Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Neuaufstellung 2025
Landkreis Emsland · Meppen, Niedersachsen
Aktenzeichen 3093-2025_11veröffentlicht 31.07.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Meppen49716, Landkreis Emsland, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Gesamtpreis40 %
- fachliche Qualifikation - Berufserfahrung des Projektleiters10 %
- Konzeptbewertung30 %
- Präsentation20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 15 Monatenan Landkreis Emsland
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Emsland ist Träger der Regionalplanung und beabsichtigt sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) neu aufzustellen. Darin ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises darzulegen. Die Aufstellung des RROP erfolgt nach § 13 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG). Die Notwendigkeit für eine Neuaufstellung des RROP ergibt sich aus dem Anpassungsbedarf der Festlegungen des RROP an die Festlegungen des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen 2022 sowie der laufenden LROP-Änderung. Zum anderen ist aufgrund der im Zeitverlauf eingetretenen vielfältigen Entwicklungen im Kreisgebiet eine umfassende, nur im Rahmen einer Neuaufstellung zu bewältigende Fortschreibung des RROP 2010 erforderlich.
Beschreibung des Loses
Der Landkreis Emsland beabsichtigt, die Neuaufstellung des RROP an einen qualifizierten Auftragnehmer extern zu vergeben.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- GesamtpreisDas Zuschlagskriterium Preis fließt insgesamt mit 40 % Gewichtung ein. Das Honorarangebot für sämtliche Leistungen ist als ein Pauschalangebot (Netto) unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Vordrucks "Preisblatt" abzugeben. Für die Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis wird eine prozentuale Relation der Preise vorge-nommen. Dabei werden die Angebotspreise der Bieter (Hi) zueinander in Beziehung gesetzt und an-schließend wird ermittelt, um wieviel Prozent sich die Angebotspreise (Hi) vom besten (i. d. R. dem niedrigsten) Angebotspreis (Hmin) unterscheiden. Dabei erhält der Quotient Hmin : Hmin = 1 für das beste Preisverhältnis 10 Wertungspunkte. Alle übrigen Quotienten werden bei den höher liegenden Preisen Hi kleiner als 1 und die Wertungspunkte liegen entsprechend niedriger. Die einmaligen Kosten der Projektumsetzung gehen als Gesamtsumme aus allen Leistungsbereichen in die Preisbewertung ein. Die Stundensätze gehen nicht mit in die Preisbewertung des Zuschlagskriteriums Preis ein. Angebote mit dem 2-fachen des niedrigsten Nettogesamtpreises oder höher erhalten eine Punktzahl von 0.
- Qualität
- fachliche Qualifikation - Berufserfahrung des ProjektleitersDas Zuschlagskriterium fachliche Qualifikation fließt mit 10 % Gewichtung ein. Kriterium: Berufserfahrung des Projektleiters im Leistungsbereich formelle räumliche Entwicklungsplanung in Deutschland, vorzugsweise aus dem Bereich der regionalen Raumordnung, und im Leistungsbereich konzeptionelle Regionalpla-nung in Deutschland (vorzugsweise Niedersachsen)
- Qualität
- KonzeptbewertungDie Qualität der angebotenen Leistung wird anhand des eingereichten Konzeptes ermittelt. Die Qualität des Konzeptes fließt mit 30 % in die Bewertung ein. Die Erfüllung sämtlicher Leistungsbestandteile wird durch eine mehrköpfige Jury (besetzt mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Hochbau - Raumordnung, Städtebau und Klimaschutz und dem Kreisbaudezernenten) beurteilt. Mit einem Punktesystem von 0 bis 10 Punkten wird jedes der folgenden fünf Kriterien bewertet. Konzeptkriterium 1: formelle Korrektheit, Vollständigkeit Konzeptkriterium 2: Aufgabenverständnis Konzeptkriterium 3: logischer Aufbau, zielführende Struktur Konzeptkriterium 4: Methodik, Herangehensweise Konzeptkriterium 5: Zeitplanung/ Stundenkalkulation Die ermittelten Punktwerte werden im Anschluss zusammengerechnet. Für eine abschließende Berücksichtigung des Angebotes müssen mindestens 50 % der 50 möglichen Punkte erzielt werden. Die Gesamtpunktzahl der Konzeptbewertungskriterien wird durch die Anzahl der Konzeptbewertungskriterien geteilt und fließt gewichtet (30 %) in die Gesamtpunktzahl ein. Weitere Einzelheiten zum Punktesystem werden im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- PräsentationDie Qualität der angebotenen Leistung wird zusätzlich anhand der Präsentation ermittelt. Die Qualität der Präsentation fließt mit 20 % in die Bewertung ein. Die Erfüllung sämtlicher Leistungsbestandteile wird durch eine mehrköpfige Jury (besetzt mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Hochbau - Raumordnung, Städtebau und Klimaschutz und dem Kreis-baudezernenten) beurteilt. Mit einem Punktesystem von 0 bis 10 Punkten wird jedes der folgenden vier Kriterien bewertet. Präsentationskriterium 1 (Projektleiter): Präsentationstechnik, Überzeugungskraft, Einhaltung Zeitrahmen Präsentationskriterium 2 (Präsentation): Verständlichkeit, logischer Aufbau, zielführende Struktur Präsentationskriterium 3 (Inhalt): Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Zweckdienlichkeit Präsentationskriterium 4 (Präsentation und Inhalt): Aussagekraft gesamt Die ermittelten Punktwerte werden im Anschluss zusammengerechnet. Für eine abschließende Berücksichtigung des Angebotes müssen mindestens 50 % der 40 möglichen Punkte erzielt werden. Die Gesamtpunktzahl der Präsentationsbewertungskriterien wird durch die Anzahl der Präsentationsbewertungskriterien geteilt und fließt gewichtet (20 %) in die Gesamtpunktzahl ein. Weitere Einzelheiten zum Punktesystem werden im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Eignung6 von 6 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bewerber müssen die erforderliche Eignung für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags unter Beweis stellen, indem entsprechende behördliche Referenzen vorgelegt werden, die nicht älter als 10 Jahre (Stichtag 01.01.2015) sind. Mindestanforderung: ein Referenzprojekt des Bewerbers aus dem Bereich … ganz lesenkürzer
Bewerber müssen die erforderliche Eignung für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags unter Beweis stellen, indem entsprechende behördliche Referenzen vorgelegt werden, die nicht älter als 10 Jahre (Stichtag 01.01.2015) sind. Mindestanforderung: ein Referenzprojekt des Bewerbers aus dem Bereich der konzeptionellen Regionalplanung in Deutschland, vorzugsweise 1. ein regionaler Raumordnungsplan 2. eine Referenz aus dem weiteren Bereich der formellen regionalen Entwicklungsplanung in Deutschland 3. vorzugsweise aus Niedersachsen In den Referenzangaben (Anlage 1.1 der Teilnahmeunterlagen) ist das/ sind die Referenzprojekt(e) zu beschreiben. Beabsichtigt ist, mindestens 5 und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollte die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegen, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen und alle Bewerber aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen. Einzelheiten zur Auswertung des Teilnahmewettbewerbs: - Es werden nur die Bewerber berücksichtigt, deren Teilnahmeunterlagen vollständig vorliegen. - Die Referenzen der Bewerber müssen die geforderte Mindestanforderung erfüllen. Für den Fall, dass mehr als 5 geeignete Bewerber vorliegen, werden zunächst die Bewerber ausgewählt, die die geforderte Mindestanforderung (siehe oben) mit einer Referenz aus dem Bereich der regionalen Raumordnungsplanung erfüllen. Für den Fall, dass weiterhin mehr als 5 geeignete Bewerber vorliegen, werden die Bewerber aus-gewählt, die die geforderte Mindestanforderung (siehe oben) mit einer Referenz aus dem weiteren Bereich der formellen regionalen Entwicklungsplanung erfüllen. Für den Fall, dass weiterhin mehr als 5 geeignete Bewerber vorliegen, werden die Bewerber ausgewählt, deren vorgelegte Referenzen aus Niedersachsen stammen. Für den Fall, dass nach Durchführung dieser Auswahl weiterhin mehr als 5 geeignete Bewerber die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, wird unter den verbliebenen geeigneten Bewerbern unter Einhaltung der Vergabegrundsätze ausgelost. Einzelheiten sind der Bewerberinformation Teil 1 zu entnehmen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung gem. Teilnahmeantrag & Zusatzerklärungen. Weitere Informationen enthält die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eignung zur Berufsausübung. Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD. Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt Teilnahmeantrag anzugeben.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Verzögerung der Plangenehmigung
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: § 4 NTVergG Erklärung Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass die … ganz lesenkürzer
Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem zu ermittelnden Punktwert des Preises und dem Punktwert fachlichen Qualifikation und dem Punktwert der Qualität der angebotenen Leistungen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit dem höchsten Punktwert.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0RMP8
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ordeniederung 1, 49716 Meppen
- Website
- emsland.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Landkreis Emslandausschreibungen@
emsland.de
Bei uns erfasst
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- Sanierung Dreifeldsporthalle Kreisgymnasium St. Ursula in Haselünne: Dachdecker und Klempner06.11.2026
- Sanierung Dreifeldsporthalle Kreisgymnasium St. Ursula in Haselünne: Lufttechnische Anlagen und Klimaanlagen06.11.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Assmann Beraten + Planen GmbH7 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult6 Zuschläge
- GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Ingenieurbüro Tajik GmbH6 Zuschläge
- BSF Swissphoto GmbH5 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4b58b71c-a71c-4d6a-9b5e-ce98d651d39c.