Reinigung unter den Bahnsteigen auf 9 Bahnhöfen in 3 Losen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen INF2-0383-2025veröffentlicht 02.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Monate
- 01.01.2026 – 30.04.2026
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
- CPV 90600000
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · BerlinFrist 17.11.2026
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate01.01.2026 – 30.04.2026
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Konzepte40 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 30.04.2026
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Strausberger Platz, Weberwiese, Frankfurter Tor Der Sanierungsbereich für LOS-1 umfasst auf der U-Bahnlinie 5 die Bahnhöfe Strausberger-Platz (Sr), Weberwiese (WR), und Frankfurter Tor (FT). Bei den zu reinigenden/dekontaminierenden Bereichen der Bahnhöfe handelt es sich um die Versorgungsschächte, die in der Regel auf beiden Gleisseiten längs, parallel zum Gleis, unter der Bahnsteigplatte (teilweise getrennt durch Betonsockel für Tunnelstützen bzw. eine tragende Wand mit teilweise begehbaren Durchbrüchen) verlau-fen, und sich beidseitig bis zu den Trompetenbereichen erstrecken. Jeweils zum Ende des Bahnhofs in Richtung Tunnel im Bereich unter den Betriebsräumen bis zum Beginn der Trompete können sich die Versorgungsschächte verengen, und in Höhen und Breiten differieren. Definition "Trompete": Dreieckiger Tunnel-bereich hinter den letzten Betriebsräumen in dem die Gleise zusammengeführt werden. Dieser Bereich darf nur mit einem SIPO/SAKRA betreten werden!!!) In diesem Bereich erfolgt der Kabelübergang vom Bahnhofsbereich (unter dem Bahnsteig) zur Tunnelwand. Die Versorgungsschächte sind von beiden Stirnseiten, im Trompetenbereich zwi-schen den Gleisen, vereinzelt auch über Zugänge im Bereich der Betriebsräume, sowie über Luken auf dem Bahnsteig her zugänglich. Innerhalb der Schächte befinden sich an der Wand zum Gleis Kabelpritschen in mehreren Etagen über die komplette Länge der Schächte. Gleichfalls können sich in den Schächten weitere Versorgungsmedien (Wasser, Abwasser, etc) befinden. Unter normalen Umständen ist der Sanierungsbereich weder nass noch feucht. | 4 Monate | – |
| 2 | Samariter Straße, Frankfurter Allee, Magdalenenstraße Der Sanierungsbereich für LOS-2 umfasst auf der U-Bahnlinie 5 die Bahnhöfe Samariterstraße (Sa), Frankfurter Allee (Ff), und Magdalenenstraße (Md). Bei den zu reinigenden/dekontaminierenden Bereichen der Bahnhöfe handelt es sich um die Versorgungsschächte, die in der Regel auf beiden Gleisseiten längs, parallel zum Gleis, unter der Bahnsteigplatte (teilweise getrennt durch Betonsockel für Tunnelstützen bzw. eine tragende Wand mit teilweise begehbaren Durchbrüchen) verlaufen, und sich beidseitig bis zu den Trompetenbereichen erstrecken. Jeweils zum Ende des Bahnhofs in Richtung Tunnel im Bereich unter den Betriebsräumen bis zum Beginn der Trompete können sich die Versorgungsschächte verengen, und in Höhen und Breiten differieren. Definition "Trompete": Dreieckiger Tunnel-bereich hinter den letzten Betriebsräumen in dem die Gleise zusammengeführt werden. Dieser Bereich darf nur mit einem SIPO/SAKRA betreten werden!!!) In diesem Bereich erfolgt der Kabelübergang vom Bahnhofsbereich (unter dem Bahnsteig) zur Tunnelwand. Die Versorgungsschächte sind von beiden Stirnseiten, im Trompetenbereich zwi-schen den Gleisen, vereinzelt auch über Zugänge im Bereich der Betriebsräume, sowie über Luken auf dem Bahnsteig her zugänglich. Innerhalb der Schächte befinden sich an der Wand zum Gleis Kabelpritschen in mehreren Etagen über die komplette Länge der Schächte. Gleichfalls können sich in den Schächten weitere Versorgungsmedien (Wasser, Abwasser, etc) befinden. Unter normalen Umständen ist der Sanierungsbereich weder nass noch feucht. | 4 Monate | – |
| 3 | Lichtenberg, Friedrichsfelde, Tierpark Der Sanierungsbereich für LOS-3 umfasst auf der U-Bahnlinie 5 die Bahnhöfe Lichtenberg (Li), Friedrichsfelde (Fi), und Tierpark (Tk). Bei den zu reinigenden/dekontaminierenden Bereichen der Bahnhöfe handelt es sich um die Versorgungsschächte, die in der Regel auf beiden Gleisseiten längs, parallel zum Gleis, unter der Bahnsteigplatte (teilweise getrennt durch Betonsockel für Tunnelstützen bzw. eine tragende Wand mit teilweise begehbaren Durchbrüchen) verlaufen, und sich beidseitig bis zu den Trompetenbereichen erstrecken. Jeweils zum Ende des Bahnhofs in Richtung Tunnel im Bereich unter den Betriebsräumen bis zum Beginn der Trompete können sich die Versorgungsschächte verengen, und in Höhen und Breiten differieren. Definition "Trompete": Dreieckiger Tunnelbereich hinter den letzten Betriebsräumen in dem die Gleise zusammengeführt werden. Dieser Bereich darf nur mit einem SIPO/SAKRA betreten werden!!!) In diesem Bereich erfolgt der Kabelübergang vom Bahnhofsbereich (unter dem Bahnsteig) zur Tunnelwand. Die Versorgungsschächte sind von beiden Stirnseiten, im Trompetenbereich zwi-schen den Gleisen, vereinzelt auch über Zugänge im Bereich der Betriebsräume, sowie über Luken auf dem Bahnsteig her zugänglich. Innerhalb der Schächte befinden sich an der Wand zum Gleis Kabelpritschen in mehreren Etagen über die komplette Länge der Schächte. Gleichfalls können sich in den Schächten weitere Versorgungsmedien (Wasser, Abwasser, etc) befinden. Unter normalen Umständen ist der Sanierungsbereich weder nass noch feucht. | 4 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- KonzepteSicherheits- und Reinigungskonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 30.04.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- keine
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesenkürzer
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitgli …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Blitz-Blank Reinigung - Dienstleistungsunternehmen GmbH, Wien | 2 |
| 2 | BCS Dienstleistungs GmbH, Berlin | 2 |
| 3 | Blitz-Blank Reinigung - Dienstleistungsunternehmen GmbH, Wien | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.inf2@
bvg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Weiß-Grün Garten- und Landschaftsbau Inh. Güler Erdogan e.K.7 Zuschläge
- Quick City GmbH6 Zuschläge
- Sakman Service OHG6 Zuschläge
- FAM Hausmeister Dienste GmbH4 Zuschläge
- Grossi-Service GmbH4 Zuschläge
- RUWE GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 21.08.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 21.08.2025 auf 25.08.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9651943-3b61-4de8-ad22-f9d0c4d9a4f3.