Reinigung Haltestellen Bus und TRAM
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen INF2-0461-2025veröffentlicht 18.08.2025erstmals 18.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.02.2026 – 31.01.2028
- Lose
- 5
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · BerlinFrist 17.11.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.02.2026 – 31.01.2028, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Konzept20 %
- Konzept20 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 15 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 07:00 Uhrvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.01.2028
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 90611000StraßenreinigungHauptgegenstand
- 90680000Strandreinigung
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Tram Haltestellen Der zu reinigende Bereich der Haltestellen erstreckt sich im Querschnitt von der Gleiskante bis zu den unbefestigt angrenzenden Bereichen. Die Reinigung erfolgt einschließlich der Haltestellenzugänge, der Haltestellenmöblierung sowie der Fahrradüberdachungen, soweit vorhanden. Die Straßenbahn-Haltestelleninseln sind überwiegend paarweise angeordnet, maximal 62 m lang und ca. 2,80 m breit. Der durchschnittliche Abstand zwischen den Haltestelleninseln beträgt ca. 500 m. Die zu reinigenden Gehwege der Haltestelleninseln haben einen Deckenschluss aus Gehwegplatten. Gleisseitig handelt es sich um eine Bahnsteigabdeckplatte aus Beton, die eine Breite von ca. einem Meter aufweist und in Längsrichtung mit einer Blindenleitplatte versehen ist. Die durchzuführenden Reinigungen werden in turnusmäßige Reinigungen sowie in Grund-reinigungen unterschieden. Ziel der Grundreinigung ist es, die Oberfläche nach dem neuesten Stand der Technik in seinen Urzustand zu versetzen, ohne bestehende Schutzbeschichtungen zu beschädigen. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt. Die Reinigungen der einzelnen Aufbauten (Möblierungen) auf den Haltestellen haben als Komplettleistung zu einem Zeitpunkt zu erfolgen. Bevor mit der Reinigung der unterschiedlichen Anlagen begonnen wird, ist der Arbeitsbereich zu sichern. Die Haltestellen sind entsprechend der nachfolgend aufgeführten Aufgaben zu reinigen, die darauf befindlichen Abfallbehälter zu entleeren und der Abfall sachgemäß zu entsorgen. Jeder Position ist eine bzw. sind mehrere Reinigungsaufgaben zugeordnet. Zu den jeweiligen Reinigungsaufgaben sind Ergebniserwartungen hinzugefügt, nach der die durchgeführte Reinigung zu bewerten ist. Die jeweilige Reinigungsaufgabe und die Ergebniserwartung ist der • Anlage: Reinigungsaufgaben und Ergebniserwartung zu entnehmen. Die Anzahl als auch die Standorte der Aufbauten, der Geh- und Dienstwege sowie der Fahrrad- Abstellanlagen, sind den jeweiligen Anlagen der Unterpunkte zur "Beschreibung der Aufbauten" zu entnehmen. Die Anzahl der Haltestellen sowie deren Aufbauten können sich während der Vertragslaufzeit ändern. | 2 Jahre | – |
| 2 | Bushaltestellen Die zu reinigenden Haltestellen befinden sich im gesamten Berliner Stadtgebiet und in den an das Stadtgebiet angrenzenden Bereichen des Bundeslandes Brandenburg. Reinigungsumfang und -turnus Grundreinigung von Einfachhaltestellen: Anzahl ca. 7.800 Stück 4-mal jährlich, innerhalb von maximal 6 Kalenderwochen je Durchlauf. Der mittlere Abstand zwischen den Haltestellenpunkten beträgt 470 m. Die zu reinigenden Omnibushaltestellen verteilen sich auf ca. 6.400 Haltestellenpunkte. Ca. 4.800 Haltestellenpunkte haben nur einen Haltestellenpfosten. Ca. 1.500 Haltestellenpunkte haben 2 bis 9 Haltestellenpfosten an der gleichen Örtlichkeit. In der Regel liegen sich jeweils 2 Haltestellen direkt oder schräg gegenüber. Sollten sich Haltestellen innerhalb abgesperrter Baustellenbereiche befinden, ist dies auf der Standortliste mit "Baustelle" zu vermerken. Stattdessen sind die vorhandenen außerplanmäßigen Haltestellen ("Ap") mobil in der Nähe aufgestellt zu reinigen. Die Anzahl sowie die Standorte der Haltestellenmöbel können sich während der Vertragslaufzeit ändern. Ausrüstung Einfachhaltestellen. Einfachhaltestellen mit Ausstattungselementen: - Haltestellenmodul mit Z 224 nach StVO oder Infomodul - Haltestellennamenmodul und Linienmodule mit Fahrzielangabe (maximal 6 Stück) - Fahrplan-Module (maximal 3 Stück) Die Einfachhaltestell ist entweder ein pulverbeschichtetes Stahlrohr oder ein mit Polycarbonat ummanteltes Stahlrohr in der Farbe Verkehrsgelb RAL 1023. Die Module bestehen aus durchgefärbtem Polycarbonat in der Farbe Verkehrsweiß RAL 9016. Die in den Modulen seitlich eingeschobenen Namensanzeigen, Linienanzeigen und Fahrpläne bestehen aus laminierter glasklarer Polycarbonatfolie. Fahrpläne und andere Einschübe der Einfachhaltestellen werden zur Grundreinigung nicht herausgenommen. An Einfachhaltestellen montierte Abfallbehälter, der Berliner Stadtreinigungsbetriebe, müssen nicht gereinigt werden. | 2 Jahre | – |
| 3 | Busschleifen Zu reinigen sind die Busschleifen S Kaulsdorf, Risaer Str. Ahrensfelde / Stadtgrenze, Falkenberg, S+U HAuptbahnhof, Bushaltestelle und Fahrbahnflächen Bus- und Gleisschleife S-Schöneweide, Bus- und Gleisschleife S-Schöneweide PKW-Fremdführung und die Busschleife Clara-Jaschke-Str. Die Flächen der Bushaltestellen und der angrenzenden Geh- und Dienstwege dürfen nicht mit Reinigungsfahrzeugen befahren werden. Die Gehweg- und Dienstwegreinigung darf nur manuell erfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass Streugut zum Abstumpfen von Bushaltestellen und Fahrbahn nach Frostperioden mit entfernt und entsorgt werden muss. Das kann je nach Witterung im oder nach dem Winter auch mehrmals erforderlich sein. Dies Leistung ist in den Reinigungspositionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Jeder Position ist eine Reinigungsaufgabe zugeordnet. Zur Reinigungsaufgabe ist jeweils eine Ergebniserwartung hinzugefügt, nach der die durchgeführte Reinigung zu bewerten ist. | 2 Jahre | – |
| 4 | Sonderbauwerke Tram Die zu reinigenden Sonderbauwerke (SBW) dieser Leistungsbeschreibung befinden sich im Stadtgebiet von Berlin und haben folgende Standorte: TRAM- Haltestelleninseln • Friedrichsfelde Ost 9201, 9252 • Hauptbahnhof 8856, 8860 • S Landsberger Allee 9127, 9157 • S Greifswalder Str. 9410, 9425 • U Hellersdorf 9102, 9182 • U Tierpark 9205, 9248 Leiteinrichtung - Schutzplankenkonstruktion • Pasewalker Str./Schloßallee zwischen 9484 und 9485 (Gegenüber der Autobahnauffahrt/ -abfahrt Pankow) zwischen der Hst. Pasewalker Str., hinter Galenusstr. und Hst. Pasewalker Str. vor gegenüber Pankower Str. in Richtung Französisch Buchholz) Die Anzahl der Sonderbauwerke sowie die Standorte der Aufbauten können sich während der Vertragslaufzeit ändern. | 2 Jahre | – |
| 5 | Graffitientfernung Graffitis und andere Farbverschmutzungen sind im Rahmen der Grundreinigung / Grundpflege und Unterhaltsreinigung der Lose 1 bis 4 durch den AN zu entfernen. Können Graffitis und andere Farbverschmutzungen nicht vollumfänglich im Rahmen der Grundreinigung / Grundpflege und Unterhaltsreinigung der Lose 1 bis 4 durch den AN entfernt werden (aufgrund Art der Farbverschmutzungen, Intervalle können nicht eingehalten werden etc.), ist der AG zu verständigen. Der AG beauftragt daraufhin die Graffitientfernung im Los 5 mittels Abrufbestellungen nach gesonderter Beauftragung. Das Qualitätsmanagement-System (QMS) für Los 5 ist in der Leistungsbeschreibung aufgeführt (u.a. digitale Vorher-Nachher-Fotos). Die Auftragserteilung erfolgt digital durch den AG (über E-Mail). Die Auftragsausführung hat innerhalb von drei Arbeitstagen (Arbeitstage sind Montag bis Freitag ohne Feiertage) nach Auftragserteilung zu erfolgen. Der AN hat den AG innerhalb des nächsten Werktages nach Beendigung der Leistungsdurchführung digital (über E-Mail) über die erbrachte Leistung zu informieren. | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- KonzeptKonzept zur Leistungsausführung
- Qualität
- KonzeptKonzept für Personaleinsatz und Leistungsüberprüfung
- Preis
- Der abgegebene Gesamtpreis für das Los über die Laufzeit von 8 Jahren lt. Preisblatt
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit: Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzanteile ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) in den Dokumenten aus dem der Vergabe beiliegendem Ordner "Eignungsunterlagen" des entsprechenden Loses vorzunehmen. Bitte … ganz lesenkürzer
Referenzen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit: Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzanteile ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) in den Dokumenten aus dem der Vergabe beiliegendem Ordner "Eignungsunterlagen" des entsprechenden Loses vorzunehmen. Bitte nutzen Sie hierfür die dafür vorgesehenen Reiter ("Eignungsmatrix" und "Referenzangaben"). Die Nachweise haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhaltenBitte beachten Sie, dass für jedes Los die dafür vorgesehene Eignungsmatrix aus dem oben benannten Ordner zu nutzen ist. Mindestanforderungen an die Referenzen: 1. Es sind mindestens drei verschiedene Referenzprojekte einzureichen 2. Die Referenzen müssen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen der Haltestellenreinigung (Oberfläche) oder vergleichbar beinhalten. 3. Die Reinigungsleistung zu den Referenzprojekten muss innerhalb der letzten 8 Jahre abgeschlossen worden sein (01.01.2017 - 31.12.2025). Abschluss in diesem Sinn bedeutet die Beendigung des Leistungszeitraumes des Vertrages. Pro Referenz muss ein Steckbrief von max. zwei weiteren DIN A4 Seiten eingereicht werden. Darin sollen die in der Eignungsmatrix gemachten Angaben genauer erläutert und für die Vergabestelle nachvollziehbar begründet werden. Hiervon sind Ausführungen und ein erläuterndes Informationsschreiben zum Referenz-Projekt des Bewerbers umfasst.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Es werden die folgenden Mindestumsätze pro Los, im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Los 1 - 1.240.000 € Los 2 - 460.000 € Los 3 - 350.000 € Los 4 - 260.000 € Los 5 - 130.000 €
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.01.2028
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- maximal 3 x 2 Jahre
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 15.000.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Arbeiten dürfen nur von geeigneten (lt. Eignungskriterien) Unternehmen ausgeführt werden.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesenkürzer
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitgli …
Los 5
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der abgegebene Gesamtpreis für das Los über die Laufzeit von 8 Jahren lt. Preisblatt
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit: Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzanteile ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) in den Dokumenten aus dem der Vergabe beiliegendem Ordner "Eignungsunterlagen" des entsprechenden Loses vorzunehmen. Bitte … ganz lesenkürzer
Referenzen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit: Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzanteile ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) in den Dokumenten aus dem der Vergabe beiliegendem Ordner "Eignungsunterlagen" des entsprechenden Loses vorzunehmen. Bitte nutzen Sie hierfür die dafür vorgesehenen Reiter ("Eignungsmatrix" und "Referenzangaben"). Die Nachweise haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhaltenBitte beachten Sie, dass für jedes Los die dafür vorgesehene Eignungsmatrix aus dem oben benannten Ordner zu nutzen ist. Mindestanforderungen an die Referenzen: 1. Es sind mindestens drei verschiedene Referenzprojekte einzureichen 2. Die Referenzen müssen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen der Haltestellenreinigung (Oberfläche) oder vergleichbar beinhalten. 3. Die Reinigungsleistung zu den Referenzprojekten muss innerhalb der letzten 8 Jahre abgeschlossen worden sein (01.01.2017 - 31.12.2025). Abschluss in diesem Sinn bedeutet die Beendigung des Leistungszeitraumes des Vertrages. Pro Referenz muss ein Steckbrief von max. zwei weiteren DIN A4 Seiten eingereicht werden. Darin sollen die in der Eignungsmatrix gemachten Angaben genauer erläutert und für die Vergabestelle nachvollziehbar begründet werden. Hiervon sind Ausführungen und ein erläuterndes Informationsschreiben zum Referenz-Projekt des Bewerbers umfasst.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Es werden die folgenden Mindestumsätze pro Los, im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Los 1 - 1.240.000 € Los 2 - 460.000 € Los 3 - 350.000 € Los 4 - 260.000 € Los 5 - 130.000 €
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.01.2028
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- maximal 3 x 2 Jahre
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Arbeiten dürfen nur von geeigneten (lt. Eignungskriterien) Unternehmen ausgeführt werden.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesenkürzer
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitgli …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.inf2@
bvg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Quick City GmbH6 Zuschläge
- Sakman Service OHG6 Zuschläge
- FAM Hausmeister Dienste GmbH4 Zuschläge
- Grossi-Service GmbH4 Zuschläge
- RUWE GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 18.09.2025
- BekanntmachungFrist 18.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fdff9c34-f752-487b-af49-d1938875342c.