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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

regionaler Wartungsvertrag Afrika

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2026-0014veröffentlicht 27.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 165 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.09.2026 – 31.08.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2030
    vor 2 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Wartung von Sicherheitselementen für eine Dauer von 4 Jahren an den Botschaften in Abidjan, Conakry, Freetown, Monrovia

Beschreibung des Loses

Wartungs- und Instandsetzungsvertrag von Sicherheitselementen mit einer Laufzeit von 4 Jahren.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Die Wertung erfolgt zu 100% nach Preis gemäß Vertrag.

Eignung8 von 8 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Leistungsfähigkeit eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft wird u.a. durch 3 Referenzen über die Errichtung und/oder Wartung von Sicherheitselementen nachgewiesen. Hierbei ist zu beachten, dass eine dieser Referenzen über die Errichtung und/oder Wartung von Sicherheitselementen im nichteuropä … ganz lesenDie Leistungsfähigkeit eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft wird u.a. durch 3 Referenzen über die Errichtung und/oder Wartung von Sicherheitselementen nachgewiesen. Hierbei ist zu beachten, dass eine dieser Referenzen über die Errichtung und/oder Wartung von Sicherheitselementen im nichteuropäischen Ausland erbracht worden sein muss. Diese 3 Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre ausgeführt worden sein. Referenzen können ab einem Ausführungszeitraum, beginnend mit dem Jahr 2021 eingereicht werden. Dabei sind u.a. folgende Angaben zu machen: Auftragsvolumen; Ausführungsort; stichwortartige Benennung des erbrachten Leistungsumfangs; Kontaktdaten des Referenzgebers; Anzahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Vollzeitäquivalente; Ausführungszeitraum
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Anlage 05)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Im Falle der Auftragserteilung - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen von mindestens: Personenschäden: 3.000.000,00 € Sachschäden: 1.000.000 € sonstige Schäden: 500.000,00 € (Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung existiert, verpflichtet sich der Bieter /die Bietergemeinschaft bei Zuschlag zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den angegebenen Summen).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags wird zugesichert, dass die Mitarbeiter des Bewerbers, die für die Auftragserfüllung vorgesehen sind, sich bereit erklären, an den genannten Standorten eingesetzt zu werden und die Sicherheitselemente im Ausland zu warten.
Eintragung in das Handelsregister
Der Bieter macht Angaben zum Unternehmen zur Abfrage des Wettbewerbsregisters (Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Eintragung in einem Handels- /Gewerbe- oder vglb. Register, Registernr. usw.). Die "Erklärung Eignung GWB" (Anlage 02) ist zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die folgenden Unterlagen sind zusammen mit dem Angebot einzureichen (mindestens in Textform gem. §126b BGB): > Eigenerklärung zur Ermittlung von Unternehmen mit Bezug zu Russland (Anlage 04), > Eigenerklaerung Vertraulichkeit (Anlage 05), > Generelle Reisebereitschaft (Anlage 01)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Siehe Dokument "Hinweise zur Durchführung des Verfahrens"

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 500 (Reparatur- und Wartungsdienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50914548-3587-4d75-aa94-2edc324375a5.