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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Regionalversand (Raum Osnabrück)

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 2026-087-SHveröffentlicht 30.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 4 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate01.01.2027 – 30.11.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30519, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsatellite.dtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 38 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
    vor 12 Tagen
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über satellite.dtvp.de
    vor 5 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    28 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 23 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    in 55 Tagen

Beschreibung

Regionalversand

Beschreibung des Loses

Dezentrale Postverteilung; Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Auftragnehmer für den regionalen Briefversand mit möglichst kurzen Laufzeiten, für innerstädtische Kurierfahrten und Postfachleerungen zu erhalten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Notwendige Leistungsfähigkeit/ Zwingende Anforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Alle Mitarbeiter verfügen über angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, um eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung zu gewährleisten. Änderungen von Standortadressen, Änderungen von Abholzeite … ganz lesenNotwendige Leistungsfähigkeit/ Zwingende Anforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Alle Mitarbeiter verfügen über angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, um eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung zu gewährleisten. Änderungen von Standortadressen, Änderungen von Abholzeiten sind binnen 2 Wochen umsetzbar. Die Zustellung ist innerhalb von 4 Werktagen ab Sendungsübernahme beim Auftraggeber sichergestellt, auch bei Übergabe an Subunternehmer. Die Zahlung des Mindestlohns an die Mitarbeiter wird zugesichert. Die Inhalte und die Granularität der monatlichen Rechnungsstellung gem. der Leistungsbeschreibung werden mindestens eingehalten. Der Bieter verpflichtet sich zur strikten Wahrung des Postgeheimnisses nach §64 PostG. Der Bieter sichert zu, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und dafür erforderliche Vorkehrungen in seinem Betrieb zu treffen, gemäß Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung. Die Haftungs- und Versicherungsbedingungen der Leistungsbeschreibung gemäß Punkt 4 werden akzeptiert und eine entsprechende Versicherungsbescheinigung vor Auftragsbeginn vorgelegt. Ein Datenschutzbeauftragter nach EU DSGVO Richtlinien ist im Unternehmen gestellt (Anzugeben sind: Name / Mail-Anschrift / Telefonummer). Der Bieter bzw. das leistungsausführende Unternehmen besitzt eine Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 2.000 g oder ist in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen. Ein angemessenes, äußeres Erscheinungsbild der Fahrer wird zugesichert. Zustelltage sind täglich von Dienstag bis Samstag / Montag. Transportbehälter werden für alle Umschlagsgrößen kostenfrei und in ausreichender Menge rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Feste Mitarbeiter stehen für die Bearbeitung von Reklamationen in allen Bereichen zur Verfügung wie in der Leistungsbeschreibung gefordert. Die Redressrückführung an den Auftraggeber erfolgt physisch innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der Unzustellbarkeit an die zentrale Rücksendeadresse der AOK Niedersachsen Laufzeitmessungen gemäß der unter Punkt 2.4 genannten Form werden als Grundlage für eine Vertragsstrafe bzw. als Kündigungsgrund akzeptiert. Ein Vorortbesuch an jedem Standort mindestens 3 Tage vor Vertragsbeginn zur Einweisung bzw. Absprache wird umgesetzt. Es kann sichergestellt werden, dass unfrankierte und auch unsortiert eingelieferte Sendungen taggleich verarbeitet werden. mindestens 1 Woche vor Vertragsbeginn werden dem zentralen Ansprechpartner des Auftraggebers alle notwendigen Materialien als Muster für den operativen Start je Abholstelle zur Verfügung gestellt Es kann sichergestellt werden, dass alle Belange ausschließlich über den Zentralen Ansprechpartner des Auftraggebers geregelt werden (dies gilt auch für jeglichen Schriftverkehr); individuelle Absprachen mit den Abholstellen sind nicht gestattet und auch nicht zulässig Eine Preisliste für Pakete / Päckchen inklusive Expressversand gemäß Punkt 1.5.2 der Leistungsbeschreibung ist eingereicht. Höhrere Versandmengen werden ohne Verzögerung im Ablauf taggleich bearbeitet und in die Zustellung übergeben (Mehrmengen bis zu 30 %).
Eintragung in das Handelsregister
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2026).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 3.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, die auch die Verletz … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 3.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) i. H. v. 250.000 Euro je Schadensereignis umfasst, durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch aus-reichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht-zuhalten.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis eines Auftrages mit vergleichbarem Volumen und ähnlicher Logistikstruktur wie in der vorliegenden Leistungsbeschreibung, der erfolgreich erbracht wurde. Die Referenz muss in Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein … ganz lesenReferenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis eines Auftrages mit vergleichbarem Volumen und ähnlicher Logistikstruktur wie in der vorliegenden Leistungsbeschreibung, der erfolgreich erbracht wurde. Die Referenz muss in Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein. Bieter, die keine entsprechende Referenz benennen können, müssen davon ausgehen, aufgrund fehlender Nachweise zur erforderlichen Fachkunde vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden (§ 122 GWB i. V. m. § 42 VgV). Referenzen, bei denen das Recht des Auftraggebers, zur Verifizierung Rückfragen bei dem jeweiligen Referenzgeber zu stellen, durch den Bieter eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, können als Nachweis der Fachkunde nicht anerkannt werden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflicht - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 3.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, die auch die Verletzung von Vorschrif-ten zum Datenschutz (einschließlich … ganz lesenBetriebshaftpflicht - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 3.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, die auch die Verletzung von Vorschrif-ten zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) i. H. v. 250.000 Euro je Schadensereignis umfasst, durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch aus-reichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht-zuhalten.
Eintragung in das Handelsregister
Handelsregister - Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2026)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz - Referenz (Nachweis eines Auftrages mit vergleichbarem Volumen und ähnlicher Logistikstruktur wie in der vorliegenden Leistungs-beschreibung, der erfolgreich erbracht wurde. Die Referenz muss in Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleich-bar sein. Bieter, die keine entsprech … ganz lesenReferenz - Referenz (Nachweis eines Auftrages mit vergleichbarem Volumen und ähnlicher Logistikstruktur wie in der vorliegenden Leistungs-beschreibung, der erfolgreich erbracht wurde. Die Referenz muss in Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleich-bar sein. Bieter, die keine entsprechende Referenz benennen können, müssen davon ausgehen, aufgrund fehlender Nachweise zur er-forderlichen Fachkunde vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden (§ 122 GWB i. V. m. § 42 VgV). Referenzen, bei denen das Recht des Auftraggebers, zur Verifizierung Rückfragen bei dem jeweiligen Referenzgeber zu stellen, durch den Bieter eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, können als Nachweis der Fachkunde nicht anerkannt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: (2) Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um jeweils bis zu zwölf Mo-nate verlängern. Die Verlängerungsoption ist spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklä-rung der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Hin-s … ganz lesenbis zu 2-mal: (2) Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um jeweils bis zu zwölf Mo-nate verlängern. Die Verlängerungsoption ist spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklä-rung der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Hin-sichtlich der Rechtzeitigkeit der Optionsausübung kommt es auf den Ein-gang der Erklärung beim Auftragnehmer an. Der Vertrag endet spätes-tens mit Ablauf des 30.11.2029, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
satellite.dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
28 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Eignungskriterien
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frü … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGDYRWKJM5C#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

20vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78a1c9f6-dc10-4076-b0c4-b9ebb0a3521b.