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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketing-, Off- und Onlinewerbemaßnahmen

LOTTO Hamburg GmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen VL-230112veröffentlicht 20.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1024 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,68 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,68 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.07.2024 – 30.06.2028, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hamburg22297, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 34 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketing-, Off- und Onlinewerbemaßnahmen der LOTTO Hamburg GmbH durch den Auftragnehmer. In Teilen sind eigene Werbemaßnahmen zu gestalten und umzusetzen und in Teilen sind Kampagnen, die im Deutschen Lotto- und Totoblock entworfen und ggf. auf Bundesebene umgesetzt werden, nach Vorgaben der LOTTO Hamburg GmbH für die Umsetzung in Hamburg anzupassen. Bestehende Kampagnen sind vom Auftragnehmer zu übernehmen und weiterzuentwickeln. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem „Vertrag über Kommunikationsleistungen“.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketing-, Off- und Onlinewerbemaßnahmen von der LOTTO Hamburg GmbH durch den Auftragnehmer. In Teilen sind eigene Werbemaßnahmen zu gestalten und umzusetzen und in Teilen sind Kampagnen, die im Deutschen Lotto- und Totoblock entworfen und ggf. auf Bundesebene umgesetzt werden, nach Vorgaben der LOTTO Hamburg GmbH für die Umsetzung in Hamburg anzupassen. Bestehende Kampagnen sind vom Auftragnehmer zu übernehmen und weiterzuentwickeln. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem „Vertrag über Kommunikationsleistungen“.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Zuschlagskriterien sind der (Gesamt-)Angebotspreis und die Leistung in Form der vom Bieter einzureichenden Konzepte einschließlich deren Präsentation sowie der Darstellung des Kernteams. Für die Gesamtwertung werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte (Konzepte einschließlich deren Präsentation) durch den von ihm angebotenen Angebotspreis (brutto) dividiert. Der so errechnete Quotient wird mit dem Faktor 10.000 multipliziert. Der Quotient ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches den höchsten Quotienten erzielt. Zudem wird geprüft, ob die Mindestanforderungen in dem Dokument „Anforderungen an die Darstellung des Kernteams“ mit den Angaben des Bieters in seinem Dokument „Darstellung des Kernteams“ erfüllt werden.
Qualität
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Zuschlagskriterien sind der (Gesamt-)Angebotspreis und die Leistung in Form der vom Bieter einzureichenden Konzepte einschließlich deren Präsentation sowie der Darstellung des Kernteams. Für die Gesamtwertung werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte (Konzepte einschließlich deren Präsentation) durch den von ihm angebotenen Angebotspreis (brutto) dividiert. Der so errechnete Quotient wird mit dem Faktor 10.000 multipliziert. Der Quotient ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches den höchsten Quotienten erzielt. Zudem wird geprüft, ob die Mindestanforderungen in dem Dokument „Anforderungen an die Darstellung des Kernteams“ mit den Angaben des Bieters in seinem Dokument „Darstellung des Kernteams“ erfüllt werden.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Die Anzahl der Bewerber, die zur Abgabe der Erstangebote aufgefordert werden, wird gemäß § 51 VgV auf 3 begrenzt. Dazu wird nach dem Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit den ausgeschriebenen Leistungen eine Rangfolge unter den Bewerbern gebildet. Die einzureichenden Referenzen … ganz lesenDie Anzahl der Bewerber, die zur Abgabe der Erstangebote aufgefordert werden, wird gemäß § 51 VgV auf 3 begrenzt. Dazu wird nach dem Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit den ausgeschriebenen Leistungen eine Rangfolge unter den Bewerbern gebildet. Die einzureichenden Referenzen müssen dabei sämtliche genannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit abdecken. Dabei können die Anforderungen an die Vergleichbarkeit entweder mit einer Referenz oder mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Sollte jedoch eine Anforderung nicht mit einer Referenz nachgewiesen sein, gilt die notwendige Eignung als nicht nachgewiesen. Diese Bewerber kommen somit nicht für die Angebotsphase in Betracht. Sollte die Rangfolge der Bewerber bezüglich der Bewerber aufzeigen, dass mehr als 3 geeignete Bewerber vorliegen, wird zunächst die Menge der eingereichten Referenzen pro Anforderung herangezogen. Wenn jede der genannten fünf Anforderungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen mit jeweils 3 oder mehr verschiedenen Referenzen belegt werden kann, erhält der Bewerber 3 Punkte je Anforderung. Die Referenzen werden einzeln bewertet, so dass der Bewerber anteilig Punkte erhalten kann (z. B. wenn eine Anforderung mit zwei unterschiedlichen Referenzen belegt ist, erwirbt der Bewerber 2 Punkte). Pro Anforderung können somit maximal 3 Punkte und für alle Anforderungen zusammen maximal 15 Punkte erzielt werden. Abhängig von der erhaltenen Punktzahl insgesamt wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt, die mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl beginnt. Die jeweils darunterliegenden Punktzahlen werden entsprechend ihrer erreichten Höhe einsortiert. Sollten nach dieser Auswahl weiterhin mehr als 3 geeignete Bewerber vorliegen, werden von diesen deren Angaben in ihren Referenzen hinsichtlich der Anforderung Ziffer 3. zur Vergleichbarkeit „Kampagne für einen regulierten Markt“ überprüft. Je näher die in der/den eingereichte(n) Referenz(en) ausgeführten Leistungen dieser Anforderung im Vergleich zu den ausgeschriebenen Leistungen kommen, desto besser wird die Eignung dieses Bewerbers bewertet. Werden beispielsweise Produkte in der genannten Kampagne beworben, die erst ab 18 Jahre erworben werden können, wird dies besser bewertet als ein Produkt, welches keiner oder nur einer Altersgrenze unter 18 Jahren unterliegt. Gleiches gilt, wenn das in der Referenz benannte Produkt suchtgefährdend ist. Dann wird die Eignung des Bewerbers besser bewertet, als diejenige eines Bewerbers, der in seiner Referenz zwar ein Produkt beworben hat, welches zwar einer Regulierung unterliegt, bei diesem aber keine Suchtgefahr besteht. Sollten nach dieser Auswahl weiterhin mehr als 3 geeignete Bewerber vorliegen, werden von diesen deren Angaben in ihren Referenzen hinsichtlich der Anforderung Ziffer 5. zur Vergleichbarkeit „eine Adaption einer von einer anderen Werbeagentur zur Verfügung gestellten, übergeordneten Kampagne“ überprüft. Je näher die in der/den eingereichte(n) Referenz(en) ausgeführten Leistungen dieser Anforderung im Vergleich zu den ausgeschriebenen Leistungen kommen, desto besser wird die Eignung des Bewerbers gewertet. Die Adaption einer nationalen Kampagne, die z. B. für eine Region adaptiert wurde, wird besser bewertet als eine Kampagne, die beispielsweise nur für einzelne Aktion angepasst wurde. Sollten auch nach dieser Auswahl weiterhin mehr als 3 geeignete Bewerber vorliegen, werden von diesen deren Angaben in ihren Referenzen hinsichtlich der Anforderung Ziffer 4. zur Vergleichbarkeit „Kampagne mit regionalem Bezug“ herangezogen. Je näher die in der/den eingereichte(n) Referenz(en) ausgeführten Leistungen dieser Anforderung im Vergleich zu den ausgeschriebenen Leistungen kommen, desto besser wird die Eignung des Bewerbers gewertet. Eine Kampagne, die z. B. auf eine Großstadt ausgerichtet ist, wird besser bewertet, als eine Kampagne, die beispielsweise für eine Flächenregion ausgerichtet wurde. Sollten auch nach dieser Auswahl weiterhin mehr …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwan … ganz lesenbankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Interessenkonflikt, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang7 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2028
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zum 01.07.2024 zustande und wird für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt wird. Nach spätestens 48 Monaten (am 30.06.2028) endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.680.700 €

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

44vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0ba18866-df31-4038-b9c9-501b357790b6.