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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Regionalspezifische Begleitung und Bewertung ausgewählter Interventionen der 2. Säule der GAP für die Region Brandenburg/Berlin für die Förderperiode 2023-2027

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2024-0002veröffentlicht 10.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,35 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Potsdam14467, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gewichteter Angebotspreis gemäß des zu erwartenden Anteils des jeweiligen Leistungspunktes am Gesamtvolumens des Auftrags40 %
  • Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die regionalspezifische Begleitung und Evaluierung ausgewählter Interventionen im GAP-Strategieplan im Bereich des ELER bzw. der 2. Säule der GAP für die Regionen Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2023 -2027. Die betreffenden Interventionen werden in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführt. Begleitung und Bewertung sind spezifisch auf die Evaluierungsbedarfe der Region Brandenburg/Berlin ausgerichtet, es sind jedoch Synergieeffekte in Bezug auf die Evaluierung im Rahmen einer Bewertung des nationalen GAP-Strategieplans zu erwarten. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit liegt bei 1.600.000,00 EUR brutto. Es besteht kein Anspruch auf Abruf von Leistungen in Höhe des maximalen Auftragsvolumens. Dieses dient zur Orientierung der Bieter und steckt die rahmenvertraglichen Wertgrenzen ab. Der tatsächliche Abruf von Leis-tungen ergibt sich während der Vertragslaufzeit.

Beschreibung des Loses

Durch die Begleitung und Bewertung ausgewählter Interventionen in der Region Brandenburg/Berlin a) sollen die Fortschritte und Verwirklichungen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums aufgezeigt sowie die Auswirkungen, die Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der Interventionen im Rahmen dieser Politik - auch mit Blick auf die Vorbereitung einer Förderperiode ab 2028 - bewertet werden; b) soll zu einer gezielt ausgerichteten bedarfsrechten Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums beigetragen werden sowie c) eine Unterstützung bei der Entscheidung über die Zweckmäßigkeit der betreffenden Förderinstrumente geleistet werden. Der Aufgabenumfang bezieht sich auf die Unterstützung der regionalen Verwaltungsbehörde für Brandenburg und Berlin und betrifft: 1) die Bewertung der unter 2.1 genannten Förderbereiche / Interventionen, 2) die Unterstützung bei der Erstellung der Leistungsberichte, 3) die Unterstützung bei der Überprüfung der Prämien sowie 4) Sonstiges (EU-Prüfungen; Fragebögen-Aktionen) 1) Evaluierung ausgewählter Interventionen während des Programmplanungszeitraums Die Evaluierung während des Programmplanungszeitraums richtet sich an den unter 1.2 genannten Zielen aus und bezieht sich zunächst auf folgende Förderbereiche / Interventionen: a) EIP-AGRI (Europäische Innovationspartnerschaft zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produkti-vität und Nachhaltigkeit) - EL-0702 b) LEADER - EL-0703 c) AUKM (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen), kooperativ - EL-0105 d) Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte - EL-0501 e) EBI (Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen) - EL-0403 f) Landeswasserhaushalt - EL-0401 g) Agrarumweltmaßnahmen zugunsten der Biodiversität - EL-0105 h) Agrarumweltmaßnahmen zugunsten des Klimaschutzes - EL-0101 i) Agrarumweltmaßnahmen zugunsten der Wasserqualität - EL-0102 j) Natura 2000 Ausgleich - EL-0301 Es ist geplant, die aufgeführten Interventionen / Förderbereiche über die Vertragslaufzeit mindestens einmal im Verlauf der Förderperiode zu evaluieren. Die tatsächliche Anzahl von Evaluierungen ergibt sich im Lichte neuer Erkenntnisse sowie geänderter Rahmenbedingungen im Verlauf der Förderperiode bzw. der Vertragslaufzeit. Die jeweiligen spezifischen Fragestellungen und die erkenntnistheoretische Ausrichtung sind Gegenstand individueller Abstimmungen zwischen den zuständigen Fachreferaten des Auftraggebers und dem Auftragnehmer. - Methode Um repräsentative und verlässliche Aussagen über die Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen der GAP-Interventionen treffen zu können, sollten bekannte und bewährte Methoden und Techniken Anwendung finden. Dazu gehören u. a. Soll-Ist-, Vorher-Nachher- und Mit-/Ohne-Vergleiche sowie Auswertungen von vergleichba-ren Analysen und qualitative Methoden zur Einschätzung der Netto-Wirkungen. Neben quantitativen können auch qualitative Informationen verwertet werden, um die Auswirkungen der Intervention auf Programmebene, u. a. anhand gemeinsamer Bewertungsfragen, angemessen beurteilen zu können. Die einschlägigen methodi-schen Hinweise der KOM sind zu beachten. 2) Unterstützung bei der Erstellung der jährlichen Leistungsberichte Der Auftragnehmer unterstützt die regionale Verwaltungsbehörde in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht gem. Art. 134 der Verordnung (EU) 2021/2115 sowie gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/130 bei der Erstellung der jährlichen Leistungsberichte. Der Inhalt und der Umfang der Leistungsberichte ergeben sich insbesondere aus dem Anhang dieser Durchführungsverordnung (EU). 3) Prämienzertifizierung Sofern notwendig, nimmt der Auftragnehmer während des Leistungszeitraumes gem. Art. 82 der Verordnung (EU) 2021/2115 die Zertifizierung von Prämien im Sinne von Zahlungen auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten gemäß den Artikeln 70, 71 und 72 der Verordnung (EU) 2021/2115 vor, einschließlich aller flächen- und tierbezogenen Maßnahmen der 2. GAP-Säule. Dies beinhaltet eine Erklärung zur Richtigkeit und Angemessenheit der Berechnung. Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass über die gesamte Vertragslauf-zeit ca. sechs (6) Prämienzertifizierungen erfolgen können. Die genannte Anzahl der Zertifizierungen stellt nur einen geschätzten Richtwert zu Kalkulationszwecken dar. Inwieweit die Leistung tatsächlich abgerufen wird, kann vom AG vorab nicht verbindlich benannt werden. Insofern stellen dieses Zahlen keine Abnahmeverpflichtung des AG dar. (Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsverzeichnis Nr. 2)

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gewichteter Angebotspreis gemäß des zu erwartenden Anteils des jeweiligen Leistungspunktes am Gesamtvolumens des Auftrags40 %
Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots60 %
Preis
Gewichteter Angebotspreis gemäß des zu erwartenden Anteils des jeweiligen Leistungspunktes am Gesamtvolumens des AuftragsDas Zuschlagskriterium des Angebotspreises setzt sich wie folgt zusammen: Stundensatz für Evaluierung ausgewählter Interventionen während des Programmplanungszeitraums (2.1) - 60 %. Stundensatz für Unterstützung bei der Erstellung der jährlichen Leistungsberichte (2.2) - 15 %. Stundensatz für Prämienzertifizierungen (2.3) - 15 %. Stundensatz für Sonstiges (2.4) - 10 %. (Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil C - Kriterienkatalog Nr.4.)
Qualität
Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des AngebotsDas Zuschlagskriterium der Qualität wird anhand der von den Bietern gemäß Vergabeunterlagen Teil C - Kriterienkatalog Nr. 4 einzureichenden Unterlagen nach folgendem Maßstab ermittelt: I. Bewertungskonzept/Methode Erläuterungen des inhaltlichen Verständnisses sowie der eigenen Ansätze des Bieters und der vorgesehenen Umsetzung sind hinreichend beschrieben und zielführend - 12 %. Im Bewertungskonzept wurden die gem. Leistungsbeschreibung benannten Inhalte in angemessener inhaltlicher Tiefe abgehandelt sowie zweckdienlich und nachvollziehbar dargestellt - 12 %. Die inhaltliche und methodische Vorgehensweise ist nachvollziehbar - ggf. anhand einer Projektskizze - dargestellt und für die beanspruchten Belange geeignet - 20 %. Die Bewertung während des Programmplanungszeitraums ist hinreichend als interaktiver und offener Prozess konzeptioniert - 10 %. Im Sinne eines Frühwarnsystems sind das Aufwerfen von Fragen sowie die zeitnahe Ausbringung von Lösungsvorschlägen grundsätzlich möglich - 5 %. Den Besonderheiten der ELER-Förderung wird in erforderlichem Umfang Rechnung getragen - 25 %. II. Zweckmäßigkeit der Arbeitsplanung/Organisation der Untersuchung Der veranschlagte Arbeitsaufwand, insbesondere die Personaleinsatzplanung, ist geeignet und angemessen - 12 %. Ein konzeptioneller und vergaberechtlich begründbarer Vorschlag des Bieters zu zusätzlichen Anforderungen im Rahmen der Bewertung liegt vor und ist geeignet und angemessen - 4 %. (Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil C - Kriterienkatalog Nr.4.)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Vertragslaufzeit kann sich verlängern, sofern entsprechende Vorgaben des EU-Rechts eine Verlängerung der Förderperiode 2023 - 2027 festlegen. Eine damit verbundene Verlängerung der Vertragslaufzeit kann ggf. mit einer Aufstockung des o.g. Budgets einhergehen. (Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsverzeichnis Nr. 4 (5))
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammerzustellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY86U0V Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YY86U0V Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

36vergebene Aufträge
10,5Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
267.464 €Zuschlagswert im Median
258.482 € – 772.520 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b01ab142-9a3f-44c6-8c4d-733cb1f464e2.