 3.9.2 der Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt. Sollte ein Bieter für mehr als vier Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird nach der festgelegten Priorisierung ermittelt, für welche Lose der Zuschlag erteilt werden kann. Dieser Bieter wird somit für die weiteren Lose in der Bewertung nicht mehr berücksichtigt mit der Folge, dass die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für die verbleibenden Lose neu erfolgen muss. Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation „Generalunternehmer und Unterauftragnehmer“ (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Liegen für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vor, entfällt die Zuschlagslimitierung für diese bedingungsgemäß eingereichten Angebote in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in den prioritären Losen bereits den Zuschlag erhält. Ortsbesichtigung Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist zwingend vorgegeben. Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung der Liegenschaft(en), für die er ein Angebot abgeben möchte, teilzunehmen. Nach der jeweiligen Ortsbesichtigung wird seitens des (öffentlichen) Auftraggebers die "Teilnahmebestätigung Ortsbesichtigung" , die den Vergabeunterlagen beiliegt und vom Bieter vorauszufüllen ist, unterzeichnet. Diese ist/sind dem Angebot als Anlage beizufügen. Falls für eine Liegenschaft kein Besichtigungstermin wahrgenommen wird, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren für das jeweilge Los ausgeschlossen. Eine Ortsbesichtigung ist möglich zwischen 28.09.2026 bis spätestens (einschließlich) 09.10.2026. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende bis spätestens (einschließlich) 07.10.2026 zur Ortsbesichtigung anmeldet. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.8 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fronhof 10, 86152 Augsburg
- Website
- auftraege.bayern.de
- Kontakt
- poststelle@
reg-schw.bayern.de - Auskünfte
- Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@
reg-ob.bayern.de
Bei uns erfasst
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmbH51 Zuschläge
- Münchener Gebäudereinigung, K.E. Müller GmbH31 Zuschläge
- Dr. Hoffmann Facility Services Group GmbH26 Zuschläge
- Luna Glanz GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Moritz Fürst GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Krätschmer Gebäudereinigung + Dienstleistungs GmbH23 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 26.10.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 971787cb-0242-40e9-89ba-3df6501a440d.