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Rechtsgutachten Verantwortung für Testmethodenentwicklung

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Referat Z I 3 - Zentrale Vergabestelle · Bonn

Aktenzeichen Z I 3 - VSt. 1699/2023veröffentlicht 10.03.2023Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1305 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 43 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 43 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

In Art. 47 der Richtlinie „RL 2010/63/EU zum Schutz der für wissen-schaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ verpflichten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Entwicklung und Validierung alternativer Testverfahren zu unterstützen, zu beraten und zu fördern. Dagegen ist weder in der europäischen Chemikalienverordnung REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006) noch in der Prüfmethoden-Verordnung (VO (EG) Nr. 440/2008) niedergelegt, wer die Verant-wortung dafür trägt, dass international standardisierte Testmethoden (v.a. OECD Test Guidelines, TG) entwickelt werden, die nötig sind, um die unter REACH geforderten Daten zu erarbeiten. Ohne Prüfmethoden sind die Informationsanforderungen nach REACH nicht zu erfüllen. Daher ist die Frage, wer die Verantwortung für die Entwicklung und Validierung von Testmethoden für REACH trägt, von großer Bedeutung. Diese Frage braucht spezielle europarechtliche Expertise, die im Referat C II 6 nicht vorhanden ist. Die personelle Kapazität, sie in anderen Referaten des BMUV zu beantworten, ist dort nicht vorhanden. Für eine belastbare Darstellung der Rechtssituation ist daher ein Rechtsgutachten nötig.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Referat Z I 3 - Zentrale Vergabestelle
Anschrift
53175 Bonn
Kontakt
keine Angabe

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9e58668b-5330-4293-ab3f-e16d3608dfa7.