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vergebenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Reinigungsdienstleistungen TH Köln

Technische Hochschule Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 102064veröffentlicht 01.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 543 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 01.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
101,09 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.09.2025 – 31.08.2029
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50968, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 9 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Nachhaltigkeitskonzept16,7 %
  • Personalkonzept16,6 %
  • Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept16,7 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2029
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Campus Südstadt 1

Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)

4 Jahre–
2
Campus Südstadt 2

Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)

4 Jahre–
3
Campus Deutz 1

Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)

43 Monate–
4
Campus Deutz 2

Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)

4 Jahre–
5
Campus Gummersbach

Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)

4 Jahre–
6
Campus Leverkusen

Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Angebotspreis50 %
Nachhaltigkeitskonzept16,7 %
Personalkonzept16,6 %
Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept16,7 %
Preis
AngebotspreisDer Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Qualität
NachhaltigkeitskonzeptDas übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Qualität
PersonalkonzeptDas übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Qualität
Technisch innovatives und digitales UmsetzungskonzeptIn dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung de … ganz lesenEs wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UD8BP

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

716vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (1.180 Lose mit Angabe)
548.102 €Zuschlagswert im Median
260.749 € – 1,54 Mio. €mittlere Hälfte, 296 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.05.2025
  4. BekanntmachungFrist 13.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5228815a-fd29-4584-bf72-cde21befdb66.