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Regionale Expressbuslinien X10, X20, X60

Verband Region Stuttgart Körperschaft des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen Regionale Expressbuslinien X10, X20, X60 _ 2023veröffentlicht 18.12.2023DienstleistungenÖffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 990 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 18.12.2023.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
96 Monate
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Öffentliche AusschreibungVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70174, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 33 Monaten
  3. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Durchführung von Expressbuslinienverkehren i.S.d. §3 Absatz3 Nr. 4 sowie §4 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1c des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Regionale Expressbuslinie X10

Linienverkehre auf der Expressbuslinie X10 Kirchheim unter Teck – Stuttgart Flughafen / Messe

96 Monate–
2
Regionale Expressbuslinie X20

Linienverkehre auf der Expressbuslinie X20 Waiblingen - Esslingen

96 Monate–
3
Regionale Expressbuslinie X60

Linienverkehre auf der Expressbuslinie X60 Leonberg - Stuttgart Flughafen / Messe

96 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Persönliche Lage a) Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen b) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse c) Angabe der Handelsregisternummer und des Handelsregisters. d) Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) … ganz lesen1. Persönliche Lage a) Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen b) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse c) Angabe der Handelsregisternummer und des Handelsregisters. d) Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) e) Führungszeugnis nach § 30 BZRG („polizeiliches Führungszeugnis“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) f) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). g) Eigenerklärung, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), h) Eigenerklärung des Unternehmens, dass im Zeitraum 2021 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Liniengenehmigung entzogen wurde; sofern ein Unternehmen erst nach dem 01.01.2021 gegründet wurde, muss die Eigenerklärung nur für den Zeitraum von der Gründung bis zur Abgabe des Angebots abgegeben werden. i) Eigenerklärung des Unternehmens, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. j) Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Insofern gilt nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, dass das Verhalten einer Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 123 Abs. 3 GWB). k) Eigenerklärung betreffend Russlandsanktionen l) Verpflichtungserklärung nach § 3 Abs. 3 und/oder § 4 Abs. 1 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG). Die Erklärungen/Nachweise nach a) bis l) müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden. Die Nachweise nach d) und e) dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. m) Nur für Bietergemeinschaften: Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, in der ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Verband Region Stuttgart rechtsverbindlich vertritt, und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Kriterium
Technische Leistungsfähigkeit a) Eigenerklärung über die in den Jahren 2020 bis 2022 betriebenen Linienverkehre nach PBefG/BOKraft Während des gesamten Zeitraumes (01.01.2020 bis 31.12.2022) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei G … ganz lesenTechnische Leistungsfähigkeit a) Eigenerklärung über die in den Jahren 2020 bis 2022 betriebenen Linienverkehre nach PBefG/BOKraft Während des gesamten Zeitraumes (01.01.2020 bis 31.12.2022) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei Gemeinden erstreckt. Sofern ein Linienverkehr nur einen Teil des Zeitraumes ab-deckt, reicht es aus, wenn ein oder mehrere weitere Linienverkehre den restlichen Zeit-raum abdecken. b) Bescheinigung des für die Führung der Geschäfte Verantwortlichen i.S.d. PBefG oder Bescheinigung über eine gleichwertige Abschlussprüfung nach § 6 PBZugV oder Bescheinigung über eine Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 7 PBZugV. Bei Bietergemeinschaften und Bietern mit Nachunternehmern reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt bzw. der Bieter gemeinsam mit den Nachunternehmern eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die technische Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer be-rufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen.
Kriterium
Eigenkapitalbescheinigung. Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemein-schaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. Bieter, Bietergemeinschaften und Bieter mit Nachunte … ganz lesenEigenkapitalbescheinigung. Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemein-schaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. Bieter, Bietergemeinschaften und Bieter mit Nachunternehmern müssen die finanzielle Leistungs-fähigkeit im Sinne von § 2 Abs. 5 PBZugV i.V.m. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweisen. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
Die Laufzeit kann durch den Verband Region Stuttgart gemäß der Regelungen der Vergabeunterlagen vom Fahrplanwechsel im Dezember 2032 bis zum 31.12.2032 verlängert werden.
Optionen
Optionen ja, Beschreibung: Der Auftraggeber hat das Recht, Zu- und Abbestellungen nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Aufgrund der Inbetriebnahme der Schnellfahrstrecke Stuttgart – Ulm während der Vertragslaufzeit besteht für die Linie X10 zudem ein generelles Abbestellungsrecht (Einstellung der Linie X10), das in den Vergabeunterlagen näher erläutert wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter 5.1.16 genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlege … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter 5.1.16 genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabe erfolgt in Form eines Bruttovertrags, bei dem das Erlösrisiko nicht vom Auftragnehmer getragen wird. Der Auftragnehmer trägt das Kostenrisiko, die Vergabeunterlagen enthalten hierzu Dynamisierungsklauseln. Der Auftragnehmer hat den VVS-Gemeinschaftstarif anzuwenden und die Vorgaben der A … ganz lesenDie Vergabe erfolgt in Form eines Bruttovertrags, bei dem das Erlösrisiko nicht vom Auftragnehmer getragen wird. Der Auftragnehmer trägt das Kostenrisiko, die Vergabeunterlagen enthalten hierzu Dynamisierungsklauseln. Der Auftragnehmer hat den VVS-Gemeinschaftstarif anzuwenden und die Vorgaben der Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart einzuhalten. Hierzu gehört u.a. die Ausrüstung mindestens eines Teils der Expressbus-Flotte mit Automatischen Fahrgastzählsystemen. Die Fahrzeuge enthalten eine der eingetragenen Marke „RELEX – Der Expressbus für die Region Stuttgart“ entsprechende Außenbeklebung und Innenausstattung. Die Vergabeunterlagen erhalten ein Bonus-Malus-System als Anreiz für hohe Betriebsqualität, insbesondere im Sinne einer niedrigen Ausfall- und Verspätungsquote. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben. Es ist möglich, für jedes Los ein Einzelangebot abzugeben. darüber hinaus kann ein Gesamtangebot für alle 3 Lose abgegeben werden. Näheres regeln die Vergabeunterla … ganz lesenDer öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben. Es ist möglich, für jedes Los ein Einzelangebot abzugeben. darüber hinaus kann ein Gesamtangebot für alle 3 Lose abgegeben werden. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Die Vergabe erfolgt in Form eines Bruttovertrags, bei dem das Erlösrisiko nicht vom Auftragnehmer getragen wird. Der Auftragnehmer trägt das Kostenrisiko, die Vergabeunterlagen enthalten hierzu Dynamisierungsklauseln. Der Auftragnehmer hat den VVS-Gemeinschaftstarif anzuwenden und die Vorgaben der Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart einzuhalten. Hierzu gehört u.a. die Ausrüstung mindestens eines Teils der Expressbus-Flotte mit Automatischen Fahrgastzählsystemen. Die Fahrzeuge enthalten eine der eingetragenen Marke „RELEX – Der Expressbus für die Region Stuttgart“ entsprechende Außenbeklebung und Innenausstattung. Die Vergabeunterlagen erhalten ein Bonus-Malus-System als Anreiz für hohe Betriebsqualität, insbesondere im Sinne einer niedrigen Ausfall- und Verspätungsquote. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.02.2024
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 21.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7a3c09df-b8f3-47ec-a6cf-5550b2526791.