Reinigung/ Inspektion von Regenwasseranlagen - Rahmenvertrag
Gemeinde Wandlitz · Wandlitz, Brandenburg
Aktenzeichen TB25-2026-02veröffentlicht 26.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 227 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.07.2026 – 30.06.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Barnim.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 227 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.07.2026 – 30.06.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Wandlitz16348, Landkreis Barnim, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (36 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (50 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 8 Monatenan Gemeinde Wandlitz
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 7 MonatenGemeinde Wandlitz, Kämmerei, Kirchstraße 11, 16348 Wandlitz
- Bindefrist endetvor 6 Monaten44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag Regenentwässerungsanlagen Reinigung und Inspektion von Regenwasseranlagen
Beschreibung des Loses
Reinigung von Straßenabläufen ca. 1.512 Stück/Jahr Reinigung von Schächten ca. 37 Stück/Jahr Reinigung/Inspektion von Anschlussleitungen bis DN 150 ca. 200 m/Jahr Reinigung/Inspektion von Leitungen bis DN 200 ca. 200 m/Jahr Reinigung/Inspektion von Leitungen >DN 200 bis DN 400 ca. 300 m/Jahr Reinigung/Inspektion von Leitungen >DN400 ca. 100 m/Jahr Reinigung von Rigolenschächten ca. 73 Stück/Jahr Reinigung/Inspektion von Rigolenleitungen bis DN200 ca. 75 m/Jahr Reinigung/Inspektion von Rigolenleitungen >DN200 ca. 300 m/Jahr Reinigung/Inspektion von Rigolenfüllkörpern ca. 100 m/Jahr Dokumentation der Reinigungsarbeiten und der TV-Befahrungen Entfernung von Hindernissen, u.a. Wurzeln in Rohrleitungen ca. 60 m/Jahr mittels Kettenschleuder bzw. Rotationsdüsen und Hochdruckwasserstrahlanlagen
Gegenstand nach CPV
- 90470000Reinigung von AbwässerkanälenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGesamtpreis Brutto inkl. Nachlass, welcher nicht an Bedingungen geknüpft ist.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden in den Vergabeunterlagen folgende Angaben als Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gefordert: - Angabe zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen nied … ganz lesenkürzer
Mit dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden in den Vergabeunterlagen folgende Angaben als Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gefordert: - Angabe zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist - Angabe zur Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.- Allgemeiner Jahresumsatz
Mit dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden in den Vergabeunterlagen folgende Angaben als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gefordert: - Angabe des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringe … ganz lesenkürzer
Mit dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden in den Vergabeunterlagen folgende Angaben als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gefordert: - Angabe des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll. Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Nimmt der Bieter für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), so muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Der Bieter und das Unternehmen müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften und eine entsprechende Haftungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärung, der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Haftungserklärung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt "Erklärung zur Eignungsleihe" abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mit dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden in den Vergabeunterlagen folgende Erklärungen als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gefordert: - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. GILT F … ganz lesenkürzer
Mit dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden in den Vergabeunterlagen folgende Erklärungen als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gefordert: - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. GILT FÜR SÄMTLICHE KRITERIEN IM RAHMEN DER TECHN. UND BERUFL. LEISTUNGSFÄHIGKEIT Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll. Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung). Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt "Erklärung zur Eignungsleihe" abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Zudem sind geplante Unterbeauftragungen im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden in den Vergabeunterlagen folgende Angaben zu den Referenzen gefordert: - Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind - Erklärung zu mindestens drei Referenzen, welche nach dem 01.01.2023 und spä … ganz lesenkürzer
Mit dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden in den Vergabeunterlagen folgende Angaben zu den Referenzen gefordert: - Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind - Erklärung zu mindestens drei Referenzen, welche nach dem 01.01.2023 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind, mit folgenden Angaben: Auftraggeber, ggf. Abteilung, Kontaktdaten, Bezeichnung der Maßnahme, Leistungsumfang, Ausführungszeitraum, Auftragssumme- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit folgenden Beurteilungsgruppen: - Beurteilungsgruppe "I" Inspektion - Beurteilungsgruppe "R" Reinigung Der Nachweis gilt als erbracht, w … ganz lesenkürzer
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit folgenden Beurteilungsgruppen: - Beurteilungsgruppe "I" Inspektion - Beurteilungsgruppe "R" Reinigung Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 44 Tage
- Angebotsöffnung
- 31.03.2026, 10:01 Uhr. Gemeinde Wandlitz, Kämmerei, Kirchstraße 11, 16348 Wandlitz. Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: RUSSLANDSANKTIONEN: Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessione … ganz lesenkürzer
Leistung: RUSSLANDSANKTIONEN: Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist das Formblatt "Eigenerklärung Russlandsanktionen", welches mit dem Angebot vorzulegen ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied einzureichen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. D … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung … ganz lesenkürzer
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung eingesetzten Beschäftigten. Das Mindestentgelt liegt zur Zeit bei 13,00 EUR brutto pro Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge. Der nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ab dem 1. Januar 2026 gültige Bundes-Mindestlohn beträgt 13,90 Euro brutto. Solange der Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz höher ist, als das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, finden die aus der Mindestentgeltverpflichtung des Brandenburgischen Vergabegesetzes resultierenden Regelungen keine Anwendung. Sie finden dann wieder Anwendung, sobald das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz den Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz übersteigt.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMHAMS# Die Bindefrist läuft bis zum 14.05.2026
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
- Website
- wandlitz.de
- Kontakt
- vergabe@
wandlitz.de
Bei uns erfasst
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- Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 St (Staffelkabine) ähnlich DIN 14530-21 an die Gemeinde Wandlitz29.07.2026 · 3 Angebote
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- Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule Wandlitz: Elektro- und Informationstechnik16.06.2026 · 5 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 904 (Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG6 Zuschläge
- Körner Rohr & Umwelt GmbH4 Zuschläge
- MAYER Kanalmanagement GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Reinigung und Prüfung von Regenwasseranlagen der Stadt Bernau bei BerlinStadt Bernau bei BerlinFrist 18.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b465bbc0-fecf-4101-a96e-0aa144d6dcad.