Regionale Expressbuslinien X10, X20, X60
Verband Region Stuttgart Körperschaft des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen Regionale Expressbuslinien X10, X20, X60 _ 2023veröffentlicht 18.12.2023erstmals 18.12.2023DienstleistungenÖffentliche Ausschreibung
- Laufzeit
- 96 Monate
- Lose
- 3
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Linienbündel HochrheinLandratsamt Lörrach · LörrachFrist 26.11.2026
- Hilfe für Menschen mit BehinderungStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz · MannheimFrist 17.11.2026
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis Böblingen · BöblingenFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 96 Monate
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Öffentliche AusschreibungVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70174, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 35 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 35 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Bindefrist endetvor 31 Monaten49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Durchführung von Expressbuslinienverkehren i.S.d. §3 Absatz3 Nr. 4 sowie §4 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1c des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Regionale Expressbuslinie X10 Linienverkehre auf der Expressbuslinie X10 Kirchheim unter Teck – Stuttgart Flughafen / Messe | 96 Monate | – |
| 2 | Regionale Expressbuslinie X20 Linienverkehre auf der Expressbuslinie X20 Waiblingen - Esslingen | 96 Monate | – |
| 3 | Regionale Expressbuslinie X60 Linienverkehre auf der Expressbuslinie X60 Leonberg - Stuttgart Flughafen / Messe | 96 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1. Persönliche Lage a) Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen b) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse c) Angabe der Handelsregisternummer und des Handelsregisters. d) Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) … ganz lesenkürzer
1. Persönliche Lage a) Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen b) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse c) Angabe der Handelsregisternummer und des Handelsregisters. d) Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) e) Führungszeugnis nach § 30 BZRG („polizeiliches Führungszeugnis“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) f) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). g) Eigenerklärung, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), h) Eigenerklärung des Unternehmens, dass im Zeitraum 2021 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Liniengenehmigung entzogen wurde; sofern ein Unternehmen erst nach dem 01.01.2021 gegründet wurde, muss die Eigenerklärung nur für den Zeitraum von der Gründung bis zur Abgabe des Angebots abgegeben werden. i) Eigenerklärung des Unternehmens, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. j) Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Insofern gilt nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, dass das Verhalten einer Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 123 Abs. 3 GWB). k) Eigenerklärung betreffend Russlandsanktionen l) Verpflichtungserklärung nach § 3 Abs. 3 und/oder § 4 Abs. 1 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG). Die Erklärungen/Nachweise nach a) bis l) müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden. Die Nachweise nach d) und e) dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. m) Nur für Bietergemeinschaften: Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, in der ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Verband Region Stuttgart rechtsverbindlich vertritt, und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.- Kriterium
Technische Leistungsfähigkeit a) Eigenerklärung über die in den Jahren 2020 bis 2022 betriebenen Linienverkehre nach PBefG/BOKraft Während des gesamten Zeitraumes (01.01.2020 bis 31.12.2022) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei G … ganz lesenkürzer
Technische Leistungsfähigkeit a) Eigenerklärung über die in den Jahren 2020 bis 2022 betriebenen Linienverkehre nach PBefG/BOKraft Während des gesamten Zeitraumes (01.01.2020 bis 31.12.2022) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei Gemeinden erstreckt. Sofern ein Linienverkehr nur einen Teil des Zeitraumes ab-deckt, reicht es aus, wenn ein oder mehrere weitere Linienverkehre den restlichen Zeit-raum abdecken. b) Bescheinigung des für die Führung der Geschäfte Verantwortlichen i.S.d. PBefG oder Bescheinigung über eine gleichwertige Abschlussprüfung nach § 6 PBZugV oder Bescheinigung über eine Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 7 PBZugV. Bei Bietergemeinschaften und Bietern mit Nachunternehmern reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt bzw. der Bieter gemeinsam mit den Nachunternehmern eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die technische Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer be-rufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen.- Kriterium
Eigenkapitalbescheinigung. Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemein-schaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. Bieter, Bietergemeinschaften und Bieter mit Nachunte … ganz lesenkürzer
Eigenkapitalbescheinigung. Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemein-schaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. Bieter, Bietergemeinschaften und Bieter mit Nachunternehmern müssen die finanzielle Leistungs-fähigkeit im Sinne von § 2 Abs. 5 PBZugV i.V.m. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweisen. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 96 Monate
- Verlängerung
- Die Laufzeit kann durch den Verband Region Stuttgart gemäß der Regelungen der Vergabeunterlagen vom Fahrplanwechsel im Dezember 2032 bis zum 31.12.2032 verlängert werden.
- Optionen
- Optionen ja, Beschreibung: Der Auftraggeber hat das Recht, Zu- und Abbestellungen nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Aufgrund der Inbetriebnahme der Schnellfahrstrecke Stuttgart – Ulm während der Vertragslaufzeit besteht für die Linie X10 zudem ein generelles Abbestellungsrecht (Einstellung der Linie X10), das in den Vergabeunterlagen näher erläutert wird.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter 5.1.16 genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlege … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter 5.1.16 genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Vergabe erfolgt in Form eines Bruttovertrags, bei dem das Erlösrisiko nicht vom Auftragnehmer getragen wird. Der Auftragnehmer trägt das Kostenrisiko, die Vergabeunterlagen enthalten hierzu Dynamisierungsklauseln. Der Auftragnehmer hat den VVS-Gemeinschaftstarif anzuwenden und die Vorgaben der A … ganz lesenkürzer
Die Vergabe erfolgt in Form eines Bruttovertrags, bei dem das Erlösrisiko nicht vom Auftragnehmer getragen wird. Der Auftragnehmer trägt das Kostenrisiko, die Vergabeunterlagen enthalten hierzu Dynamisierungsklauseln. Der Auftragnehmer hat den VVS-Gemeinschaftstarif anzuwenden und die Vorgaben der Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart einzuhalten. Hierzu gehört u.a. die Ausrüstung mindestens eines Teils der Expressbus-Flotte mit Automatischen Fahrgastzählsystemen. Die Fahrzeuge enthalten eine der eingetragenen Marke „RELEX – Der Expressbus für die Region Stuttgart“ entsprechende Außenbeklebung und Innenausstattung. Die Vergabeunterlagen erhalten ein Bonus-Malus-System als Anreiz für hohe Betriebsqualität, insbesondere im Sinne einer niedrigen Ausfall- und Verspätungsquote. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.- Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben. Es ist möglich, für jedes Los ein Einzelangebot abzugeben. darüber hinaus kann ein Gesamtangebot für alle 3 Lose abgegeben werden. Näheres regeln die Vergabeunterla … ganz lesenkürzer
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben. Es ist möglich, für jedes Los ein Einzelangebot abzugeben. darüber hinaus kann ein Gesamtangebot für alle 3 Lose abgegeben werden. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Die Vergabe erfolgt in Form eines Bruttovertrags, bei dem das Erlösrisiko nicht vom Auftragnehmer getragen wird. Der Auftragnehmer trägt das Kostenrisiko, die Vergabeunterlagen enthalten hierzu Dynamisierungsklauseln. Der Auftragnehmer hat den VVS-Gemeinschaftstarif anzuwenden und die Vorgaben der Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart einzuhalten. Hierzu gehört u.a. die Ausrüstung mindestens eines Teils der Expressbus-Flotte mit Automatischen Fahrgastzählsystemen. Die Fahrzeuge enthalten eine der eingetragenen Marke „RELEX – Der Expressbus für die Region Stuttgart“ entsprechende Außenbeklebung und Innenausstattung. Die Vergabeunterlagen erhalten ein Bonus-Malus-System als Anreiz für hohe Betriebsqualität, insbesondere im Sinne einer niedrigen Ausfall- und Verspätungsquote. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart
- Website
- region-stuttgart.org
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Köhler-Transfer GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- Köster & Hub GmbH + Co KG19 Zuschläge
- Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG13 Zuschläge
- Automobile-Dienstleistungen8 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.8 Zuschläge
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V., Region Südbaden6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- BekanntmachungFrist 21.02.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 21.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Linienbündel HochrheinLandratsamt LörrachFrist 26.11.2026
- Hilfe für Menschen mit BehinderungStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und DenkmalschutzFrist 17.11.2026
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis BöblingenFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b7d7603-c2cb-4bd8-8fb8-34e60dba78b0.