Reinigungs- u. Hygienebedarf (Rahmenvertrag)
Stadt Lahr · Lahr, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LXXXVIII/2023veröffentlicht 09.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 740 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2024 – 31.12.2024
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Ortenaukreis.
- Lieferung von einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF) incl. BeladungGemeinde Seelbach · SeelbachFrist 03.12.2026
- Ersatzteile für Drehgestelle LINT 54SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH · LahrFrist 23.11.2026
- Miete und Wartung von Kopiergeräten für das Landratsamt Ortenaukreis mit Außenstellen und SchulenLandratsamt Ortenaukreis · OffenburgFrist 09.11.2026
- Drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr Offenburg (3 Lose)Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle · OffenburgFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 740 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2024 – 31.12.2024
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lahr77933, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 34 MonatenLaufzeit bis 31.12.2024
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Lieferung wird in 3 Losen ausgeschrieben und erfolgt für 12 Monate vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis spätestens 31.12.2027: Los 1: Reinigungs- und Pflegemittel, Reinigungszubehör Los 2: Reinigungsgeräte Vermop Los 3: Hygienematerial und Spenderleihvertrag mit Option der Eigentumsübernahme
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Reinigungs- und Pflegemittel + Reinigungszubehör 1.Umfang Leistung:Angebot umfasst Lieferung von Reinigungs-u. Pflegemittel+Reinigungszubehör frei Bestimmungsort. 2.Preisgestaltung:Bei Preiskalkulation ist grundsätzlich von den im Leistungsverzeichnis angegebenen Jahresmengen auszugehen.Mengen können über− o. unterschritten werden,da es sich nicht um einen klassischen Abrufvertrag sondern um Rahmenvereinbarung gemäß §21 VGV handelt, bei der lediglich Bedingungen für Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit sowie der Preis festgelegt werden.Die Bestellungen durch die einzelnen städt. Dienststellen erfolgen auf tats. Bedarf. Produkte sind einzeln abrufbar.Eine Einstellung der Lieferung bei Erreichen der angegebenen Mengen vor Vertragsende ist nicht zulässig.Die zulässigen Gebindegrößen sind im Leistungsverzeichnis angegeben.Der Bieter hat die von ihm angebotenen Gebindegrößen in die dafür vorgesehene Spalte einzutragen.Die Preise sind netto für die vorgegebene Einheit anzugeben.Die Mehrwertsteuer wird gesondert abgefragt.Die offerierten Preise müssen für erste Vertragsjahr verbindlich sein.Eine Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres ist für AG u. Bieter möglich.Es ist hierbei eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten.Ab dem 2.Vertragsjahr können Preisanpassungen geltend gemacht werden.Diese sind unter Voraussetzung statthaft, dass der Bieter nachweisen kann,dass er seine Angebotspreise nicht halten kann,da sein bzw. seine Zulieferer ihm zuvor gegenüber Preise wirksam erhöht haben.Eine Prüfung zur Preisanpassung bedarf Zustimmung des AG.Der so neu vereinbarte Preis gilt dann mindestens für 12 weitere Monate.Kommt keine Einigung über die neuen Preise zustande,so gilt Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten als beendet.In Vertragspreise sind u.a. auch die finanziellen Auswirkungen aus Anwendung der Gütergefahrenverordnung Straße aus sonstigen,bereits geltenden,o. für den Lieferzeitraum zu erwartenden gesetzlichen o. sonstigen Vorschriften einzurechnen.Preisnachlässe für Fall der Zusammenfassung mehrerer o. aller Lose werden im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt.Sie bleiben jedoch Inhalt des Angebotes u. werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.3.Qualität:Während des Vertrages hat Bieter eine gleichbleibende Qualität (wie angeboten u. ggfs. bemustert) zu garantieren.Steht das angegebene Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf Bieter ein Alternativprodukt nur mit schriftl. Zustimmung des AG einsetzen.Sollten nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen Produkten festgestellt werden,behält sich der AG vor,sofort vom Vertrag zurückzutreten.Die Bieter verpflichten sich im Falle,für die Stadt Lahr entstandenen Schäden u. finanzielle Nachteile aufzukommen.4.Bestellabwicklung/Controlling Software:Der Bieter stellt die notwendige Software zur schriftl. Bestellung (für 4 PC−Arbeitsplätze) sowie Software zur Lagerhaltung u. Übersicht für das laufende Jahr u. Vorjahr bereits bestellten Artikel für mindestens 200 Objekte.Sämtliche Bestellungen müssen für jedes einzelne Objekt im Rückblick ersichtlich sein.Die Bestellsoftware soll entsprechend dem Sortiment für die Stadtverwaltung Lahr angelegt werden.Neuanlage von Produkten sind nur nach Auftrag der Sachgebietsleitung Gebäudeservice o. deren Stellvertreter/in der Stadt Lahr einzustellen.5.Vorgegebene Artikel mit Herstellerangabe:Im Leistungsverzeichnis wurden teilweise Hersteller der Artikel genannt.Diese Artikel passen zu bereits vorhandenen System u. müssen aus wirtschaftl. Gründen weitergeführt werden.6.Auslieferung Reinigungs- u.Pflegemittel+Reinigungszubehör:a)Einzelne Annahmestellen sind über gesamte Stadtgebiet u. den Ortsteilen verteilt (Auflistung der beliefernden Objekten ist beigefügt).b)Werden ggf. einzelne Gebinde abgerufen.c)Sachgemäße Verpackung u. Verladung der Reinigungsmittel,Reinigungsgeräten,Hygienematerial u. sonstigem Reinigungsbedarf,für ordnungsgemäßen Transport bis einzelnen Abnahmestellen sowie für Schäden u. Diebstähle haftet der AN.d)Die bestelle Ware ist nach Abruf innerhalb von 4 Werktagen zu liefern.e)Hausmeister sind in den einzelnen Annahmestellen im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten auch mit Aufgaben bereut,die ein vorübergehendes Verlassen des Dienstgebäudes erfordert,wird eine Absprache des jeweiligen Anlieferungstermins mit Hausmeistern spätestens eine Stunde vor Lieferung dringend vorgeschrieben.f)Ohne Unterschrift des Lieferscheins durch ausschließlich Hausmeister o. einen Vertreter des Gebäudeservice gilt Ware als nicht zugestellt.7.Lagerhaltung:Der AG betreibt keine zentrale Lagerhaltung;Lagerhaltung in einzelnen Annahmestellen wird auf Minimum beschränkt.8.Besonderer Hinweis:Im Rahmen der Anlieferung werden Pausenhöfe in Schulen,Kindergärten,Horte usw. befahren.Die einhergehenden Unfallgefahren sind vom Bieter zu berücksichtigen.Vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Geländen einzuhalten.9.Umweltverträglichkeit:Mindestkriterien:Die einzusetzenden Reinigungsmittel müssen die Leistungsverzeichnis aufgelisteten Anforderungen erfüllen.10.Kennzeichnung:Lieferungen v. Reinigungschemikalien,die nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sind,müssen mit Sicherheitsdatenblatt u. Betriebsanweisung gem.EG Richtlinie versehen sein.Die Verpack./Gebinde müssen mit Angaben über Inhaltsstoffe,Sicherheitsvorkehrungen u. einer Anwendungsempfehlung einschl.Dosierung in deutscher Sprache gekennzeichnet sein.Zusätzlich sind dem AG für jedes in Dosierflaschen umfüllbare Produkt während gesamten Vertragszeit bei Bedarf kostenlos Etiketten für Dosierflaschen Verfügung zu stellen,Angaben über Anwendungsmöglichkeit,die Dosierung u.ä. des Produktes enthalten.Sollten z.B. durch nachträgl. Änderung der Gewinde neue Zapfhähne erforderlich sein werden,so sind diese dem AG kostenlos zur Verfügung zu stellen.11.Sonstiges:Spätere Ergänzungen o. Änderungen des Vertrags können nur mit dem AG verbindlich vereinbart werden u. bedürfen der Schriftform. Anlagen:1.Anlief. Objekte der Stadt Lahr Sie werden Bestandteil des Vertrages. | 1 Jahr | – |
| 2 | LOS 2 Vermop 1. Umfang der Leistung Das Angebot umfasst die Lieferung von Vermop Reinigungsgeräten/-zubehör frei Bestimmungsort. 2. Preisgestaltung Bei einer Preiskalkulation ist grundsätzlich von den im Leistungsverzeichnis angegebenen Jahresmengen auszugehen. Mengen können über− oder unterschritten werden, da es sich nicht um einen klassischen Abrufvertrag sondern um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VGV handelt, bei der lediglich die Bedingungen für die Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit sowie der Preis festgelegt werden. Die Bestellungen durch die einzelnen städtischen Dienststellen erfolgen auf tatsächlichem Bedarf. Die Produkte sind einzeln abrufbar. Eine Einstellung der Lieferung bei Erreichen der angegebenen Mengen vor Vertragsende ist nicht zulässig. Die zulässigen Gebindegrößen sind im Leistungsverzeichnis angegeben. Der Bieter hat die von ihm angebotenen Gebindegrößen in die dafür vorgesehene Spalte einzutragen. Die Preise sind netto für die vorgegebene Einheit anzugeben. Die Mehrwertsteuer wird gesondert abgefragt. Die offerierten Preise müssen für das erste Vertragsjahr verbindlich sein. Eine Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres ist für Auftraggeber und Bieter möglich. Es ist hierbei eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten. Ab dem 2. Vertragsjahr können Preisanpassungen geltend gemacht werden. Diese sind unter der Voraussetzung statthaft, dass der Bieter nachweisen kann, dass er seine Angebotspreise nicht halten kann, da sein bzw. seine Zulieferer ihm zuvor gegenüber Preise wirksam erhöht haben. Eine Prüfung zur Preisanpassung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der so neu vereinbarte Preis gilt dann mindestens für 12 weitere Monate. Kommt keine Einigung über die neuen Preise zustande, so gilt der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten als beendet. In die Vertragspreise sind u. a. auch die finanziellen Auswirkungen aus der Anwendung der Gütergefahrenverordnung Straße aus sonstigen, bereits geltenden, oder für den Lieferzeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften einzurechnen. Preisnachlässe für den Fall der Zusammenfassung mehrerer oder aller Lose werden im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Sie bleiben jedoch Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3. Qualität Während des Vertrages hat der Bieter eine gleich bleibende Qualität (wie angeboten und ggfs. bemustert) zu garantieren. Steht das angegebene Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf der Bieter ein Alternativprodukt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen. Sollten nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen Produkten festgestellt werden, behält sich der Auftraggeber vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die Bieter verpflichten sich in diesem Falle, für die Stadt Lahr entstandenen Schäden und finanzielle Nachteile aufzukommen. 4. Bestellabwicklung / Controlling Software Der Bieter stellt die notwendige Software zur schriftlichen Bestellung (für 4 PC−Arbeitsplätze) sowie die Software zur Lagerhaltung und Übersicht der für das laufende Jahr und Vorjahr bereits bestellten Artikel für mindestens 200 Objekte. Sämtliche Bestellungen müssen für jedes einzelne Objekt im Rückblick ersichtlich sein. Die Bestellsoftware soll entsprechend dem Sortiment für die Stadtverwaltung Lahr angelegt werden. Neuanlage von Produkten sind nur nach Auftrag der Sachgebietsleitung Gebäudeservice oder deren Stellvertreter/in der Stadt Lahr einzustellen. 5. Vorgegebene Artikel mit Herstellerangabe Im Leistungsverzeichnis wurden teilweise die Hersteller der Artikel genannt. Diese Artikel passen zu einem bereits vorhandenen System und müssen aus wirtschaftlichen Gründen weitergeführt werden. 6. Auslieferung a) Die einzelnen Annahmestellen sind über das gesamte Stadtgebiet sowie den Ortsteilen verteilt (Eine Auflistung der zu beliefernden Objekten ist beigefügt). b) Es werden ggf. einzelne Gebinde abgerufen. c) Für die sachgemäße Verpackung und Verladung der Reinigungsmittel, Reinigungsgeräten, Hygienematerial und sonstigem Reinigungsbedarf, für den ordnungsgemäßen Transport bis zu den einzelnen Abnahmestellen sowie für Schäden und Diebstähle haftet der Auftragnehmer. d) Die bestelle Ware ist nach Abruf innerhalb von 4 Werktagen zu liefern. e) Da die Hausmeister in den einzelnen Annahmestellen im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten auch mit Aufgaben bereut sind, die ein vorübergehendes Verlassen des Dienstgebäudes erfordert, wird eine Absprache des jeweiligen Anlieferungstermins mit den Hausmeistern spätestens eine Stunde vor Lieferung dringend vorgeschrieben. f) Ohne Unterschrift des Lieferscheins durch ausschließlich den Hausmeister oder einen Vertreter des Gebäudeservice gilt die Ware als nicht zugestellt. 7. Lagerhaltung Der Auftraggeber betreibt keine zentrale Lagerhaltung; die Lagerhaltung in den einzelnen Annahmestellen wird auf ein Minimum beschränkt. 8. Besonderer Hinweis Im Rahmen der Anlieferung werden auch Pausenhöfe in Schulen, Kindergärten, Horte usw. befahren. Die damit einhergehenden Unfallgefahren sind vom Bieter zu berücksichtigen. Vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Geländen sind einzuhalten. Anlagen: 1. Anlieferung Objekte der Stadt Lahr Sie werden Bestandteil des Vertrages. | 1 Jahr | – |
| 3 | LOS 3 Hygienematerial und Spenderleihvertrag mit Option der Eigentumsübernahme 1.Umfang Leistung:Die Stadt Lahr schreibt die Vergabe von Hygienespendern für neue Gebäude oder zusätzlich angemietete Gebäude der Stadtverwaltung Lahr im Spenderleihverfahren aus. Zusätzlich werden die Materialien für bereits im Eigentum befindlichen Hygienespender in den Bestandsgebäuden der Stadtverwaltung Lahr ausgeschrieben.2.Leistungen:Folgende Leistungen sind durch den Bieter zu erbringen:−Mietobjekte Papierhandtuchspender mit Rollenpapier,Toilettenpapierspender mit Toilettenpapier,Seifenschaumspender mit Seifenschaum u. Schaumseife zur Händekontamination,-Hygienematerial für Bestands-u. Leihspender.3.Vertragsbeginn:Der Mietservice,sowie die Materialbestellungen sollen ab dem 01.01.2024 erfolgen.Dieser verlängert sich 3-mal um weitere 12 Monate,wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende durch den AG bzw. AN gekündigt wird. Der Vertrag gilt spätestens am 31.12.2027,o. dass es weiterer Schritte bedarf,als fristgerecht beendet.Die Lieferung erfolgt frei Haus.4.Bedarf:Bei den Angaben der Stückzahlen im Leistungsverzeichnis handelt es sich um Schätzwerte.Der Bieter kann ausschließlich den tatsächlichen Bedarf abrechnen o. liefern.Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl nach dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.5.Reparatur−u.Wartungsunterhalt:Der Reparatur−u.Wartungsunterhalt der eingesetzten Mietobjekte geht zu Lasten des Bieters.Schadhafte o. durch Dritte (z. B. Gesundheitsamt) bemängelte Geräte werden vom AG an den Bieter gemeldet u. sind innerhalb max. 5 Arbeitstagen auszutauschen.Schadhafte Geräte sind im Rahmen der Wartung auszutauschen u. werden nicht separat vergütet.Montage erfolgt durch den AG.6.Lieferservice:Die Lieferung von Toiletten−/Handtuchpapier sowie den flüssigen Hygieneartikeln erfolgt nach Bestellung innerhalb von max.4 Werktagen.7.Bestellvorgang:Der Bieter hat ein geeignetes Bestellsystem, bestenfalls eine Bestellmöglichkeit über das Internet oder EDV−unterstütz anzubieten.8.Unfallverhütung:Die eingesetzten Geräte müssen gültigen Rechtsverordnungen u. den UV−Vorschriften entsprechen.Der Bieter haftet gegenüber dem AG für die Einhaltung dieser Regelungen.9.Verpflichtung AN:Der Bieter verpflichtet sich, die Arbeiten nur ordnungsgemäß versichertem Personal durchzuführen (Kranken−,Unfall−,Sozialversicherung etc.)Der AG ist berechtigt,das Personal auf Zuverlässigkeit u. Eignung zu prüfen u.die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen zu verlangen.Arbeitskräfte,die diesen Anforderungen nicht entsprechen,sind auf Verlangen des AG abzulösen.Als Urlaubs− u.Krankheitsvertretung darf nur eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der Bieter hat durch die organisatorische Maßnahmen (Bestellung von Ersatzkräften) sicherzustellen, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit,Urlaub,etc. die Materiallieferung nicht beeinträchtigt wird.Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur beschäftigt werden,wenn gültige Arbeit−u. Aufenthaltspapiere vorliegen u. eine ausreich. deutsche sprachliche Verständigung gewährleistet ist.Die Auslieferung ist durchzuführen,dass der Dienstbetrieb möglichst ungestört bleibt.Der Bieter haftet dem AG im Rahmen der Haftpflichtversicherung für alle Schäden,die seine Beauftragten bzw. Mitarbeiter/innen verursachen.Der Bieter versichert, dass er technisch und wirtschaftlich in der Lage ist,den Auftrag im vorgesehenen Umfang ausführen können.Bei Nichterbringen vereinbarten Leistung u. der sonstigen vertraglichen Verpflichtungen hat der AG fristlos schriftlich zu kündigen,wenn diese erfolglos waren.Der Bieter ist verpflichtet sich,alle für Objekt geltenden allgemeinen u. speziellen Unfallverhütungsvorschriften u. Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.10.Subunternehmer:Die Übertragung von Leistungen an Subunternehmen ist zulässig.Der Bieter hat dies dem AG entsprechend mit allen Angaben zum Subunternehmer u. dessen Leistungen schriftlich bei Angebotsabgabe mitzuteilen.11. Mängelanzeigen:Mängel u. Schäden an Räumen u. Einrichtungsgegenständen sind der gebäudeverwaltenden Stelle unverzüglich mitzuteilen.Soweit diese Mängel u.Schäden eine Gefährdung des Personals darstellen,dürfen die Arbeiten nicht vor Abstellung der festgestellten Beanstandungen ausgeführt werden. Die Haftung des Auftraggebers wegen Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht bleibt unberührt.12.Vertragslaufzeit,Option u. Endschaftsklausel:Die offerierten Mietpreise müssen für das erste Vertragsjahr verbindlich sein.Ab 2. Vertragsjahr können Preisanpassungen geltend gemacht werden.Diese sind unter der Voraussetzung statthaft,dass der Bieter nachweisen kann,dass er seine Angebotspreise nicht halten kann,das sein bzw. seine Zulieferer ihm gegenüber zuvor Preise wirksam erhöht haben.Eine Prüfung zur Preisanpassung sowie die Vorlage entsprechender Nachweise behält sich der AG vor.Die Preisanpassung bedarf der Zustimmung des AG.Der so neu vereinbarte Preis gilt dann mindestens für 12 weitere Monate.Kommt keine Einigung über die neuen Preise zustande,so gilt der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten als beendet.In die Vertragspreise sind u.a. auch die finanz. Auswirkungen aus Anwendung der Gütergefahrenordnung Straße,aus sonstigen,bereits geltenden o. für den Lieferzeitraum zu erwartenden gesetzlichen o. sonstigen Vorschriften einzurechnen.Sollte auf eine Übernahme der Spender verzichtet werden,hat der AN alle Leihgegenstände auf seine Kosten zu entfernen u. zu entsorgen.13.Haftung:Der Bieter hat für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen.Er haftet für von ihm u. seinen Erfüllungshilfen verursachten Personen−,Sach−u.Vermögensschäden. Der Bieter erklärt die vorstehenden Bedingungen im Falle einer Auftragserteilung anzuerkennen u. das Angebot entsprechend den geforderten Leistungen (einschließlich Anlagen) zu erstellen.Für alle Beschäftigten des Bieters gelten die Arbeitsrichtlinien,sowie die Hausordnung des Objektes. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2024
- Vertragsende
- 31.12.2024
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Marco GmbH & Co. KG, Malterdingen | 1 |
| 2 | Marco GmbH & Co. KG, Malterdingen | 1 |
| 3 | Marco GmbH & Co. KG, Malterdingen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Lahr
- Anschrift
- Schillerstraße 23, 77933 Lahr
- Website
- lahr.de
- Kontakt
- ausschreibung@
lahr.de - Auskünfte
- Vergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaftenausschreibung@
lahr.de
Bei uns erfasst
- Kanalbaumaßnahme Johann-Sebastian-Bach-Straße06.11.2026
- Umnutzung + Sanierung Gründerzentrum (InnoLab33) - Metallbauarbeiten-Gerüsttraversen05.11.2026
- VgV Aufdimensionierung Hauptsammler Alte Rheinstraße/Eisenbahnstraße04.11.2026
- Umnutzung + Sanierung Gründerzentrum (InnoLab33) - Landschaftsbauarbeiten22.10.2026
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von Stadt Lahr, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 398 (Reinigungs- und Poliermittel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- O+S Offterdinger & Sailer GmbH5 Zuschläge
- Offterdinger & Sailer GmbH4 Zuschläge
- Kammerer GmbH & Co.KG3 Zuschläge
- E.J. Reinigungssysteme Vertriebs-GmbH2 Zuschläge
- Ecolab Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Kammerer GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Lieferung von ReinigungartikelnStadt GeestlandFrist 16.11.2026
- Beschaffung Reinigungs- und Hygieneartikel - RVKreisstadt MerzigFrist 11.11.2026
- Rahmenvereinbarung - Lieferung von Reinigungs-, Hygienemitteln u.-artikeln: - Unterhalts- u. Grundreinigung, - Schulküchen- u. Lebensmittelzubereitungsbereich, sowie Lieferung von HygienepapierStadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0d95a754-c835-48f4-8c94-d9135bc22be9.